Kleine Anfrage 1982
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Zum Durchfahrtsverbot für Lkw in Lüdenscheid
Ein Lkw-Durchfahrtsverbot für Lüdenscheid wurde Mitte Mai 2023 beschlossen. Offenbar wurde dies aber zwischenzeitlich nicht öffentlich wirksam an Speditionen, Zulieferer und Transportunternehmen kommuniziert, denn am 12.06.2023 kontrollierten rund 200 Polizisten erstmals das Durchfahrtsverbot. An sieben Kontrollpunkten wurden 756 Fahrzeuge herausgezogen. 169 Fahrzeuge hatten gegen das Verbot verstoßen. Diese Fahrer mussten ein Bußgeld von 100 Euro berappen. Rund 800 Ausnahmen wurden für Transporter ab 3,5 Tonnen erteilt. Diese dürfen durch die Stadt fahren, wenn sie im Umkreis von 75 Kilometern etwas ausliefern oder Ware abholen. Das Lkw-Verbot wurde eingeführt, weil die Stadt seit der Sperrung der A45 bei Lüdenscheid unter dem massiven Umleitungsverkehr leidet.1
Daher frage ich die Landesregierung:
- Wie wurde das Lkw-Durchfahrtsverbot für Lüdenscheid kommuniziert?
- Soll das Durchfahrtsverbot künftig regelmäßig durch 200 Polizisten kontrolliert werden?
- In welchem Umfang bzw. welchen Zeiträumen soll das Durchfahrtsverbot kontrolliert werden?
- Wie wurden die 800 Ausnahmegenehmigungen für Lkw erteilt? (Bitte den konkreten Beantragungsprozess sowie Zeit bzw. Arbeitsaufwand erläutern)
- Wie bewertet die Landesregierung Lkw-Durchfahrtsverbote in Hinblick auf den Erhalt bzw. die Sicherung der Wirtschaftsregion Südwestfalen?
Klaus Esser