Zuschüsse an Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

Kleine Anfrage
vom 09.01.2018

Kleine Anfrage 686der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 09.01.2019

 

Zuschüsse an Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Einzelplans 07 im Integrationsausschuss hat die Fraktion der SPD um eine Liste der durch das Land geförderten Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten gebeten. Mit Schreiben vom 04.12.17 wurde diese Liste durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zur Verfügung gestellt.

In Bezug auf die gesellschaftlichen Funktionen von Migrantenselbstorganisationen gibt es konträre Positionen. Migrantenselbstorganisationen können durchaus auch negative Auswirkungen auf die Teilhabe und die Einbindung in die Gesellschaft von Migranten haben und somit integrationshemmend wirken. Prof. Dr. Lüdiger Pries, Inhaber des Lehrstuhls für Sozialwissenschaften der Ruhr-Universität Bochum, beschreibt in einem Dossier, dass „langfristig die Orientierung an der eigenethnischen Bezugsgruppe zu einer „Falle“ werden könne, die den sozio-ökonomischen Aufstieg der Zuwanderer behindere, da eine erfolgreiche Integration in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt des Aufnahmelandes nur dann erfolgen könne, wenn sich die Zuwanderer an den Erfordernissen des Aufnahmelandes orientieren“. 1 Migrantenselbstorganisationen können also durchaus auch zu einer Herausbildung und Verfestigung von Parallelgesellschaften führen. Außerdem besteht die Gefahr, dass Interessen der Herkunftsländer bzw. -kulturen oder auch religiöse Überzeugungen im Vordergrund stehen, was eine Integration eher behindern würde.

Kritisch gesehen werden müssen Migrantenselbstorganisationen, die als Einflussverband auftreten und auf die politische oder allgemeine gesellschaftliche Geltung und Einwirkung nach außen orientiert sind, z.B. als politischer oder Flüchtlingsverband oder als Repräsentation ethnischer Minderheiten.

Laut Haushaltsentwurf 2018 sollen Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten auch im Haushaltsjahr 2018 mit insgesamt 2.700.000 Euro gefördert werden. Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. In welcher Höhe haben die in der Aufstellung des MKFFI genannten Zuwendungsempfänger im Rahmen der Förderphase 2016/2017 Fördermittel erhalten? (bitte auflisten)

2. Welche der genannten Zuwendungsempfänger sind Mitglied der AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Landesverbände der Jüdischen Gemeinde oder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes? (bitte auflisten)

3. Welche der genannten Zuwendungsempfänger beschäftigen sich ausschließlich oder überwiegend mit einzelnen Zuwanderergruppen? (bitte auflisten nach: (a) Asylsuchenden bzw. Asylberechtigten (b) Migranten mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus z.B. Zuwanderer aus EU-Ländern, (c) Deutschen mit Migrationshintergrund)

4. Welche der genannten Zuwendungsempfänger erhalten neben der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen auch finanzielle Unterstützung durch Nichtregierungsorganisationen (NGOs)? (bitte auflisten)

5. Migrantenselbstorganisationen variieren mitunter sehr stark nach ihren vorherrschenden Zielen und Ausrichtungen als religiöse, unternehmerische, politische, kulturelle, Selbsthilfe-, Wohltätigkeits- oder Freizeit-Verbände. Welche Ausrichtung haben die durch das Land Nordrhein-Westfalen geförderten Organisationen? (bitte auflisten)

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/158878/gesellschaftliche-teilhabe


Antwort der Landesregierung folgt…