Kleine Anfrage 2942des Abgeordneten Helmut Seifen vom 05.09.2019
Zulagen für Lehrer an Brennpunktschulen
Schulministerin Gebauer (FDP) erwägt, denjenigen Lehrern einen Gehaltsbonus zukommen zu lassen, die bereit sind, an sogenannten Brennpunktschulen zu unterrichten. Auf diese Weise soll der Lehrermangel dort gezielt behoben werden. Zu diesem Zweck soll ein „schulscharfer Sozialindex“ erarbeitet werden. Zukünftig sollen zudem den Schulen in Brennpunktlagen mehr Lehrerstellen zugewiesen werden.
Der VBE-Landeschef Behlau begrüßt grundsätzlich diesen Vorstoß zu einem Gehaltsbonus. Allerdings beurteilt er die geplanten Zuschläge im Hinblick auf die an diesen Schulen bereits tätigen Kollegen, die diese Zuschläge nicht bekommen, skeptisch. Diesen Kollegen wäre die ungleiche Bezahlung schwer zu vermitteln.1
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Nach welchen Gesichtspunkten schreibt die Landesregierung einer Schule das Label „Brennpunktschule“ zu?
2. Welche nordrhein-westfälischen Schulen bezeichnet die Landesregierung als Brennpunktschule? (Gebeten wird um eine Auflistung nach Bezirk, Schultyp und mit Kennzeichnung der teilnehmenden Schulstufen)
3. In welcher Höhe sollen sich die geplanten Zuschläge belaufen?
4. Wie wird die Vergütung der bereits an diesen Schulen tätigen Lehrer angepasst?
5. Plant die Landesregierung die Lehrerausbildung bezüglich der speziellen Anforderungen anzupassen?
Helmut Seifen
1 s. dazu lehrermangel-an-brennpunktschulen-nrw-schulm inisterin-erwaegt-gehaltsbonus-aber-nur-fuer-neue-lehrer (abgerufen am 05.09,2019, um 9.32 Uhr).
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 30.09.2019
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2942 mit Schreiben vom 30. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet.
1. Nach welchen Gesichtspunkten schreibt die Landesregierung einer Schule das Label „Brennpunktschule“ zu?
Die Landesregierung nimmt die in der Frage erwähnten Zuschreibungen nicht vor.
2. Welche nordrhein-westfälischen Schulen bezeichnet die Landesregierung als Brennpunktschule? (Gebeten wird um eine Auflistung nach Bezirk, Schultyp und mit Kennzeichnung der teilnehmenden Schulstufen)
Siehe Antwort zu Frage 1.
3. In welcher Höhe sollen sich die geplanten Zuschläge belaufen?
4. Wie wird die Vergütung der bereits an diesen Schulen tätigen Lehrer angepasst?
Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet.
Das Ministerium für Schule und Bildung prüft, wie die besoldungsrechtlichen und tarifrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, um Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung durch finanzielle Anreize zu motivieren, ausgeschriebene Stellen an unterversorgten Schulen zu besetzen.
5. Plant die Landesregierung die Lehrerausbildung bezüglich der speziellen Anforderungen anzupassen?
Nein.