Zustand und Nutzbarkeit von Aufzügen an Bahnhöfen und Verkehrsstationen in NRW

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 711
des Abgeordneten Klaus Esser vom 07.11.2022

Zustand und Nutzbarkeit von Aufzügen an Bahnhöfen und Verkehrsstationen in NRW

Defekte Fahrstühle sind für Fahrgäste in NRW ein Dauerärgernis. Für Senioren und gehbehinderte Menschen sind fehlende oder nicht funktionierende Lifte an Bahnhöfen und Verkehrsstationen ein massives Problem, für Rollstuhlfahrer sind sie nicht passierbare Hinder­nisse, die zu aufwendigen, langwierigen Umfahrungen führen.

Meldungen über ständig defekte Aufzüge an einigen Stationen reißen nicht ab. Grund für langfristige Ausfälle der Aufzüge ist nach Einschätzung der Bahn häufig Vandalismus.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele defekte Aufzüge an Bahnhöfen und Verkehrsstationen wurden 2022, 2021 und 2020 in NRW registriert?
  2. Wie viele defekte Aufzüge sind bzw. waren in NRW aufgrund von Vandalismus außer Betrieb? (Bitte aufschlüsseln nach dem Jahr 2020, 2021 und 2022 sowie Ort)
  3. Wie viele Ausfälle von Fahrstühlen sind innerhalb weniger Tage behoben bzw. welcher Anteil von defekten Aufzügen muss wochen- oder gar monatelang auf eine Instandset­zung warten? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren 2020, 2021 und 2022, Ort sowie der Dauer der jeweiligen Instandsetzung)
  4. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die rund 20% Bahnhöfe und Verkehrsstationen in NRW1, die noch nicht barrierefrei erreichbar sind, mit Aufzügen oder Rampen zu ertüchtigen?
  5. Welchen Kontakt bzw. welche Art des Austausches bemüht NRW, um mit der Bahn (DB) über defekte Bahnhöfe im Land zu sprechen?

Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 Siehe Antwort auf KA 491 (Drucksache 18/1041)


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 711 mit Schrei­ben vom 1. Dezember 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Gemäß Artikel 87e Nr. 4 Grundgesetz (GG) gewährleistet der Bund, dass dem Wohl der All­gemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienen­netzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schie­nennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betreffen, Rechnung getragen wird. Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtli­cher Form geführt. Für den Zustand und Nutzbarkeit an Bahnhöfen und Verkehrsstationen ist daher die DB Station&Service AG verantwortlich.

Das Ziel der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist es, allen mobilitätseingeschränkten Reisenden eine selbstbestimmte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu ermögli­chen.

Hierzu wurde gemeinsam mit den drei Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen, der Nahverkehr Westfalen-Lippe, der Nahverkehr Rheinland und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. und der DB Station&Service AG eine „Grundsatzvereinbarung zur Herstellung der Barrierefreiheit an allen SPNV-Stationen in NRW“ gezeichnet. Diese formuliert das Ziel, langfristig einen niveaugleichen Einstieg in Nahverkehrszüge durch infrastrukturelle Maßnahmen oder Fahr­zeugeinsatz mit unterschiedlichen Einstiegshöhen zu erreichen. In diesem Rahmen wurde als Zwischenziel festgehalten, dass bis 2030 insgesamt 90 Prozent der täglichen Fahrgäste im SPNV in Nordrhein-Westfalen einen stufenfreien Zugang zu den Fahrzeugen erhalten.

  1. Wie viele defekte Aufzüge an Bahnhöfen und Verkehrsstationen wurden 2022, 2021 und 2020 in NRW registriert?

Nach Auskunft der DB Station&Service AG wurden die folgenden Verfügbarkeiten festgehalten:

Verfügbarkeit 2020: 98,0%

Verfügbarkeit 2021: 97,9%

Verfügbarkeit 2022: 97,5% (Stichtag 31.10.22).

  1. Wie viele defekte Aufzüge sind bzw. waren in NRW aufgrund von Vandalismus außer Betrieb? (Bitte aufschlüsseln nach dem Jahr 2020, 2021 und 2022 sowie Ort)

Nach Auskunft der DB Station&Service AG fielen wegen unsachgemäßer Nutzung, fahrlässi-

ger oder vorsätzlicher Beschädigung folgende Aufzüge aus:

2020: 241

2021: 237

2022: 216 (Stichtag 31.10.22).

Eine detaillierte Übersicht ist der Anlage 1 zu entnehmen.

  1. Wie viele Ausfälle von Fahrstühlen sind innerhalb weniger Tage behoben bzw. welcher Anteil von defekten Aufzügen muss wochen- oder gar monatelang auf eine Instandsetzung warten? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren 2020, 2021 und 2022, Ort sowie der Dauer der jeweiligen Instandsetzung)

Nach Auskunft der DB Station&Service AG richtet sie ihre Steuerung auf die Gesamtverfüg­barkeit der Anlagen aus. Hierzu hat die DB Station&Service AG mit den eingesetzten Dienst-leistern ein grundsätzliches Verfügbarkeitsziel von 97% vereinbart. Ein anlagenscharfes Mo-nitoring der Entstördauer ist aufgrund der Vielzahl manuell zu bewertender Daten im Prozess nicht vorgesehen.

Die DB Station&Service AG behebt in der Regel Anlagenausfälle innerhalb einer Woche. In Einzelfällen kann sich die Dauer einer Entstörung aufgrund äußerer Einflüsse oder der Ersatz­teilbereitstellung durch Zulieferer verzögern.

  1. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die rund 20% Bahnhöfe und Ver­kehrsstationen in NRW1, die noch nicht barrierefrei erreichbar sind, mit Aufzügen oder Rampen zu ertüchtigen?

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen un­terstützt die SPNV-Aufgabenträger bei dem Ausbau der Infrastruktur durch konkrete Förder­entscheidungen auf Grundlage der vorgelegten Planungen. Hierbei sind die Vorgaben des

Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) maßgeblich.

  1. Welchen Kontakt bzw. welche Art des Austausches bemüht NRW, um mit der Bahn (DB) über defekte Bahnhöfe im Land zu sprechen?

Das für den Verkehr zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die drei für den Schienenpersonennahverkehr zuständigen Aufgabenträger, der Nahverkehr Westfa­len-Lippe, der Nahverkehr Rheinland und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr befinden sich im kontinuierlichen Dialog mit der Deutschen Bahn AG (DB). Das Ergebnis hierüber wird u.a. durch das Kompetenzcenter Integraler Taktfahrplan Nordrhein-Westfalen im jährlich erschei­nenden „Qualitätsbericht SPNV NRW“ festgehalten.

 

Antwort als PDF

 

1 Siehe Antwort auf KA 491 (Drucksache 18/1041)

Beteiligte:
Klaus Esser