Zustand und Nutzbarkeit von Aufzügen an Bahnhöfen und Verkehrsstationen in NRW 2023

Kleine Anfrage
vom 02.02.2024

Kleine Anfrage 3299

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Zustand und Nutzbarkeit von Aufzügen an Bahnhöfen und Verkehrsstationen in NRW 2023

Defekte Fahrstühle sind für Fahrgäste in Nordrhein-Westfalen ein Dauerärgernis. Für Senioren und insbesondere gehbehinderte Rentner sind fehlende oder nicht funktionierende Lifte an Bahnhöfen und Verkehrsstationen ein massives Problem. Für Rollstuhlfahrer sind sie nicht passierbare Hindernisse, die zu aufwendigen, langwierigen Umfahrungen führen. Laut einer aktuellen Erhebung ist nur eine von drei Haltestellen in NRW barrierefrei.1 Meldungen über ständig defekte Aufzüge an einigen Stationen reißen nicht ab. Der Grund für langfristige Ausfälle der Aufzüge ist nach Einschätzung der Bahn häufig Vandalismus, aber auch Lieferschwierigkeiten bei Aufzugssystemen und Komponenten.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele defekte Aufzüge an Bahnhöfen und Verkehrsstationen wurden 2023 in NRW registriert?
  2. Wie viele defekte Aufzüge sind bzw. waren in NRW aufgrund von Vandalismus außer Betrieb? (Bitte nach Orten in der Zeit vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 aufschlüsseln)
  3. Wirkten sich 2023 Lieferschwierigkeiten bei der Behebung von Ausfällen bei Fahrstühlen aus? (Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Ort sowie Dauer der jeweiligen Instandsetzung)
  4. Welche finanziellen Mittel setzt die Landesregierung in der laufenden Wahlperiode zur Ertüchtigung von Bahnhöfen und Verkehrsstationen mit Aufzügen oder Rampen in NRW ein?
  5. Welche konkreten Maßnahmen für Instandsetzung bzw. Ertüchtigung von Aufzügen bzw. Rampen wurden in den Jahren ab 2022 in NRW geleistet? (Bitte nach Bahnhöfen und Verkehrsstationen aufgeschlüsselt angeben.)

Klaus Esser

 

MMD18-7990

 

1 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/barrierefreiheit-bus-oepnv-rollstuhl-nrw-abfrage-100.html

2 https://www.radioleverkusen.de/artikel/bahnhof-leverkusen-mitte-uhren-und-aufzuege-fehlen-noch-1871656.html


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3299 mit Schreiben vom 28. Februar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist zu unterteilen in den straßen- und schienen­gebundenen ÖPNV. Das Ziel der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist es, allen mobi-litätseingeschränkten Reisenden eine selbstbestimmte Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) gelten im Bereich der Barrierefreiheit vorrangig die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Das Land unterstützt die Kommunen bei der geforderten Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit mit finanziel­len Mitteln.

Gemäß Artikel 87e Nr. 4 Grundgesetz (GG) gewährleistet der Bund, dass dem Wohl der All­gemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf die­sem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betreffen, Rechnung getragen wird. Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt. Für den Zustand und die Nutzbarkeit an Bahnhöfen und Ver­kehrsstationen ist daher die DB InfraGO verantwortlich.

Landesseitig wurde gemeinsam mit den drei Aufgabenträgern des SPNV in Nordrhein-West­falen, der Nahverkehr Westfalen-Lippe, der go.Rheinland und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. und der DB InfraGO eine „Grund­satzvereinbarung zur Herstellung der Barrierefreiheit an allen SPNV-Stationen in NRW“ ge­zeichnet. Diese formuliert das Ziel, langfristig einen niveaugleichen Einstieg in Nahverkehrs­züge durch infrastrukturelle Maßnahmen oder Fahrzeugeinsatz mit unterschiedlichen Ein-stiegshöhen zu erreichen. In diesem Rahmen wurde als Zwischenziel festgehalten, dass bis 2030 insgesamt 90 Prozent der täglichen Fahrgäste im SPNV in Nordrhein-Westfalen einen stufenfreien Zugang zu den Fahrzeugen erhalten.

  1. Wie viele defekte Aufzüge an Bahnhöfen und Verkehrsstationen wurden 2023 in NRW registriert?

Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie viele defekte Aufzüge an Bahnhöfen und Verkehrsstationen in 2023 registriert wurden.

  1. Wie viele defekte Aufzüge sind bzw. waren in NRW aufgrund von Vandalismus außer Betrieb? (Bitte nach Orten in der Zeit vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 aufschlüs­seln)

Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie viele Aufzüge in NRW im Jahr 2023 aufgrund von Vandalismus außer Betrieb waren.

  1. Wirkten sich 2023 Lieferschwierigkeiten bei der Behebung von Ausfällen bei Fahr­stühlen aus? (Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Ort sowie Dauer der jeweiligen Instandsetzung)

Der Landesregierung ist bekannt, dass es sowohl im ÖPNV als auch im Bereich des SPNV generelle Lieferschwierigkeiten der Industrie gab, die zu Auswirkungen auf die Behebung von Störungen bei Fahrstühlen führten. Eine Übersicht von Instandsetzungsplänen der Aufzugs­betreiber liegt der Landesregierung nicht vor.

  1. Welche finanziellen Mittel setzt die Landesregierung in der laufenden Wahlperiode zur Ertüchtigung von Bahnhöfen und Verkehrsstationen mit Aufzügen oder Ram­pen in NRW ein?

Das Land unterstützt den Bau-, Ausbau und Erhalt von Bahnhöfen und Haltestellen auf ver­schiedenen Wegen:

  • Nach §13 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über den ÖPNV gewährt das Land eine Förderung für die barrierefreie Gestaltung von Stadt-, Straßenbahn und Bushaltestellen in der Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Seit Beginn der Legislatur­periode stimmte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Anträgen im Umfang von 68 Millionen Euro zu.
  • Im Rahmen der Förderung der Grunderneuerung der kommunalen Stadt- und Straßen­bahninfrastruktur fördert das Land auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit wie Fahrtrep­pen und Aufzüge.
  • Den drei Zweckverbänden gewährt das Land zusätzlich eine jährliche Pauschale, die diese selbst bewirtschaften und verantworten. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen dabei unter anderem der Neu- und Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen, ÖPNV-Verknüpfungspunkte, Haltestelleneinrichtungen, P+R-Anlagen, Mobilstationen etc.
  1. Welche konkreten Maßnahmen für Instandsetzung bzw. Ertüchtigung von Aufzü­gen bzw. Rampen wurden in den Jahren ab 2022 in NRW geleistet? (Bitte nach Bahnhöfen und Verkehrsstationen aufgeschlüsselt angeben.)

Der Landesregierung liegt keine Übersicht über konkrete Maßnahmen für die Instandsetzung bzw. Ertüchtigung von Aufzügen bzw. Rampen im Zeitraum von 2022 bis heute vor.

 

MMD18-8280

Beteiligte:
Klaus Esser