Zuständigkeiten der Polizei auf und in Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 27.07.2023

Kleine Anfrage 2199

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Zuständigkeiten der Polizei auf und in Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 28. Juni 2023, Drucksache 18/4827, auf meine Kleine Anfrage vom 25. Mai 2023, Drucksache 18/4481, wurde meine gestellte Frage 2

„Welches sind die zehn nordrhein-westfälischen Städte, an deren Bahnhöfen die meisten Straftaten im Zeitraum von 2022 bis heute stattfanden? (Bitte tabellarisch nach Platzierung aufschlüsseln.)“1

wie folgt beantwortet:

„Die meisten Straftaten mit einer Tatörtlichkeit Bahnhof wurden in Nordrhein-Westfalen für die Städte Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Münster, Gelsenkirchen, Duisburg, Bochum, Bonn und Hamm erfasst.“2

Auf meine Frage 3

„Welches sind die zehn nordrhein-westfälischen Bahnhöfe mit den meisten Straftaten gegen das Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung?“3

antwortete die Landesregierung:

„Eine georeferenzierte Auswertung der Fallzahlen zu allen nordrhein-westfälischen Bahnhöfen ist innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Eine Beantwortung der Frage ist insoweit nur analog zu Frage 2, bezogen auf die Städte und Gemeinden, möglich. Die zehn Städte, zu denen am häufigsten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit der Tatörtlichkeit Bahnhof erfasst wurden; sind Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Bonn, Duisburg, Bochum, Hamm, Wuppertal und Bielefeld.“4

Ich frage daher erneut die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Straftaten jeweils an den genannten Bahnhöfen im Zeitraum von 2022 bis heute? (Bitte tabellarisch nach Platzierung auflisten.)
  2. Wie hoch ist die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung jeweils an den genannten Bahnhöfen im Zeitraum von 2022 bis heute? (Bitte tabellarisch nach Platzierung auflisten.)

Markus Wagner

 

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1 Antwort der Landesregierung vom 28.06.2023, Drucksache 18/4827.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2199 mit Schreiben vom 29. August 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Als Datenbasis für die Beantwortung der Fragen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor und finden demnach auch keinen Eingang in die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage. Grundlage der Auswertun­gen zur Beantwortung der Fragen sind Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik des Zeit­raums 01. Januar 2022 bis 31.Dezember 2022, zu denen die Tatörtlichkeit Bahnhof erfasst wurde.

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Straftaten jeweils an den genannten Bahnhöfen im Zeitraum von 2022 bis heute? (Bitte tabellarisch nach Platzierung auflisten.)

Eine Beantwortung dieser Frage ist nur analog zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 1877 bezogen auf die Städte und Gemeinden möglich. Die meisten Straftaten mit einer Tatörtlichkeit Bahnhof wurden in Nordrhein-Westfalen für die Städte Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Münster, Gelsenkirchen, Duisburg, Bochum, Bonn und Hamm erfasst. Die Fallzahlen ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Stadt In der PKS NRW erfasste Fälle mit Tatörtlichkeit „Bahnhof“
Köln 4.037
Düsseldorf 2.169
Dortmund 1.767
Essen 1.748
Münster 1.158
Gelsenkirchen 941
Duisburg 901
Bochum 701
Bonn 674
Hamm 565

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen 2022

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung je­weils an den genannten Bahnhöfen im Zeitraum von 2022 bis heute? (Bitte tabel­larisch nach Platzierung auflisten.)

Eine Beantwortung der Frage ist nur analog zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 1877 bezogen auf die Städte und Gemeinden möglich. Die zehn Städte, zu denen am häufigsten Straftaten ge­gen die sexuelle Selbstbestimmung mit der Tatörtlichkeit Bahnhof erfasst wurden, sind Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Bonn, Duisburg, Bochum, Hamm, Wuppertal und Bielefeld. Die Fallzahlen ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Stadt In der PKS NRW erfasste Straftaten gegen   die    sexuelle   Selbstbestim-
mung mit Tatörtlichkeit „Bahnhof“
Köln 51
Düsseldorf 25
Essen 19
Dortmund 16
Bonn 10
Duisburg 10
Bochum 7
Hamm 6
Wuppertal 6
Bielefeld 6

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen 2022

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner