Zur inhaltlichen Prüfung und den Kosten von Aufklebern bei NRW-Verkehrsbetrieben

Kleine Anfrage
vom 06.07.2023

Kleine Anfrage 2082

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Zur inhaltlichen Prüfung und den Kosten von Aufklebern bei NRW-Verkehrsbetrieben

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) fordern auf scheinbar unternehmenseigenen Aufklebern dazu auf, die Züge „sauber” zu halten. Auf Social-Media-Kanälen der BVG war dazu ein Piktogramm mit durchgestrichenem Essen, aber auch einem durchgestrichenen AfD-Schriftzug zu sehen. Unter dieser bemerkenswerten parteipolitischen Positionierung und Gleichsetzung einer demokratischen Partei mit Müll oder Dreck findet sich der aus Bus und Bahn bekannte Hinweis: „Danke, dass Du den Zug sauber hältst!“1 Weiteren Presseberichten zufolge hat die BVG mitgeteilt, dass der Aufkleber nicht von den Verkehrsbetrieb platziert wurde. Ferner seien „parteipolitische Aussagen auf Marketing-Kanälen nicht angebracht“.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In welchem Ausmaß werden fremde Aufkleber auch bei NRW-Verkehrsbetrieben ohne Kenntnis der Verbünde angebracht?
  2. Inwieweit werden Fremdaufkleber in Bussen und Bahnen der NRW-Verkehrsbetriebe entfernt?
  3. Welche inhaltliche Prüfung findet beim Entwurf von Aufklebern der Verkehrsbetriebe in NRW bzw. bei deren Verwendung zu Marketingzwecken statt?
  4. Welche jährlichen Kosten fallen für Gestaltung, Druck und Anbringung von Aufklebern der NRW-Verkehrsbetriebe an? (Bitte Nennung der jeweiligen Gesamtsumme aus den letzten fünf Jahren)
  5. Sind der Landesregierung ähnliche Fälle von parteipolitischen Aussagen wie der BVG-Fall bei Verkehrsbetrieben in NRW bekannt? (Bitte etwaige Fälle der letzten fünf Jahre auflisten)

Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 https:// www .tichyseinblick.de/daili-es-sentials/berliner-verkehrsbetriebe-afd/

2 https:// www .bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/kritik-an-bvg-berliner-verkehrsbetriebe-loeschen-afd-tweet-84487808.bild.html


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2082 mit Schrei­ben vom 20. Juli 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. In welchem Ausmaß werden fremde Aufkleber auch bei NRW-Verkehrsbetrieben ohne Kenntnis der Verbünde angebracht?

Das Bekleben von Fahrzeugen der Verkehrsunternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der Lan­desregierung. Daher liegen der Landesregierung diesbezüglich keine Informationen vor.

  1. Inwieweit werden Fremdaufkleber in Bussen und Bahnen der NRW-Verkehrsbe­triebe entfernt?

Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen vor.

  1. Welche inhaltliche Prüfung findet beim Entwurf von Aufklebern der Verkehrsbe­triebe in NRW bzw. bei deren Verwendung zu Marketingzwecken statt?

Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen vor.

  1. Welche jährlichen Kosten fallen für Gestaltung, Druck und Anbringung von Auf­klebern der NRW-Verkehrsbetriebe an? (Bitte Nennung der jeweiligen Gesamt­summe aus den letzten fünf Jahren)

Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen vor.

  1. Sind der Landesregierung ähnliche Fälle von parteipolitischen Aussagen wie der BVG-Fall bei Verkehrsbetrieben in NRW bekannt? (Bitte etwaige Fälle der letzten fünf Jahre auflisten)

Der Landesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser