Kleine Anfrage 2082
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Zur inhaltlichen Prüfung und den Kosten von Aufklebern bei NRW-Verkehrsbetrieben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) fordern auf scheinbar unternehmenseigenen Aufklebern dazu auf, die Züge „sauber” zu halten. Auf Social-Media-Kanälen der BVG war dazu ein Piktogramm mit durchgestrichenem Essen, aber auch einem durchgestrichenen AfD-Schriftzug zu sehen. Unter dieser bemerkenswerten parteipolitischen Positionierung und Gleichsetzung einer demokratischen Partei mit Müll oder Dreck findet sich der aus Bus und Bahn bekannte Hinweis: „Danke, dass Du den Zug sauber hältst!“1 Weiteren Presseberichten zufolge hat die BVG mitgeteilt, dass der Aufkleber nicht von den Verkehrsbetrieb platziert wurde. Ferner seien „parteipolitische Aussagen auf Marketing-Kanälen nicht angebracht“.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- In welchem Ausmaß werden fremde Aufkleber auch bei NRW-Verkehrsbetrieben ohne Kenntnis der Verbünde angebracht?
- Inwieweit werden Fremdaufkleber in Bussen und Bahnen der NRW-Verkehrsbetriebe entfernt?
- Welche inhaltliche Prüfung findet beim Entwurf von Aufklebern der Verkehrsbetriebe in NRW bzw. bei deren Verwendung zu Marketingzwecken statt?
- Welche jährlichen Kosten fallen für Gestaltung, Druck und Anbringung von Aufklebern der NRW-Verkehrsbetriebe an? (Bitte Nennung der jeweiligen Gesamtsumme aus den letzten fünf Jahren)
- Sind der Landesregierung ähnliche Fälle von parteipolitischen Aussagen wie der BVG-Fall bei Verkehrsbetrieben in NRW bekannt? (Bitte etwaige Fälle der letzten fünf Jahre auflisten)
Klaus Esser
1 https:// www .tichyseinblick.de/daili-es-sentials/berliner-verkehrsbetriebe-afd/
2 https:// www .bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/kritik-an-bvg-berliner-verkehrsbetriebe-loeschen-afd-tweet-84487808.bild.html
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2082 mit Schreiben vom 20. Juli 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- In welchem Ausmaß werden fremde Aufkleber auch bei NRW-Verkehrsbetrieben ohne Kenntnis der Verbünde angebracht?
Das Bekleben von Fahrzeugen der Verkehrsunternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der Landesregierung. Daher liegen der Landesregierung diesbezüglich keine Informationen vor.
- Inwieweit werden Fremdaufkleber in Bussen und Bahnen der NRW-Verkehrsbetriebe entfernt?
Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen vor.
- Welche inhaltliche Prüfung findet beim Entwurf von Aufklebern der Verkehrsbetriebe in NRW bzw. bei deren Verwendung zu Marketingzwecken statt?
Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen vor.
- Welche jährlichen Kosten fallen für Gestaltung, Druck und Anbringung von Aufklebern der NRW-Verkehrsbetriebe an? (Bitte Nennung der jeweiligen Gesamtsumme aus den letzten fünf Jahren)
Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen vor.
- Sind der Landesregierung ähnliche Fälle von parteipolitischen Aussagen wie der BVG-Fall bei Verkehrsbetrieben in NRW bekannt? (Bitte etwaige Fälle der letzten fünf Jahre auflisten)
Der Landesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt.