Zukunft des Flughafens Düsseldorf – wann kommt die neue Betriebsgenehmigung?

Kleine Anfrage
vom 13.06.2018

Kleine Anfrage 1144
des Abgeordneten Nic Peter Vogel AfD

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„Düsseldorf International“ gehört in die Liste der Flughäfen, bei denen mehr Flugbewegungen nachgefragt werden, als aufgrund der Kapazität möglich sind. Daher besteht hier die Notwendigkeit der Beantragung von Slots. Der Koordinierungseckwert bestimmt die zu vergebende Slotkapazität. Nach § 27 a Abs. 2 LuftVG entscheidet das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit der obersten Luftfahrtbehörde des Landes über die Festsetzung des Koordinierungseckwertes. Verantwortlich für die Koordinierung und verbindliche Slotzuteilung für sämtliche Flüge nach Instrumentenflugregeln an koordinierten (z. B. Düsseldorf) und flugplanvermittelten (z. B. Köln/Bonn) Verkehrsflughäfen ist der Flughafenkoordinator mit Sitz in Frankfurt. Die Flughafenkoordination der Bundesrepublik Deutschland ist zuständig für das „Slot Monitoring“. In diesem Zusammenhang überprüft sie, ob die koordinierten Flugzeiten ordnungsgemäß genutzt werden. Zudem wird die Pünktlichkeit des genehmigten und durchgeführten Verkehrs überwacht. Gemäß Artikel 6 der EU VO 95/93 ermittelt die Betreibergesellschaft des Flughafens zweimal jährlich die für kommende Flugplanperioden vorhandenen Slots. Die Slotzuteilung erfolgt durch den Koordinator in Zusammenarbeit mit dem für den koordinierten Flughafen gebildeten Koordinierungsausschuss nach festgelegter Prioritätenliste:

1. Bereits einmal gehaltene Slots bleiben erhalten, wenn sie von der Airline zu mindestens
80 Prozent genutzt werden

2. Zeitlich geänderte bereits gehaltene Slots

3. Neue Slots aus einem Slotpool (neu geschaffene, nicht genutzte und zurückgegebene
Slots); 50 Prozent des Slotpools müssen an Neubewerber vergeben werden

4. Sonstige Slot-Anmeldungen

Nach der nationalen Flugplankoordinierung erfolgt noch eine internationale Flugplankoordinierung auf der halbjährlichen IATA-Flugplankonferenz.Am Flughafen Düsseldorf ist die Anzahl der zu vergebenden Slots durch die Kapazität der beiden Start- und Landebahnen und durch die Betriebsgenehmigung eingeschränkt.

Laut aktueller Betriebsgenehmigung vom 09.11.20051 darf „die Anzahl der Flugbewegungen auf den Start-/Landebahnen 05R/23L und 05L/23R in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres nicht mehr als 131.000 Flugbewegungen betragen, davon 122.176 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr, sowie 8.824 Flugbewegungen im sonstigen IFR- und VFR-Verkehr, davon mindestens 3.000 Bewegungen im VFR-Verkehr. Für Flüge im Linien- und Charterverkehr darf die Anzahl der im Voraus planbaren Zeitnischen (Koordinierungseckwert) von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr Ortszeit in bis zu 56 Tagesstunden (ganze Zeitstunden, beginnend jeweils mit der vollen Stunde) pro Kalenderwoche 45 Slots, in den weiteren 56 Tagesstunden pro Kalenderwoche von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr Ortszeit 40 Slots nicht übersteigen.“

Außerdem gibt es Regelungen zum Nachtflugverbot. Am 27.02.2015 wurde ein Antrag auf Planfeststellung mit Änderung der Betriebsgenehmigung beim Landesverkehrsministerium eingereicht.

Seitens des Flughafens wird dieser Antrag mit „einer großen Übernachfrage der Fluggesellschaften nach Slots für Starts und Landungen begründet. Das Anliegen des Flughafens sei es daher, zukünftig mit seinem bestehenden Pistensystem in den Tagesstunden – unter Wahrung des Angerlandvergleichs – flexibler und – insbesondere in den verkehrsstarken Zeiten über Tage – bedarfsorientierter arbeiten zu können.“ Laut aktuellen Informationen der Bezirksregierung Düsseldorf vom 01.04.2018 „fand der Erörterungstermin bereits vom 13.02.- 20.02.2017 statt. Das Anhörungsverfahren sei abgeschlossen.

Die Entscheidung über den Antrag obliege nunmehr dem zuständigen Verkehrsministerium des Landes NRW.“ Mit der beantragten Betriebsgenehmigung werden folgende Ziele verfolgt4 :

– In Zeiten der Zweibahnnutzung über Tage, das sind 56 Stunden pro Woche, sollen statt der aktuell 47 möglichen Flugbewegungen pro Stunde zukünftig bis zu 60 koordiniert werden könnenKurzfristige Nutzung beider Bahnen, wenn erforderlich

-Bau zusätzlicher Abstellpositionen und Vorfeldflächen innerhalb des Flughafengeländes

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Slots im Linien- und Charterverkehr wurden durch Fluggesellschaften seit 2006 (mit der aktuellen Betriebsgenehmigung) für den Flughafen Düsseldorf beantragt? (Bitte nach Anzahl und Flugplanperiode auflisten)

2. Wie viele Slots im Linien- und Charterverkehr konnten bedingt durch die begrenzte Kapazität und die geltende Betriebsgenehmigung in dieser Zeit nicht bewilligt werden? (Bitte nach Anzahl und Flugplanperiode auflisten)

3. Welche Fluggesellschaften waren in dieser Zeit von einer Nichtberücksichtigung bei der Slotvergabe betroffen? (Bitte auflisten nach Flugplanperiode, Fluggesellschaft, Zielort und Anzahl der beantragten wöchentlichen Verbindungen)

4. Flugziele ab Düsseldorf nach Asien (traditionell) und Nordamerika (speziell seit der „Air Berlin“-Pleite) sind stark unterrepräsentiert. Was unternimmt die Landesregierung, um neue internationale Fluggesellschaften, speziell aus Asien und Nordamerika, zur Aufnahme neuer Flugverbindungen nach Düsseldorf zu bewegen, um damit neue Märkte für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu erschließen bzw. neue ausländische Unternehmen nach NRW zu locken?

5. Wann ist seitens des Verkehrsministeriums des Landes NRW mit einer Entscheidung über die durch den Flughafen Düsseldorf am 27.02.2015 beantragte neue Betriebsgenehmigung zu rechnen?

 

Nic Peter Vogel

Beteiligte:
Nic Vogel