Zum Ausmaß der Blitzeislage am 19. Dezember 2022: Beeinträchtigung der Verkehrswege und Verkehrsunfälle in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 966
des Abgeordneten Klaus Esser vom 05.01.2022

Zum Ausmaß der Blitzeislage am 19. Dezember 2022:                                                                                                          Beeinträchtigung der Verkehrswege und Verkehrsunfälle in Nordrhein-Westfalen

Die Vorweihnachtswoche startete mit Verkehrschaos. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) sprach zeitweise eine Unwetterwarnung aus. Die Deutsche Bahn senkte vorübergehend die Höchstgeschwindigkeit ihrer Züge ab und es gab Presseberichten zufolge viele Autounfälle in Nordrhein-Westfalen. Unvollständigen Berichten zufolge sollen sich hunderte Unfälle ereignet haben.1

Im Düsseldorfer Stadtgebiet kam es in der Nacht zu Montag zu 45 Unfällen. Im Kreis Siegen-Wittgenstein zählte die Polizei 70 Unfälle, im Rhein-Kreis Neuss 23 und im Kreis Warendorf 20.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich in den Städten und Kreisen des Landes am 18. und 19.12.2022? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligen Kreis, Anzahl involvierter Fahrzeuge sowie etwaiger Personenschäden)
  2. Welche Zugausfälle ereigneten sich in den Städten und Kreisen des Landes am 18. und 19.12.2022? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligen Kreis, Anzahl involvierter Fahrzeuge sowie etwaiger Personenschäden)
  3. Kam es im Rahmen der Wetterlage zu Staubildungen, Zugausfällen oder Flugverspätungen am 18. und 19.12.2022? (bitte aufschlüsseln nach Verkehrsart, Umfang und zeitliche Einordnung)
  4. Wie sahen Vergleichszahlen zu Staubildungen, Zugausfällen oder Flugverspätungen am 18. und 19.12.2021 aus, um eine Einordnung Verkehrsbeeinträchtigungen durch die Wetterlage zu ermöglichen? (bitte aufschlüsseln nach Verkehrsart, Umfang und zeitliche Einordnung)
  5. Wie beurteilt die Landesregierung die unterschiedliche Handhabung der Städte und Kreise, die auf DWD-Warnungen sehr unterschiedlich reagiert und gewarnt haben?

Klaus Esser

 

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1 H t t p s : / / r p -o n l in e . d e/nrw/panorama/duesseldorf-schulen-blieben-wegen-glatteis-zu_aid-81643191


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 966 mit Schrei­ben vom 6. Februar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich in den Städten und Kreisen des Landes am 18. und 19.12.2022? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligen Kreis, Anzahl invol­vierter Fahrzeuge sowie etwaiger Personenschäden)

Der Landesregierung liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Verkehrsunfallstatistiken für den Monat Dezember des vergangenen Jahres 2022 vor.

  1. Welche Zugausfälle ereigneten sich in den Städten und Kreisen des Landes am 18. und 19.12.2022? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligen Kreis, Anzahl involvierter Fahrzeuge sowie etwaiger Personenschäden)
  2. Kam es im Rahmen der Wetterlage zu Staubildungen, Zugausfällen oder Flugver­spätungen am 18. und 19.12.2022? (bitte aufschlüsseln nach Verkehrsart, Umfang und zeitliche Einordnung)

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet.

Schienenverkehr

Am 18.12.2022 gab es keine witterungsbedingten Zugausfälle. Am 19.12.2022 gab es witte­rungsbedingt die nachfolgend aufgeführten Ausfälle, die sich alle am frühen Morgen und dem Vormittag ereigneten. Am schwersten von Zugausfällen betroffen waren die Region Bielefeld und Südwestfalen. Personenschäden sind im Bahnbereich an beiden Tagen nicht aufgetreten.

Im Bereich VRR:

–      RE 2: Ein Ausfall eines Fahrtenpaares, Strecke Düsseldorf – Münster und zurück.

–     S 8: Ein Ausfall eines Fahrtenpaares, Strecke Düsseldorf – Mönchengladbach und zu­rück.

–      S 11: Ein Ausfall, Strecke Bergisch Gladbach – Flughafen Düsseldorf.

–     S 28: Acht Ausfälle von Fahrtenpaaren Wuppertal/Mettmann – Kaarster See. Drei wei­tere Fahrten waren stark verspätet.

Im Bereich NVR (seit 01.01.2023: go.Rheinland):

–      RE 8: Drei Ausfälle, Strecke Mönchengladbach – Koblenz.

–      S 11: Einzelne (Teil-)Ausfälle, Strecke Düsseldorf Flughafen – Bergisch Gladbach

–      S 12: Einzelne (Teil-)Ausfälle, Strecke Au (Sieg) – Horrem.

–      RB 25: Fünf Teilausfälle, Strecke Lüdenscheid – Köln.

–      RB 27: Vier Ausfälle, Strecke Mönchengladbach – Koblenz.

–      RSX: Zwei Ausfälle, Strecke Aachen – Siegen.

Im Bereich NWL:

–      RE 17: Vier Ausfälle, Strecke Hagen – Warburg.

–      RB 53: Ein Ausfall, Strecke Dortmund – Iserlohn.

–      RE 57: Ein Ausfall, Strecke Winterberg – Bestwig.

–      RB 61: Ein Ausfall, Strecke Bielefeld – Hengelo.

–      RB 67: Zwei Ausfälle im Bereich Bielefeld.

–      RB 69: Zwei Ausfälle, Strecke Hamm – Bielefeld.

–      RB 71: Vier Ausfälle im Bereich Bielefeld.

–      RB 72: Zwei Ausfälle, Strecke Bad Salzuflen – Paderborn.

–      RB 73: Fünf Ausfälle im Bereich Bielefeld.

–      RB 74: Drei Ausfälle, Strecke Bielefeld – Paderborn.

–      RB 75: Neun Ausfälle, Strecke Bielefeld – Osnabrück.

–      RE 82: Drei Ausfälle im Bereich Bielefeld.

–      RB 89: Ein Ausfall, Paderborn – Münster.

–      RB 90: Zehn Ausfälle, Kreis Siegen – Wittgenstein.

–      RB 93: Zwei Ausfälle, Kreis Siegen – Wittgenstein.

–      RB 96: Sechzehn Ausfälle, Kreis Siegen – Wittgenstein.

Straßenverkehr

In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, Aussagen zu Stauereignissen auf den Bun­desautobahnen und einigen Bundesstraßen mittels des Stauauswertesystems SAS.NRW zu treffen. Das Stauauswertesystem SAS.NRW wertet Meldungen aus, die über den Mobilitäts-Daten-Marktplatz (MDM) von der Verkehrsinformationszentrale NRW (VIZ) bereitgestellt wer­den. Die Landesverkehrszentrale NRW (LVZ.NRW) als Teil des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) betreibt die VIZ. Die Daten der VIZ basieren auf den Meldungen der Landesmeldestelle (LMS) der Polizei. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) erfüllt die Aufgaben der LMS und stellt gleichzeitig den Sitz der Natio­nalen Meldestelle (NMS) dar. Die Daten setzen sich zusammen aus manuellen Eingaben der Polizei und automatisch erfassten Verkehrsdaten durch automatisierte Verkehrserfassungs­stellen auf Bundesautobahnen. Die oben skizzierte Datengrundlage steht für das nachgeord­nete Netz, auf dem Straßen.NRW tätig ist, nicht zur Verfügung.

Tabelle 1 beinhaltet die tägliche Staulänge auf BAB für die angefragten Tage im Jahr 2022:

Tag Staulänge [km]
18.12.2022 58
19.12.2022 69

Tabelle 1 – Tägliche Staulänge an den angefragten Tagen im Jahr 2022

Luftverkehr

Entsprechend der Daten der Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn hat es am 18.12.2022 und

19.12.2022 keine Verspätungen im Rahmen der Wetterlage gegeben.

  1. Wie sahen Vergleichszahlen zu Staubildungen, Zugausfällen oder Flugverspätun­gen am 18. und 19.12.2021 aus, um eine Einordnung Verkehrsbeeinträchtigungen durch die Wetterlage zu ermöglichen? (bitte aufschlüsseln nach Verkehrsart, Um­fang und zeitliche Einordnung)

Schienenverkehr

Am 18. und 19.12.2021 gab es keine witterungsbedingten Zugausfälle.

Straßenverkehr

Tabelle 2 beinhaltet die tägliche Staulänge auf BAB für die angefragten Tage im Jahr 2021:

Tag Staulänge [km]
18.12.2021 83
19.12.2021 15

Tabelle 2 – Tägliche Staulänge im Vergleichszeitraum 2021

Luftverkehr

Am 18.12. und 19.12.2021 sind keine signifikanten Wettererscheinungen aufgetreten, die Verspätungen zur Folge gehabt hätten.

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die unterschiedliche Handhabung der Städte und Kreise, die auf DWD-Warnungen sehr unterschiedlich reagiert und gewarnt haben?

Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen erfolgten am 19.12.2022 in Nord­rhein-Westfalen auf Grund der Wetterlage umfassende amtliche Warnmeldungen des Deut­schen Wetterdienstes, die auf dem direkten Weg mittels der Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes, der NINA-Warn-App und über die Medien verbreitet wurden.

Nach den Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastro­phenschutz obliegt es grundsätzlich den kommunalen Aufgabenträgern, die konkreten Gege­benheiten vor Ort zu bewerten und ausgehend von den örtlichen Gefahren unterschiedlichster Ausprägungen eine Entscheidung über die Warnung der Bevölkerung zu treffen. Im Bedarfsfall werden durch die kommunalen Aufgabenträger gefahrenbezogene und adressatengerechte Warnungen der Bevölkerung veranlasst. Am 19.12.2022 hat kein Kreis bzw. keine kreisfreie Stadt eine Großeinsatzlage oder eine Katastrophe im Sinne des § 1 BHKG festgestellt. Vor diesem Hintergrund liegen dem Ministerium des Innern keine entsprechenden Lageberichte zur Bewertung vor.

 

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Beteiligte:
Klaus Esser