Zukunft von Windkraftanlagen – Wie plant die Landesregierung?

Kleine Anfrage
vom 20.03.2019

Kleine Anfrage 2172des Abgeordneten Andreas Keith vom 15.03.2019

 

Zukunft von Windkraftanlagen – Wie plant die Landesregierung?

Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung droht im kommenden Jahrzehnt Tausenden von Windkraftanlagen die Stilllegung. Ursächlich hierfür ist die gesetzliche Festlegung des Förderzeitraums, die die technische Lebensdauer auf 20 Jahre begrenzt. Nach Angaben der Fachagentur „Wind an Land“ betrug die durchschnittliche Lebensdauer stillgelegter Windkraftanlagen 16,5 Jahre.

Ab Ende 2021 fallen die ersten Windkraftanlagen aus der EEG-Förderung. Bis Ende 2026 sollen bis zu 14.000 Anlagen das nominale Ende der Lebensdauer erreichen, mithin also rund die Hälfte des aktuellen Bestands.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Windkraftanlagen fallen im Zeitraum von 2021 bis 2028 in Nordrhein-Westfalen aus der EEG-Förderung? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)

2. Durch ein sogenanntes Repowering könnten an denselben Standorten neue Windkraftanlagen errichtet werden. Wie viele Repoweringmaßnahmen sind in Nordrhein-Westfalen geplant?

3. Gibt es Regionen in Nordrhein-Westfalen in denen Repoweringmaßnahmen nicht anwendbar sind?

4. Laut der Fachagentur „Windkraft und Land“ nimmt in Deutschland in der Zeit von 2020 bis 2028 die Leistung von Windkraftanlagen von 4.156 Megawatt auf 766 Megawatt ab. Wie plant die Landesregierung für NRW die Minderstromerzeugung in der Zeit zwischen 2020 und 2028 auszugleichen?

Andreas Keith

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 17.04.2017

 

Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2172 mit Schreiben vom 17. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.

1. Wie viele Windkraftanlagen fallen im Zeitraum von 2021 bis 2028 in Nordrhein-Westfalen aus der EEG-Förderung? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)

Insgesamt fallen im Zeitraum 2021 bis 2028 2184 Windenergieanlagen aus der Förderung (Stand 31.12.2018). Eine Aufschlüsselung nach Jahren ist in Tabelle 1 dargestellt.

 

IB-Jahr Ende der EEG-Förderung (20+1) ab Anlagenanzahl
Vor 2000 2021 619
2000 2021 162
2001 2022 259
2002 2023 328
2003 2024 300
2004 2025 186
2005 2026 120
2006 2027 103
2007 2028 107
Summe   2184

 

2. Durch ein sogenanntes Repowering könnten an denselben Standorten neue Windkraftanlagen errichtet werden. Wie viele Repoweringmaßnahmen sind in Nordrhein-Westfalen geplant?

3. Gibt es Regionen in Nordrhein-Westfalen in denen Repoweringmaßnahmen nicht anwendbar sind?

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

Die Entscheidung zum Repowering obliegt den Betreibern der Windkraftanlage und hängt von verschiedenen Einflussgrößen im Einzelfall ab, wie z.B. von der Flächenverfügbarkeit sowie insbesondere auch von wirtschaftlichen Aspekten. Da neue Anlagen größer sind und damit z.B. aus Gründen der optischen Bedrängnis, aber auch nach den neuen Lärmberechnungen, höhere Abstände erfordern als kleinere Altanlagen kann die Repoweringanlage häufig nicht am gleichen Standort gebaut werden. Daher ist eine genaue Angabe zu exaktem Umfang und exakter Verteilung von Repoweringmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen nicht möglich.

4. Laut der Fachagentur „Windkraft und Land“ nimmt in Deutschland in der Zeit von 2020 bis 2028 die Leistung von Windkraftanlagen von 4.156 Megawatt auf 766 Megawatt ab. Wie plant die Landesregierung für NRW die Minderstromerzeugung in der Zeit zwischen 2020 und 2028 auszugleichen?

Der Landesregierung ist die „Fachagentur Windkraft und Land“ nicht bekannt. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen richtet ihre Energiepolitik nach dem Zieldreieck einer sicheren, bezahlbaren und umweltverträglichen Energieversorgung aus. Dabei wird ein technologieoffener Ansatz verfolgt, der auch den Ausbau der Erneuerbaren Energien beinhaltet.

 

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Beteiligte:
Andreas Keith