Zollkontrollen in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 14.08.2017

Kleine Anfrage 14.08.2017
des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD

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Prolog: Die Presse berichtet immer wieder von größeren Drogenfunden des Zolls am Flugha­fen Düsseldorf, insbesondere der Flugverkehr aus Curacao (Insel des Königreichs der Nieder­lande in der Karibik) ist auffallend häufig betroffen. Im Juli wollte eine Frau aus Curacao mit knapp 2,6 Kilogramm Kokain nach Düsseldorf einreisen.1 Wie konsequent die Zollkontrollen am Düsseldorfer Flughafen sind und damit die mögliche Dunkelziffer bei Zollvergehen, ist al­lerdings nicht bekannt. Anders als zum Beispiel an den Flughäfen in den Vereinigten Staaten, Dubai oder Singapur wird nicht grundsätzlich jedes Gepäckstück (Hand- und Aufgabegepäck) vor den Augen der Passagiere bei Einreise mittels Technik durchleuchtet und/oder per Hand durch Zollbeamte kontrolliert.

In ihrem Wahlprogramm zur NRW-Landtagswahl forderte die AfD die Eilzuständigkeit für den Zoll (S. 74), ebenso steht dies im späteren Koalitionsvertrag von CDU und FDP: „In diesem Zusammenhang werden wir insbesondere eine Eilzuständigkeit für Vollzugskräfte des Zolls im Polizeiorganisationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen schaffen.“ (S. 60) Bislang dürfen Zollbeamte in NRW bei Feststellung zollfremder Straftaten nicht einschreiten und die Zollkon­trollen auch nicht bis zum Eintreffen der Polizeikräfte verlängern. In anderen Bundesländern besitzen Zollbeamte hingegen eine Eilzuständigkeit, zum Beispiel in Baden-Württemberg, Bayern und seit 2014 im Saarland: „Auch dort können somit Zollbeamtinnen und -beamte, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs gestattet ist, zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung Entwichener Amtshandlungen vorneh­men, […].“2

1 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/flughafen-duesseldorf-frau-schmuggelt-26-kilo-kokain-im-koffer-aid-1.6986821

2 http://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-initiative-erfolgreich-eilzustaendigkeit-fuer-den-zoll-jetzt-auch-im-saarland.html

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Zollvergehen haben die Zollämter an den Flughäfen Düsseldorf und Köln seit 2015 aufgedeckt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Art des Zollvergehens)?
  2. Welche fünf Flugstrecken waren 2016 am häufigsten von Zollvergehen betroffen (bitte aufschlüsseln nach den Flughäfen Düsseldorf und Köln)?
  3. Wird grundsätzlich jedes Gepäckstück einreisender Passagiere aus zollrelevanten Ge­bieten (z.B. Curacao) durch Zollbeamte kontrolliert?
  4. Wann genau plant die Landesregierung die Eilzuständigkeit für Vollzugskräfte des Zolls in NRW einzuführen?
  5. Wie oft musste der Zoll in NRW 2016 Tatverdächtige bei zollfremden Straftaten gehen lassen?

Herbert Strotebeck