Zustand der Straßenbrücken in NRW – Stand 31. Dezember 2020

Kleine Anfrage
vom 27.01.2021

Kleine Anfrage 4890der Abgeordneten Nic Vogel und Andreas Keith vom 27.01.2021

 

Zustand der Straßenbrücken in NRW Stand 31. Dezember 2020

Der marode und überlastete Zustand der Straßen und Brücken in kommunaler, Landes- und Bundeshand wird unser Bundesland noch auf unabsehbare Zeit in Atem halten. Wir erleben seit geraumer Zeit, dass eine wichtige Brücke nach der anderen ersetzt werden muss und dass durch diesen unhaltbaren Zustand die bereits bis zur Obergrenze belasteten Nachbarbauwerke ebenfalls geschädigt werden. Nach der Leverkusener Autobahnbrücke müssen andere wichtige Rheinquerungen wie die Fleher Brücke in Düsseldorf und die Rheinbrücke Köln-Rodenkirchen ersetzt werden.1,2

In unserer Kleinen Anfrage 2747 vom 11. Juli 2019 hatten wir die Landesregierung befragt, welches Konzept sie zur Beseitigung des vorliegenden Sanierungsstaus im Bereich der Landesbrücken habe.3 Von den ca. 10.000 Brücken in NRW sind zwei Drittel vor dem Jahre 1985 gebaut worden, für ein wesentlich geringeres Verkehrs-aufkommen und entsprechende Belastungen ausgelegt und somit für die aktuell vorliegenden und zukünftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen nicht mehr geeignet.

Aus der Antwort der Landesregierung auf diese Kleine Anfrage vom 07. August 2019 (Drucksache 17/7083) ging hervor, dass Straßen.NRW natürlich alle Brücken gemäß der heutigen und zukünftigen Belastungs- und Tragfähigkeitsanforderungen prüfen müsse.4 Zur zügigen Abarbeitung der dringendsten Brückenbauarbeiten wollte sich Straßen.NRW nach einer Prioritätenliste gemäß Brückenzustand (Bast-Beurteilungsliste) und BMVI-Korridorplan richten. Zunächst entstand so eine Fokussierung auf 1.119 Bauwerke, von denen damals bereits 920 überprüft worden waren. 637 Brücken entsprachen nicht den damaligen und erst recht nicht den zukünftig zu erwartenden Belastungs- und Tragfähigkeitsanforderungen. 573 Brücken wurden als zu ersetzen eingestuft.

Zum 1. Januar 2021 ist die Baulast für die Autobahnbrücken an den Bund übertragen worden. Deswegen sollte aus unserer Sicht Bilanz gezogen werden, und wir bitten die Landesregierung deshalb um einen Statusbericht.

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Brücken in NRW fielen bis zum 31. Dezember 2020 in den Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW?
  2. Wie viele dieser Brücken wurden bis zum 31. Dezember 2020 von Straßen.NRW bezüglich der Erfüllung heutiger und zukünftiger Belastungs- und Tragfähigkeitsanforderungen untersucht? (Bitte listen Sie die Brücken mit Ort und letztem Untersuchungstermin auf)
  3. Wie viele dieser Brücken können nach Kenntnis der Landesregierung bezüglich heutiger und zukünftiger Belastungs- und Tragfähigkeitsanforderungen baulich ertüchtigt werden bzw. wie viele müssen ersetzt werden? (Bitte listen Sie die Brücken mit Ort, zu erwartenden Gesamtbaukosten und Bauzeiten auf)
  4. Für wie viele dieser Brücken wurde die Zuständigkeit zum 1. Januar 2021 an die Autobahn GmbH übertragen?
  5. Welche Kosten sind in den Jahren 2019 und 2020 nach Tragfähigkeitsuntersuchungen für Verstärkungs- und Verkehrslenkungsmaßnahmen angefallen? (Bitte schlüsseln Sie diese für beide Jahre getrennt auf)

Nic Vogel
Andreas Keith

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/fleher-bruecke-duesseldorf-neubau-100.html, abgerufen am 19.01.2021 um 17.00 Uhr

2 https://rp-online.de/nrw/staedte/koeln/koeln-a4-rodenkirchener-bruecke-soll-ersetzt-werden_aid-55668963, abgerufen am 19.01.2021 um 17.10 Uhr

3 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6886.pdf, abgerufen am 19.01.2021 um 16.45 Uhr.

4 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-7083.pdf, abgerufen am 19.01.2021 um 16.52 Uhr.


Vorbemerkung der Landesregierung

Ziel der Landesregierung ist es, der Verschlechterung der Qualität des Straßennetzes in der Baulast des Landes in stärkerem Maße als die Vorgängerregierung entgegen zu wirken.

Um den Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf der Straßenbauprojekte des Landes voranzutreiben, wurde in 2018 der Masterplan zur Umsetzung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen mit einem jährlich fortzuschreibenden Arbeitsprogramm aufgestellt. Zusätzlich wurde ein Planungsprogramm für die Landesstraßen erarbeitet.

Bereits ab 2018 wurden erheblich mehr Finanzmittel als in der Vergangenheit bereitgestellt und auch verausgabt. Unter anderem durch den Aufbau von 207 zusätzlichen Stellen für Techniker und Ingenieure seit 2018 beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen sowie durch eine Steigerung der Planungsmittel für externe Ingenieurleistungen beim Landesbetrieb von 67,6 Mio. € (2017) über 83,0 Mio. € (2018) und 92,6 Mio. € (2019) auf 112,8 Mio. € (vorauss. Ausgaben 2020) konnten in den vergangenen Jahren die verausgabten Investitionen im Vergleich zu den Vorjahren stetig gesteigert werden.

Auch die Erlangung von insgesamt 32 Planfeststellungs- und 5 Nachtragsbeschlüssen seit Regierungsantritt trägt maßgeblich zur Steigerung der verausgabten Investitionen bei. So konnten diese im Bereich der Landesstraßen seit 2017 von 192,4 Mio.€ über 243,5 Mio.€ (2018) und 256,7 Mio.€ (2019) auf 262,8 Mio.€ (2020) erhöht werden. Ebenso konnten die Investitionen im Bereich der Bundesfernstraßen einen deutlichen Anstieg verzeichnen. Seit dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen 2017 hat die Landesregierung 593 Millionen Euro mehr Bundesmittel nach Nordrhein-Westfalen geholt, als eigentlich vorgesehen war.

  1. Wie viele Brücken in NRW fielen bis zum 31. Dezember 2020 in den Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW?

Bis zum 31.12.2020 war der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen für insgesamt 10.243 Brücken zuständig.

  1. Wie viele dieser Brücken wurden bis zum 31. Dezember 2020 von Straßen.NRW bezüglich der Erfüllung heutiger und zukünftiger Belastungs- und Tragfähigkeitsanforderungen untersucht? (Bitte listen Sie die Brücken mit Ort und letztem Untersuchungstermin auf)

Die Prüfung schreitet voran. Der Landesbetrieb Straßenbau hat mittlerweile 1060 Brückenbauwerke untersucht (siehe Anlage).

  1. Wie viele dieser Brücken können nach Kenntnis der Landesregierung bezüglich heutiger und zukünftiger Belastungs- und Tragfähigkeitsanforderungen baulich ertüchtigt werden bzw. wie viele müssen ersetzt werden? (Bitte listen Sie die Brücken mit Ort, zu erwartenden Gesamtbaukosten und Bauzeiten auf)

Nach den bisherigen Ergebnissen der Prüfungen ergibt sich für 62 Brücken ein Verstärkungsbedarf und für 765 Brücken ein Ersatzneubaubedarf. Diese Zahlen fußen allerdings nicht ausschließlich auf den Ergebnissen der Nachrechnung: Selbst wenn z. B. gemäß Nachrechnung kein Ersatzneubau angezeigt ist, kann dieser u. a. aus verkehrlichen Gründen wie einem geplanten Ausbau oder aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich werden.

Eine Ermittlung belastbarer Bauzeiten aller notwendigen noch anstehenden Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, da diese von zahlreichen und zum Teil veränderlichen Rahmenbedingungen (z. B. Erlangung von Baurecht) abhängen und ist daher bisher nicht vorgenommen worden. Aus der beigefügten Liste (Anlage) sind auch die noch nicht fertiggestellten oder im Bau befindlichen Brücken inkl. der geschätzten Kosten sowie die bereits ertüchtigten/erneuerten Brücken ersichtlich.

  1. Für wie viele dieser Brücken wurde die Zuständigkeit zum 1. Januar 2021 an die Autobahn GmbH übertragen?

Für 841 der 1060 untersuchten Brücken ging die Zuständigkeit am 01.01.2021 auf die Autobahn GmbH des Bundes über.

  1. Welche Kosten sind in den Jahren 2019 und 2020 nach Tragfähigkeitsuntersuchungen  für Verstärkungs- und Verkehrslenkungsmaßnahmen angefallen? (Bitte schlüsseln Sie diese für beide Jahre getrennt auf)

Nach den Tragfähigkeitsuntersuchungen sind für Verstärkungs- und Verkehrslenkungsmaßnahmen 2019 und 2020 folgende Kosten angefallen:

Jahr 2019 2020
Mio. EUR 40,37 47,25

 

Antwort samt Anlagen als PDF