Kleine Anfrage 882
des Abgeordneten Roger Beckamp AfD
Auf dem deutschen und entsprechend auch dem nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt findet eine wachsende Anzahl von Menschen keine angemessene und zumutbare Unterbringungsmöglichkeit. Allein bei der wachsenden Zahl von alleinlebenden Menschen mittleren Alters (35 – 64 jährige) muss bereits jeder Vierte mit einem Einkommen unterhalb der Schwelle zur Armutsgefährdung auskommen. Bundesweit wird die Anzahl der Menschen, die weder über einen Mietvertrag noch Wohneigentum verfügen auf über 400.000 geschätzt.
Die wachsende Bevölkerungsgruppe, die dringend auf preiswerten Wohnraum des sozialen Wohnungsbaus angewiesen ist – Menschen mit niedrigen Einkommen, von Armut bedrohte Rentner, Obdachlose oder Studenten -, muss nicht nur um einen unzureichend großen, sondern durch abgelaufene Wohnungsbindungen auch noch um ein schrumpfendes Angebot an Wohnraum konkurrieren.
Verschärft wurde diese bereits vorhandene Mangelsituation durch den massenhaften Zuzug von Flüchtlingen seit 2015. Die zunächst notwendige Unterbringung in unterschiedlichen Formen von Sammelunterkünften wurde in den meisten Gemeinden des Landes deutlich reduziert, indem Sammelunterkünfte wie Turnhallen, Traglufthallen, Container o.ä. aufgelöst und andere Wohnungsangebote genutzt wurden. Ausdruck hierfür ist auch ein Rückgang an Bauanträgen für neue Flüchtlingsunterkünfte. Aber allein für die Gruppe von Flüchtlingen wurde ein Bedarf an 120.000 Wohnungen gesehen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie hoch war die Anzahl der nachziehenden Familienangehörigen von bereits anerkannten Schutzberechtigten in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
- In welchem Umfang erfolgte eine Aufnahme von Flüchtlingen über das „Resettlement“– Programm der Vereinten Nationen sowie über humanitäre Aufnahme-Programme in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
- Wie hoch war die Anzahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen und der sog. latent Ausreisepflichtigen in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
- In welchem Umfang erfolgte für die Gesamtzahl der von Nordrhein-Westfalen aufgenommenen Flüchtlinge eine Unterbringung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Sammelunterkünften und im sonstigen Wohnungsbestand?
- In welchem Umfang erfolgte für die Gesamtzahl der in Nordrhein-Westfalen befindlichen vollziehbar Ausreisepflichtigen und der sog. latent Ausreisepflichtigen eine Unterbringung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Sammelunterkünften und im sonstigen Wohnungsbestand?
Roger Beckamp
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 882 im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wie folgt:
- Wie hoch war die Anzahl der nachziehenden Familienangehörigen von bereits anerkannten Schutzberechtigten in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
Dem Land Nordrhein-Westfalen liegen keine Zahlen vor, aus denen zu entnehmen ist, wie viele Familienangehörige zu Schutzberechtigten in den genannten Jahren nachgezogen sind. Ergänzend wird auf die Antwort der Landesregierung vom 16.01.2018 auf die Kleine Anfrage 606 des Abgeordneten Herbert Strotebeck (AfD) zum Familiennachzug von Ausländern seit 2010 (Landtags-Drucksache 17/1727) hingewiesen.
- In welchem Umfang erfolgte eine Aufnahme von Flüchtlingen über das „Resettlement“— Programm der Vereinten Nationen sowie über humanitäre Aufnahme-Programme in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
Im Wege des Resettlements wurden in Nordrhein-Westfalen 112 Personen im Jahr 2015, 317 Personen in 2016 und 15 Personen im Jahr 2017 aufgenommen.
Im Rahmen von sonstigen humanitären Aufnahmeprogrammen des Bundes reisten 1.512 Personen im Jahr 2015, 18 Personen in 2016 sowie 610 Personen in 2017 ein.
Im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms NRW für syrische Flüchtlinge reisten in den Jahren 2013 bis 2016 2.593 Personen ein. Ein genaues Aufsplitten der Zahlen auf die einzelnen Jahreszahlen ist auf der Grundlage der seinerzeit erfolgten Meldungen nicht möglich.
- Wie hoch war die Anzahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen und der sog. latent Ausreisepflichtigen in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergeben sich folgende Zahlen für vollziehbar ausreisepflichtige Personen in NRW (Stand 31.12. des jeweiligen Jahres):
ausreisepflichtige | |
Jahr | Personen |
2015 | 54.290 |
2016 | 62.906 |
2017 | 71.093 |
Die Anzahl der latent Ausreisepflichtigen ist nicht in Statistiken erfasst.
- In welchem Umfang erfolgte für die Gesamtzahl der von Nordrhein-Westfalen aufgenommenen Flüchtlinge eine Unterbringung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Sammelunterkünften und im sonstigen Wohnungsbestand?
- In welchem Umfang erfolgte für die Gesamtzahl der in Nordrhein-Westfalen befindlichen vollziehbar Ausreisepflichtigen und der sog. latent Ausreisepflichtigen eine Unterbringung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Sammelunterkünften und im sonstigen Wohnungsbestand?
Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet.
Statistische Zahlen über den Umfang einer Unterbringung in Sammelunterkünften des Landes im Verhältnis zur Gesamtzahl der von Nordrhein-Westfalen aufgenommenen Flüchtlinge bzw. für die Gesamtzahl der in Nordrhein-Westfalen befindlichen (vollziehbar) Ausreisepflichtigen liegen der Landesregierung nicht vor.
Die Unterbringung von Flüchtlingen im Wohnungsbestand wird nicht flächendeckend statistisch erfasst. Daher kann die Landesregierung über den Umfang der Unterbringung von in Nordrhein-Westfalen aufgenommenen Flüchtlingen im Wohnungsbestand keine Angaben machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Stamp