Kleine Anfrage 1739
der Abgeordneten Klaus Esser und Markus Wagner AfD
Zunahme des Graffiti-Vandalismus sowie sonstiger Sachbeschädigungen an Zügen und Bahnhöfen in NRW?
Vandalismus und Sachbeschädigungen bei Zügen und an Bahnhöfen sind in NRW nicht zu übersehen. Die Graffiti-Reinigung ist häufig zeitintensiv und teuer. Aufgeschlitzte Polster ein Ärgernis für Reisende und Pendler. Im Jahr 2021 kam es laut Presseberichten zu rund 24.000 Fällen von Graffiti-Vandalismus, der sowohl Züge als auch Lärmschutzwände betraf. Entstandene Schäden: Etwa 12,2 Millionen Euro.1 Neuere Zahlen für die Verschmutzung und Beschädigung von Zügen sowie Bahnanlagen liegen in NRW aber nicht vor. An NRW-Bahnhöfen sind laut Presseberichten von 2018 rund 2,8 Millionen Euro Schaden durch Vandalismus und Graffitis entstanden. Hinzu kommen Kosten für die Reinigung von Zügen sowie für Ausfallzeiten, Ersatzteile und Neulackierungen, wenn der Fahrzeuglack nach mehrfachen Graffiti-Schäden nicht mehr zu retten ist.2
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl der Sachbeschädigungen an und in Zügen und Bahnanlagen seit 2018 in NRW entwickelt? (Bitte nach Jahr, Ort, Delikt, Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächten und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Wie hat sich die Aufklärungsquote bezüglich der unter Frage 1 genannten Taten von 2018 bis heute entwickelt?
- Wie haben sich die Kosten für die Schäden von 2018 bis heute entwickelt?
- Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung bei Vandalismusschäden im ÖPNV in NRW?
- Inwieweit wird der gegenwärtige Graffiti-Vandalismus bei den öffentlichen Verkehrsmitteln zu mehr Akzeptanz beim 49-Euro-Ticket beitragen?
Klaus Esser
Markus Wagner
1 https:// rp -online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/duesseldorf-unbekannte-ziehen-notbremse-und-besprayen-s-bahn_aid-88757107
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1739 mit Schreiben vom 6. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen dem Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wurden die Tatörtlichkeiten Bahnhof, Bahnkörper, Bahnanlage, Bahnsteig, sonstige Einrichtung der Bahn, Privatbahn, S-Bahn, Güterzug DB AG, Personenzug DB AG, Straßen- bahn, sonstiges schienengebundenes innerstädtisches Verkehrsmittel, U-Bahnzug und U-Bahnanlage ausgewertet.
- Wie hat sich die Zahl der Sachbeschädigungen an und in Zügen und Bahnanlagen seit 2018 in NRW entwickelt? (Bitte nach Jahr, Ort, Delikt, Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächten und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Die nach Jahren differenzierten Fallzahlen sind in der folgenden Tabelle ausgewiesen:
Jahr | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Anzahl | 797 | 721 | 3.000 | 2.879 | 3.449 |
Im Zeitraum von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfassten Sachbeschädigungen an und in Zügen und Bahnanlagen demnach vervielfacht. Der Hauptgrund für den Anstieg ist eine Umstellung der statistischen Erfassung bei der Bundespolizei. Erst seit dem 01.10.2020 übermittelt die Bundespolizei eine „Tatörtlichkeit“ an die Polizeiliche Kriminalstatistik, was ab dem Jahr 2020 zu dem statistischen Anstiegseffekt geführt hat. So erfasste die Bun- despolizei im Jahr 2022 beispielsweise 2.504 Fälle; die Polizei Nordrhein- Westfalen erfasste 943 Fälle. Die Differenz von zwei Fällen ergibt sich durch Erfassungen anderer Bundesländer, wenn dort ein Fall mit Tatort in Nordrhein-Westfalen abschließend bearbeitet wurde. Eine Zuordnung der von der Bundespolizei für Nordrhein-Westfalen gemeldeten Fälle zu bestimmten Tatorten war vor der statistischen Umstellung nicht möglich.
- Wie hat sich die Aufklärungsquote bezüglich der unter Frage 1 genannten Taten von 2018 bis heute entwickelt?
Die nach Jahren differenzierten Aufklärungsquoten sind in der folgenden Tabelle ausgewiesen:
Jahr | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | ||||
Quote | 28,61 | % | 29,68 | % | 12,43 | % | 11,81 | % | 13,60 % |
Auch in der Aufklärungsquote spiegelt sich die Umstellung der statisti- schen Erfassung wider. So basiert die Aufklärungsquote von 13,6 % im Jahr 2022 beispielsweise darauf, dass die Bundespolizei von 2.504 er- fassten Fällen (s.o.) 9,2 % aufklären konnte, während die Polizei Nord- rhein-Westfalen 25,1 % der 943 erfassten Fälle aufklärte.
- Wie haben sich die Kosten für die Schäden von 2018 bis heute entwickelt?
In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird ausschließlich der Beutescha- den erfasst. Eine Erfassung von Sachschäden erfolgt nicht.
4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung bei Vandalismusschäden im ÖPNV in NRW?
Die letzten Jahre waren durch die Pandemie geprägt, die zu erheblichen gesellschaftlichen Veränderungen geführt und sich auch auf die Kriminalitätsentwicklung ausgewirkt hat. Insbesondere die weitgehende Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens im Jahr 2022 hat zu einem Anstieg der Fallzahlen in bestimmten Deliktsbe- reichen – auch bei den Sachbeschädigungen – geführt. Möglich ist, dass die wieder zunehmende Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, zum Beispiel im Rahmen von Freizeitaktivitäten, einen Einfluss auf die Fallzahlen hatte.
5. Inwieweit wird der gegenwärtige Graffiti-Vandalismus bei den öffentlichen Verkehrsmitteln zu mehr Akzeptanz beim 49-Euro-Ticket beitragen?
Die Frage ist inhaltlich nicht verständlich, da kein logisch nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Graffiti-Sachbeschädigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln und einer erhöhten Akzeptanz für das 49-Euro-Ticket hergestellt werden kann. Daher kann diese Frage nicht beantwortet werden.