Kleine Anfrage 1982
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Zum Durchfahrtsverbot für Lkw in Lüdenscheid
Ein Lkw-Durchfahrtsverbot für Lüdenscheid wurde Mitte Mai 2023 beschlossen. Offenbar wurde dies aber zwischenzeitlich nicht öffentlich wirksam an Speditionen, Zulieferer und Transportunternehmen kommuniziert, denn am 12.06.2023 kontrollierten rund 200 Polizisten erstmals das Durchfahrtsverbot. An sieben Kontrollpunkten wurden 756 Fahrzeuge herausgezogen. 169 Fahrzeuge hatten gegen das Verbot verstoßen. Diese Fahrer mussten ein Bußgeld von 100 Euro berappen. Rund 800 Ausnahmen wurden für Transporter ab 3,5 Tonnen erteilt. Diese dürfen durch die Stadt fahren, wenn sie im Umkreis von 75 Kilometern etwas ausliefern oder Ware abholen. Das Lkw-Verbot wurde eingeführt, weil die Stadt seit der Sperrung der A45 bei Lüdenscheid unter dem massiven Umleitungsverkehr leidet.1
Daher frage ich die Landesregierung:
- Wie wurde das Lkw-Durchfahrtsverbot für Lüdenscheid kommuniziert?
- Soll das Durchfahrtsverbot künftig regelmäßig durch 200 Polizisten kontrolliert werden?
- In welchem Umfang bzw. welchen Zeiträumen soll das Durchfahrtsverbot kontrolliert werden?
- Wie wurden die 800 Ausnahmegenehmigungen für Lkw erteilt? (Bitte den konkreten Beantragungsprozess sowie Zeit bzw. Arbeitsaufwand erläutern)
- Wie bewertet die Landesregierung Lkw-Durchfahrtsverbote in Hinblick auf den Erhalt bzw. die Sicherung der Wirtschaftsregion Südwestfalen?
Klaus Esser
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1982 mit Schreiben vom 2. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie wurde das Lkw-Durchfahrtsverbot für Lüdenscheid kommuniziert?
Nach Mitteilung der Stadt Lüdenscheid als originär zuständiger Straßenverkehrsbehörde wurde am 10. und 11. Mai 2023 über die Pressestelle der Stadt Lüdenscheid sowie über den Newsletter und die Webseite bruecken-bauer.info das geplante LKW- Durchfahrtsverbot kommuniziert. Nach Festlegung der exakten Regelungen zum Durchfahrtsverbot wurden auch diese am 30. Mai 2023 über die oben genannten Kanäle kommuniziert. Seit diesem Datum sind diese Informationen auf der Startseite der Stadt sowie der vorgenannten Internetseite abrufbar.
Auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer, die bereits im Vorfeld beteiligten einschlägigen Verbände der Spediteure und Transportunternehmen sowie die Polizei haben die Regelungen über ihre Kanäle und Medien kommuniziert. Der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL) e.V. hat seine Mitglieder zudem per E-Mail informiert.
- Soll das Durchfahrtsverbot künftig regelmäßig durch 200 Polizisten kontrolliert werden?
- In welchem Umfang bzw. welchen Zeiträumen soll das Durchfahrtsverbot kontrolliert werden?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Seit dem 12. Juni 2023, 06:00 Uhr führt die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Überwachungsmaßnahmen zur Kontrolle des Durchfahrtsverbotes durch. Diese mit hohem Personaleinsatz betriebenen Maßnahmen (rund 200 Polizistinnen und Polizisten im Zwei-Schicht-Dienst) sind zunächst für vier Wochen, werktäglich rund um die Uhr geplant. Ausgenommen ist die Zeit des Sonntags- bzw. Feiertagsfahrverbotes.
Die Einsatzzeiten und der Kräfteansatz werden kontinuierlich geprüft und angepasst.
- Wie wurden die 800 Ausnahmegenehmigungen für Lkw erteilt? (Bitte den konkreten Beantragungsprozess sowie Zeit bzw. Arbeitsaufwand erläutern)
Zuständig für den Prozess der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist die Stadt Lüdenscheid. Das Antragsformular für die Ausnahme kann von dort bezogen werden; es sind aber auch formlose Anträge möglich. Die Anträge sollen mit einer Angabe über die Fahrbeziehungen bzw. mit Kennzeichen an die zentralen Postfächer ausnahmen.lkw-fahrverbot@luedenscheid.de oder ausnahmen.stvo@luedenscheid.de gestellt werden.
Eine Liste der Fahrzeug-Kennzeichen, für die eine Ausnahme vom LKW-Fahrverbot erteilt worden ist, wird täglich aktualisiert und zur Vereinfachung der Kontrollen an die Polizei verschickt. Bis einschließlich 19. Juni 2023 sind knapp 4.000 Kennzeichen erfasst worden.
- Wie bewertet die Landesregierung Lkw-Durchfahrtsverbote in Hinblick auf den Erhalt bzw. die Sicherung der Wirtschaftsregion Südwestfalen?
Die Stadt Lüdenscheid hat das hier gegenständliche LKW-Durchfahrtsverbot als originär zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Wie zu Frage 4 dargelegt, bestehen für regionale Wirtschaftsverkehre Ausnahmeregelungen.