Zur Entwicklung bei Hochzeitskorsos und damit verbundenen Eingriffen in den Stra-ßenverkehr in NRW

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1802
der Abgeordneten Klaus Esser und Markus Wagner AfD

 

Zur Entwicklung bei Hochzeitskorsos und damit verbundenen Eingriffen in den Stra­ßenverkehr in NRW

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Ende April 2023 hatte ein Hochzeitskorso mit rund 15 Fahrzeugen auf der A 46 bei Haan in Richtung Wuppertal für erhebliche Verkehrsbehinderungen gesorgt. Die Polizei musste ein­greifen und die Autobahn zwischenzeitlich sperren. Die am Korso beteiligten Fahrzeuge hatten zuvor den Verkehr auf der A 46 ausgebremst.1 Immer wieder kommen bei Hochzeitskorsos auch Schusswaffen und Pyrotechnik zum Einsatz.2 Antworten der Landesregierung auf Anfra­gen der AfD-Fraktion aus dem Jahre 2019 zeigten überdies, dass es sich in diesen Fällen bei den Tatverdächtigen in der Regel um Ausländer und/oder um deutsche Staatsbürger mit Mig-rationshintergrund handelte. Ferner ergab eine Anfrage der AfD-Fraktion für das Jahr 2019 463 Einsatzanlässe und 109 Einsatzanlässe im Jahr 2020.3

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1802 mit Schreiben vom 9. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie viele Polizeieinsätze mit dem Einsatzanlass „Autokorsos“ bzw. „Hochzeits-korsPo“ sind in den Jahren 2021, 2022 und bis einschließlich April 2023 jeweils registriert worden? (Bitte nach Jahren, Ort und Einsatzanlass aufschlüsseln)

Mit dem Einsatzanlass „Autokorso/-konvoi“ wurden im Rahmen der Erfassung der Daten im Zusammenhang mit Hochzeiten für 2021, 2022 sowie bis einschließlich April 2023 insgesamt 91 polizeiliche Einsätze bekannt.

Davon ereigneten sich

  • 33 Einsatzanlässe im Jahr 2021 in den Kreispolizeibehörden Bielefeld, Bochum, Dort­mund, Düren, Düsseldorf, Essen, Hagen, Krefeld, Märkischer-Kreis, Mettmann, Mön­chengladbach, Oberhausen, Rhein-Erft-Kreis sowie Rhein-Kreis-Neuss,
  • 55 Einsatzanlässe im Jahr 2022 in den Kreispolizeibehörden Aachen, Bielefeld, Bo­chum, Borken, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Hagen, Hamm, Krefeld, Mär­kischer-Kreis, Minden-Lübbecke, Mönchengladbach, Münster, Oberhausen, Pader­born, Recklinghausen sowie Rhein-Erft-Kreis,
  • 3 Einsatzanlässe im Jahr 2023 (bis Ende April 2023) in den Kreispolizeibehörden Düs­seldorf und Münster.
  1. Welche Staatsbürgerschaften besaßen die ermittelten Tatverdächtigen der Jahre 2021, 2022 und 2023 jeweils? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, bei deutschen Tatverdächtigen Vorname und Mehrfachstaatsangehörigkeit extra aus­weisen.)

Eine automatische Erfassung aus den gemeldeten Einsatzanlässen zu eingeleiteten Strafver­fahren inklusive der angeforderten Daten zu Staatsbürgerschaften und Vornamen erfolgt nicht. Die geforderten Daten liegen der Landeregierung somit nicht vor und bedürften einer händi­schen Auswertung jedes einzelnen gemeldeten Einsatzes. Eine Beantwortung der Frage ist daher in Anbetracht der Gesamtzahl der Einsatzanlässe des abgefragten Zeitraums im Rah­men der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht mög­lich.

  1. Hochzeitsgesellschaften mit Autokorsos fielen in früheren Jahren insbesondere bei Polizeieinsätzen in Duisburg, Köln, Düsseldorf, Essen bzw. Recklinghausen auf. Welche Städte und Straßen waren 2021, 2022 sowie 2023 betroffen? (Bitte nach Jahren und Orten aufschlüsseln.)

Zur Aufschlüsselung nach betroffenen Kreispolizeibehörden verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Eine automatische Meldung betroffener Straßen erfolgt im Rahmen der Erfassung der Daten im Zusammenhang mit Hochzeiten nicht. Die geforderten Daten liegen der Landesregierung somit nicht vor und bedürften einer gesonderten gezielten Auswertung durch alle betroffenen Kreispolizeibehörden. Dies ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

  1. Welche rechtlichen Konsequenzen hatten die schwerwiegenden Eingriffe in den Straßenverkehr für die an den „Korsos“ beteiligten Personen seit 2019? (Bitte nach Jahren und Konsequenz aufschlüsseln [z.B. Verurteilungen, Strafbefehle o­der Einstellungen des Verfahrens]).

Daten zur Anzahl über „Verurteilungen, Strafbefehle oder Einstellungen des Verfahrens“ we­gen „Hochzeitskorsos“ liegen der Landesregierung nicht vor. Weder in der Strafverfolgungs­statistik noch in der StA- und StPO/OWi-Statistik wird dieses Phänomen gesondert erhoben.

Zur Beantwortung der Frage wäre daher eine händische Auswertung aller infrage kommender Verfahrensakten der Staatsanwaltschaften in NRW seit 2019 erforderlich. Dies ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand im Rahmen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung bei „Autokorsos“ bzw. „Hoch­zeitskorsos“ in NRW?

Seit Etablierung des Aktionsplans „Polizeiliche Maßnahmen bei Einsätzen im Zusammenhang mit Hochzeiten“ inklusive dem Lagebild „Einsatzanlässe Hochzeiten“ sowie der Handlungsan­weisung „Null-Toleranz beim Einschreiten aus Anlass von Hochzeitskonvois mit einhergehen­der Störung Dritter“ im Jahr 2019, auf deren Grundlage die Kreispolizeibehörden erforderliche Maßnahmen anwenden, ist eine stetig sinkende Fallzahl festzustellen. Gleichwohl schwankt diese Zahl durch das Phänomen bedingt in den Sommer- und Wintermonaten. Darüber hinaus wurden im Sommer 2020 sowie Frühjahr 2021 aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie nur wenige Einsatzanlässe festgestellt. Allerdings lässt sich bereits jetzt schlussfolgern, dass die Einsatzzahlen auch nach der Pandemiephase nicht mehr den hohen Einsatzzahlen vor der Pandemie entsprechen. Ungeachtet der sinkenden Fallzahlen sowie der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden die polizeilichen Maßnahmen unverändert fortgeführt.

 

Antwort als PDF

 

1 https://www.wz.de/nrw/hochzeitskorso-sorgt-fuer-sperrung-auf-der-a46-in-richtung-wuppertal_aid-89441641

2 https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/autokorsos-bleiben-hauptgrund-fuer-einsaetze-bei-hochzei-ten_aid-73199515

3 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-14505.pdf