Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 1960
Nach aktuellen Planung sollen bundesweit 42 Bahnstreckenabschnitte generalsaniert wer-den.1 Damit sollen ab 2024 und bis 2030 die in Deutschland am stärksten belasteten Korridore komplett überholt werden. Dieses hochbelastete Netz umfasst mehrere tausend Kilometer mit einer durchschnittlichen Auslastung von rund 125 Prozent. Ohne umgehende Sanierung könnte dieses Engpassnetz sogar auf 9000 km anwachsen. Zu allem Überfluss befinden sich auch Strecken, die für den Personen- und Güterverkehr in Nordrhein-Westfalen von grundlegender Bedeutung sind, in der Liste der 42 Bahnstreckenabschnitte. 2 Namentlich sind dies die Streckenabschnitte Emmerich–Oberhausen (rund 73 Kilometer) und Köln–Dortmund–Hamm (mehr als 100 Kilometer Strecke). Im Jahr 2025 soll der Abschnitt Emmerich–Oberhausen in Angriff genommen werden. Da die Strecke aufgrund ihrer Bedeutung nicht für einen längeren Zeitraum komplett gesperrt werden soll, wird die Generalsanierung in den Streckenausbau im Zeitraum zwischen November 2024 und Juni 2026 integriert. Zum Streckenabschnitt Köln– Dortmund–Hamm liegt noch kein Zeitplan vor. Die vorhersehbaren Folgen sind Umleitungen und erheblich verlängerte Fahrwege.
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1960 mit Schreiben vom 11. Juli 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Generalsanierungen des Hochleistungsnetzes sind Maßnahmen des Bundes bzw. der DB Netz AG als zuständiges Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Nach Angaben der DB sollen bis 2030 in Nordrhein-Westfalen neun Abschnitte generalsaniert werden. Durch die Maßnahmen sollen in den ausgewählten Streckenabschnitten eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen gesamthaft durchgeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich Bund und DB als zuständige Akteure in einem internen Abstimmungsprozess; viele Fragen sind vom Bund und der DB AG noch zu klären. Die Landesregierung begrüßt diese Maßnahmen grundsätzlich, um den dringend erforderlichen Sanierungsbedarf im System Schiene anzugehen.
- Sind die anstehenden Sanierungsarbeiten im Streckenabschnitt Köln–Dortmund– Hamm mit den Arbeiten auf der Strecke Emmerich–Oberhausen vergleichbar? (Austausch von Gleiskilometern, Erneuerung Bauwerke, Modernisierung der Leit-und Sicherungstechnik sowie mehrerer Verkehrsstationen, Lärm- und Erschütterungsschutz, Überführungen und Durchlässe sowie Arbeiten an Oberleitungsanlagen)
- Welche Kosten werden für die beiden NRW Generalsanierungsmaßnahmen (Em-merich–Oberhausen und Köln–Dortmund–Hamm) veranschlagt?
- Mit wie viel Prozent Ausfall an Kapazität für den Fernverkehr, den SPNV sowie den SGV wird im Rahmen der Generalsanierung auf den beiden NRW-Generalsanie-rungsstrecken (Emmerich–Oberhausen und Köln–Dortmund–Hamm) gerechnet?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Die Generalsanierungen und ihre Finanzierung fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Konkrete Planungen obliegen dem Bund bzw. der DB Netz AG als Eigentümerin der Eisenbahninfrastruktur und durchführendem Unternehmen.
Nach Informationen der Landesregierung befinden sich Bund und Deutsche Bahn gegenwärtig in einem laufenden Abstimmungsprozess, auch zur in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Finanzierung der Generalsanierungen.
- Wie wird die Landesregierung ihren Einfluss geltend machen, um die Generalsanierung der Strecke Köln–Dortmund–Hamm noch in dieser Legislaturperiode in Angriff zu nehmen, um etwaige langjährige Vollsperrungen bei sich verzögernder Sanierung zu vermeiden?
In Dialogveranstaltungen wurden objektive Kriterien zur Priorisierung der Abschnitte festgelegt. In diesen Prozess hat sich die Landesregierung eingebracht. Die Priorisierung der zu sanierenden Abschnitte wurden durch die DB Netz AG als zuständiger Akteur sodann bundesweit festgelegt und zeitlich geplant.
Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, dass ein Vorziehen der Maßnahme positive Effekte zur Folge hätte.
Zugleich verfolgt die Landesregierung in Gesprächen mit der DB Netz AG das Ziel, die Maßnahmen zu beschleunigen um möglichst viele Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Generalsanierungen durchführen zu können.
- Beabsichtigt die Landesregierung angesichts der skizzierten Großbaustellen bei den beiden NRW-Bahnstreckenabschnitten auf anderen Ausbau- und Sanierungsprojekte zu verzichten, um diesen beiden Trassen Vorrang einzuräumen?
Sanierungsprojekte liegen in der Zuständigkeit des Bundes bzw. der DB Netz AG. Derzeit ist kein Verzicht auf Ausbauprojekte bekannt oder geplant. Die Landesregierung legt Wert darauf, dass Generalsanierungen zusätzlich zu bereits geplanten anderen Ausbau- und Sanierungsarbeiten erfolgen und geplante Maßnahmen nicht in der Priorisierung herabgestuft werden.