Zur wirtschaftlichen Lage und zum Schuldenstand der NRW-Verkehrsunternehmen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1589

des Abgeordneten Klaus Esser vom 23.03.2023

Zur wirtschaftlichen Lage und zum Schuldenstand der NRW-Verkehrsunternehmen

Der Sonderbericht des Rechnungshofs zum Zustand der Deutschen Bahn hat es in sich. Seit dem letzten Sonderbericht von 2019, hat sich bei der Bahn nicht viel verbessert. Im Gegenteil: Die Situation hat sich verschlimmert. Die Gesamtschulden der Bahn belaufen sich inzwischen auf 30 Milliarden Euro.1 Neben der verheerenden wirtschaftlichen Lage ist die die Bahn auch noch unzuverlässiger geworden, was die künftigen Geschäftsaussichten weiter eintrüben dürfte. In Nordrhein-Westfalen sind mehr als 130 Unternehmen im Nahverkehr und Schienengüterverkehr tätig, darunter 15 Eisenbahnverkehrsunternehmen, 35 private Busunternehmen und rund 40 kommunale Verkehrsunternehmen. Die politische Verantwortung und die Finanzierung des ÖPNV-Angebots werden durch das Regionalisierungsgesetz des Landes geregelt.2 Angesichts der erschreckenden Zahlen aus dem aktuellen Sonderbericht zum Zustand der Deutschen Bahn mit einer deutlich veränderten Zinslage ergeben sich nun Fragen zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage der NRW-Verkehrsunternehmen, zumal auch andere Anbieter im öffentlichen Nahverkehrs schon ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten hatten.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Schuldenstand der NRW-Verkehrsunternehmen? (Bitte detaillierte Darstellung zum jeweiligen Verkehrsunternehmen)
  2. Wie hat sich der Schuldenstand der NRW Verkehrsunternehmen in den letzten vier Jahren entwickelt? (Bitte detaillierte Darstellung nach Jahr sowie einzelnen Verkehrsunternehmen)
  3. Wie bewertet die Landesregierung die finanzielle Lage der NRW-Verkehrsunternehmen?
  4. Wie soll ein subventioniertes 49-Euro-Ticket bei der Lösung der infrastrukturellen sowie finanziellen Schieflage der NRW-Verkehrsunternehmen helfen?

Klaus Esser

 

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1 https:// www .bild.de/politik/inland/politik/deutsche-bahn-heftige-rechnungshof-klatsche-fuer-bahn-und-bundesregierung-83211882.bild.html

2 https:// infoportal .mobil.nrw/organisation-finanzierung/oepnv-organisationsstruktur.html

3 https:// www .sueddeutsche.de/wirtschaft/abellio-pleite-2021-1.5339423


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1589 mit Schrei­ben vom 26. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Schuldenstand der NRW-Verkehrsunternehmen? (Bitte detail­lierte Darstellung zum jeweiligen Verkehrsunternehmen)
  2. Wie hat sich der Schuldenstand der NRW Verkehrsunternehmen in den letzten vier Jahren entwickelt? (Bitte detaillierte Darstellung nach Jahr sowie einzelnen Ver­kehrsunternehmen)

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Zuständigkeit für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonen­nahverkehrs (SPNV) liegt bei den Zweckverbänden. Für den öffentlichen Straßenpersonen­verkehr (ÖSPV) weist das ÖPNVG NRW den Kreisen und kreisfreien Städten sowie bestimm­ten kreisangehörigen Städten die Aufgabenträgerschaft zu.

Der Landesregierung liegen vor diesem Hintergrund über den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT NRW) ausschließlich die anliegenden Daten zum Schuldenstand der gemäß § 1 Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (FPStatG) berichtspflichtigen Verkehrsunternehmen für den Zeitraum 2018-2021 in Nordrhein-Westfalen vor (siehe Anlage). Die aktuellen Zahlen aus 2022 liegen der Landesregierung noch nicht vor. Die Auswertung enthält alle Fonds, Einrich­tungen und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 % und die kommu­nale Ebene mehrheitlich beteiligt sind. Zu privaten Unternehmen, die nicht überwiegend in öffentlicher Hand liegen, verfügt die Landesregierung über keine Informationen.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die finanzielle Lage der NRW-Verkehrsunter­nehmen?

Aktuell sind die Verkehrsunternehmen massiv von den Steigerungen der Energiekosten im Bereich Diesel und Strom betroffen. Daher hat das Land bereits im Jahr 2022 im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms einen 3 %-igen Zuschlag auf die Soll-Fahrgeldeinnahmen gewährt. Für das Jahr 2023 hat das Land vor diesem Hintergrund 200 Millionen Euro aus dem Sonder­vermögen nach Maßgabe des Krisenbewältigungsgesetzes bereitgestellt, mit denen den mas­siven Kostensteigerungen begegnet werden soll. Damit sollen die Folgen der durch den rus­sischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise abgefedert werden. Ohne ei­nen finanziellen Ausgleich könnten die Kostensteigerungen letztlich nur durch eine Reduzie­rung des ÖPNV-Angebots aufgefangen werden, was es aus Gründen der Daseinsvorsorge und des Klimaschutzes aus Sicht der Landesregierung zu vermeiden gilt.

Mit der ÖPNV-Pauschale, der Ausbildungsverkehr-Pauschale, der SPNV-Pauschale, der pau­schalierten Investitionsförderung sowie der Förderung von Investitionen und weiteren Maß­nahmen im besonderen Landesinteresse werden der kommunale ÖPNV und der Schienen­personennahverkehr darüber hinaus mit erheblichen Mitteln aus dem Landeshaushalt mitfi­nanziert. Hierfür stehen im Landeshaushalt 2023 Mittel in Höhe von rd. 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

  1. Wie soll ein subventioniertes 49-Euro-Ticket bei der Lösung der infrastrukturellen sowie finanziellen Schieflage der NRW-Verkehrsunternehmen helfen?

Mit der Einführung des Deutschlandtickets soll ein attraktives Ticketangebot geschaffen und damit die Verkehrswende vorangetrieben werden. Die durch das Deutschlandticket entstehen­den Mehrkosten werden den Unternehmen ausgeglichen.

Die Lösung der infrastrukturellen Herausforderungen ist nicht Aufgabe des Deutschlandti­ckets. Daher erarbeitet die Landesregierung gemeinsam mit den anderen Bundesländern und dem Bund intensiv den „Ausbau- und Modernisierungspakt“, der u.a. ein Zielbild für den ÖPNV und den dafür notwendigen Bedarf an öffentlichen Mitteln definieren soll.

 

Antwort samt Anlage als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser