Zuwanderung und Asyl sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Die Landesregierung muss sich auf allen Ebenen ausschließlich für eine qualifizierte Zuwanderung einsetzen.

Antrag
vom 04.12.2018

Antragder AfD-Fraktion vom 04.12.2019

 

Zuwanderung und Asyl sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Die Landesregierung muss sich auf allen Ebenen ausschließlich für eine qualifizierte Zuwanderung einsetzen.

Vorwort

Am 02.10.2018 hat das Bundeskabinett das Eckpunktepapier zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgelegt. Am 13.11.2018 lag dazu ein erster Referentenentwurf vor.1 Ein Gesetzentwurf soll noch 2018 präsentiert werden. Im Rahmen der Zwischenbilanzveranstaltung „Einwanderung gestalten NRW“ am 05.09.2018 in Düsseldorf forderte der Staatssekretär im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Andreas Bothe, in seiner Eröffnungsrede ein Einwanderungsgesetzbuch und kündigte eine Bundesratsinitiative am Jahresende an. Damit konkretisierte er die Ankündigung der Landesregierung, noch in dieser Legislaturperiode Initiativen im Bundesrat für ein umfassendes und in sich konsistentes Einwanderungsgesetzbuch und geregelte Einwanderung auf den Weg zu bringen.2 Bereits im Mai 2018 kündigte Integrationsminister Joachim Stamp die Erarbeitung eines umfassenden Einwanderungsgesetzes an. „Ich habe keine Lust zu warten, bis die Große Koalition sich endlich dazu entschließt […] Mein Haus wird Eckpunkte für ein Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetz vorlegen. Es wird Zeit, endlich eine stimmige Gesamtlösung für die Zuwanderung und Integration von Arbeitskräften und Flüchtlingen nach Deutschland zu erarbeiten.“3 In einem Radiointerview auf WDR 5 erneuerte Herr Minister Stamp am 13.11.2018 die Forderung nach einem Einwanderungsgesetzbuch.4

I. Ausgangslage

Integration in den Arbeitsmarkt: Das Märchen von den neuen „Fachkräften“ für unsere Wirtschaft

Asylbewerber, die das Asylverfahren durchlaufen und eine Bleibeberechtigung erhalten haben, fallen entweder in den Zuständigkeitsbereich des Sozialamts zum Bezug von Sozialhilfe (SGB XII) oder in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters zum Bezug der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Vorher erhalten sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mit dem Übergang in die Grundsicherung erfolgt auch die Aufnahme in die Beschäftigungs- bzw. Arbeitslosenstatistik. Die Anzahl der Leistungsempfänger gemäß SGB II bietet einen guten Anhaltswert über den Erfolg bzw. Misserfolg einer Integration in den Arbeitsmarkt.

Die Zahl der Leistungsempfänger im SGB II aus den wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) stieg im Vorjahresvergleich um 97.000 oder 11 Prozent auf 991.970 Personen (Stand Juni 2018).5 Der Anteil der Personen aus den genannten nichteuropäischen Asylherkunftsländern an allen Leistungsempfängern im SGB II hat sich damit von 14,6 Prozent auf 17,0 Prozent erhöht. Im Januar 2015 betrug die Anzahl der Leistungsempfänger im SGB II aus dem vorgenannten Kreis noch 200.000 Personen.

Das entspricht einer Steigerung von 400 % in 3 1/2 Jahren. Die Sozialversicherungs- (SV)-Beschäftigungsquote für Staatsangehörige aus den wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern liegt aktuell bei 22,4 Prozent, die SGB II-Hilfequote bei 64,4 %. Die Stuttgarter Nachrichten haben für Baden-Württemberg aufgedeckt, dass selbst diese Zahlen mit Vorsicht zu genießen sind.6 Danach „erhebt die BA (Anmerkung des Verfassers: Bundesagentur für Arbeit) zwar, wie viele Personen aus den acht Ländern beschäftigt sind, aus denen zuletzt die meisten Asylbewerber gekommen sind. […] Die Behörde erfasst aber nicht, seit wann diese Menschen hierzulande leben und auf welcher rechtlichen Grundlage sie arbeiten. So fallen in die Statistik auch Personen mit Arbeitsvisa sowie Blue Card und auch solche, die bereits seit Jahrzehnten in Baden-Württemberg leben. […] Wie viele Flüchtlinge einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben, kann also niemand verlässlich sagen. Alle Beteiligten arbeiten nur mit einer „Näherungsgröße“. Gemäß einer aktuellen Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) der Universität Mannheim gehen nur knapp neun Prozent der „Flüchtlinge“ einer Vollzeitarbeit nach, wovon wiederum knapp 30 Prozent einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Dies entspricht bezogen auf die Gesamtheit der „Flüchtlinge“ einer Quote von 2,7 %.

Fehlende Sprachkenntnisse, eine schlechte Schulbildung, fehlende formale Berufsabschlüsse, aber auch eine Überforderung mit den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes und des Arbeitslebens sind einige der Gründe für diese schlechten Zahlen. Die Zeiten für Ungelernte auf dem Arbeitsmarkt haben sich extrem verschlechtert. Diese Jobs sind in den letzten Jahrzehnten in großer Anzahl entfallen, was auf den Strukturwandel zurückgeführt werden kann. Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung wird sich diese Entwicklung in Zukunft noch verschärfen, was bei der genannten Gruppe eher zu einer Zunahme der Transferabhängigkeit führen wird. Eine Analyse der gemeldeten offenen Stellen ergibt, dass es bei Helfertätigkeiten bereits 10 Bewerber je offener Stelle gibt.7 Auch bei Fachkräften, Spezialisten und Experten gibt es, nach Aussage der BA, längst nicht in allen Berufsgruppen eine verstärkte Nachfrage. Danach kommen auf jede offene Fachkräftestelle fast drei arbeitslose Fachkräfte.8

Auf der Angebotsseite gilt es, die immer noch hohe Zahl deutscher Arbeitsloser- bzw. Arbeitsuchender in Arbeit zu vermitteln und geeignete Personen durch Fortbildungsmaßnahmen für anspruchsvollere Tätigkeiten zu qualifizieren. Das gilt im Besonderen auch für Langzeitarbeitslose (mit und ohne Migrationshintergrund) und Menschen mit Handicap. Teilweise werden auch in den Herkunftsländern erworbene Abschlüsse vorgelegt, die aber nicht mit dem deutschen Standard vergleichbar sind. Eine Absenkung der Anforderungen würde hier zu einer Reduktion des Gesamtniveaus führen, was nicht das Ziel sein kann. Von Ausnahmen abgesehen, werden Personen aus den wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern auf Jahre hinweg, und auch nur mit großer Mühe verbunden, nur für Helfertätigkeiten einsetzbar sein.

Berücksichtigt man noch die bisher nicht genutzten Potentiale unter hiesigen Arbeitslosen und die gewaltigen Potentiale einer qualifizierten Zuwanderung im Rahmen der EU-Freizügigkeit, muss man zu dem Fazit kommen, dass ein zusätzlicher Bedarf an Hilfskräften und Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern nicht besteht. Im Rahmen der europäischen Solidarität gilt es, nach Ausschöpfung der hiesigen Potentiale, beispielsweise die hohe Jugendarbeitslosigkeit in südeuropäischen Ländern zu bekämpfen. Hier gibt es innereuropäisch ein riesiges Fachkräftepotential aus unserem Kulturkreis, was eine sonst oft obligatorische Integrationsarbeit überflüssig machen würde.

Bildung und Sozialisation: Das Märchen der uneingeschränkten Möglichkeiten der Integrationsbemühungen.

Integration beginnt mit dem Erlernen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Jegliche Berufsausbildung wäre ansonsten zum Scheitern verurteilt. Die vom BAMF angebotenen Sprachkurse für Analphabeten, verbunden mit 1300 Unterrichtsstunden, führten 2017, abhängig von der Quelle, in 80-92 % der Fälle nicht zum gewünschten Erfolg. Laut einem Bericht der Tageszeitung „Frankfurter Allgemeine“ ist die Erfolgsquote spezieller Alphabetisierungskurse „niederschmetternd, sie liegt bei acht Prozent und manchmal noch darunter“.9 Da es sich zu einem großen Teil, bei den seit 2015 als „Flüchtlinge“ ins Land gelassenen Menschen um funktionale Analphabeten handelt (bei jungen Syrern sind es ca. zwei Drittel10), wäre ein dauerhafter Verbleib in Deutschland tendenziell gleichbedeutend mit einem dauerhaften Verbleib im deutschen Sozialsystem. Auch bei den Integrationskursen erweist sich die Sprache als großes Hindernis. Die Vermittlung in eine Lehrstelle wird so zum nahezu unüberwindbaren Problem. Ein weiteres Problem besteht darin, dass viele Kandidaten die Ausbildung nicht nur nicht erfolgreich absolvieren, sondern im Gegenteil diese teilweise sogar frühzeitig abbrechen. „Etwa 70 Prozent der Azubis, die aus Syrien, Afghanistan und dem Irak geflohen waren und im September 2013 ihre Lehre begonnen hatten, haben sie inzwischen ohne Abschluss wieder beendet, sagte der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer München und Oberbayern, Lothar S. der Tageszeitung „Die Welt“.11 Weiterhin führte er aus: „Nicht jeder, der in unser Land gekommen ist, ist auch sofort vermittelbar. […] Wir müssen erhebliche Überzeugungsarbeit leisten, damit die jungen Leute überhaupt eine Ausbildung anfangen.“ Der Freiburger Wirtschaftswissenschaftler Bernd R. fügte bei einer Fachtagung der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern in Rostock hinzu: „Es kommen jetzt bis zu 1,5 Millionen Menschen dazu, von denen etwa 70 Prozent ebenfalls unqualifiziert sind […] Es wird eher eine Integration in die sozialen Sicherungssysteme.“12

Erfolgshemmend wirkt sich die Ausprägung des deutschen Sozialstaates aus. Selbst ohne Arbeit ist die Lebenssituation oftmals erheblich besser als in den Herkunftsländern. Der finanzielle Vorteil durch die Aufnahme einer Beschäftigung ist gering, die erforderliche Anstrengung ist dafür aber enorm.

Das Kompetenzniveau zur Aufnahme eines Studiums ist in der Regel nicht ausreichend. Gemäß Referentenentwurf zum Fachkräftezuwanderungsgesetz wird bei Ausländern für die Aufnahme eines Vollzeitstudiums der Nachweis über Kenntnisse der Ausbildungssprache entsprechend mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verlangt. Diese Voraussetzung wird in der Regel nicht erfüllt. Eine allgemeine Absenkung des Anforderungsniveaus ist im eigenen Interesse nicht hinnehmbar. Ein Gefühl von Nutzlosigkeit, Erfolglosigkeit, enttäuschten, zu hohen Erwartungen und einer gekränkten Ehre kann dann schließlich bei einigen Menschen auch zu Kriminalität oder auch zu einer Radikalisierung führen. Der Weg in Richtung Parallelgesellschaft beschleunigt sich noch mit einem potentiellen Familiennachzug, da es im deutschen System ohne die entsprechende Qualifikation dann fast unmöglich wird, mit Arbeit mehr zu „verdienen“ als ohne. Jeglicher finanzieller Anreiz würde entfallen.

Wichtig für eine erfolgreiche Zuwanderungspolitik ist die Ausgangssituation der Zuwanderer. Welches Bildungsniveau und welche Sozialisation bringt der Zuwanderer mit? Die Sozialisation eines Menschen ist enorm wichtig, da diese bei Jugendlichen im Prinzip bereits abgeschlossen und nur noch (wenn überhaupt) mit großen Anstrengungen veränderbar ist. Eine erfolgreiche Zuwanderungspolitik ist ohne Rücksichtnahme auf diese Faktoren zum Scheitern verurteilt.

Da es sich bei den seit 2015 ins Land gelassenen „Flüchtlingen“ überwiegend um Menschen aus den Regionen Nordafrika und Nahost handelt, empfiehlt es sich, das Bildungsniveau der Menschen dieser Region näher zu untersuchen. Bei der letzten PISA-Studie13 aus dem Jahr 2015 findet sich in allen drei Bereichen (Mathematik, Naturwissenschaften und Leseverständnis) kein Land dieser Regionen über dem OECD-Durchschnitt (ca. Platz 30) und auch bis Platz 70 finden sich die an der Studie teilgenommenen Länder dieser Regionen in der Regel nur auf den letzten Plätzen, weit hinter europäischen, amerikanischen und speziell ostasiatischen Staaten. Ein ähnliches Ergebnis liefert die TIMSS-Studie.14 Hier geht es nicht nur um das reine Wissen, sondern auch um Kompetenzen, die in diesen Fächern besonders wichtig sind wie Schlussfolgern, Analysieren, Problemlösen oder Beweisen. TIMSS deckt diese verfahrensbezogenen Fähigkeiten genauso ab wie das inhaltliche Verständnis von Zusammenhängen.15 Auch bei der IGLU-Studie16 , hier geht es um die Lesekompetenzen von Grundschulkindern, schneiden die Länder aus den genannten Regionen weit unterdurchschnittlich ab. Untersuchungen der OECD kommen zu dem Ergebnis, dass „in Syrien 65 Prozent der Schüler nicht den Sprung über das schaffen, was die OECD als Grundkompetenzen definiert. Vom Lernstoff her hinken syrische Achtklässler im Mittel fünf Schuljahre hinter etwa gleichaltrigen deutschen Schülern hinterher. Und dabei liegt der Besuch in der weiterführenden Schule dort nur bei 69 Prozent“.7 Für viele weitere Länder, die zu den Hauptherkunftsländern der „Flüchtlinge“ zählen, liegen noch nicht mal aussagekräftige Daten vor, da diese Länder nicht an den Studien teilnehmen. Es dürfte somit fraglich sein, ob das durchschnittliche Bildungsniveau von Personen aus diesen Ländern höher sein wird.

Das wird u.a. belegt durch eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft aus dem Jahre 2017 über den Bildungsstand der „Geflüchteten“ aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Irak, Afghanistan, Eritrea, Iran und Somalia.17 Danach gibt es nur wenige formalisierte Ausbildungsberufe bedingt durch das geringe gesellschaftliche Ansehen der formalen Berufsausbildung. Die duale Berufsausbildung ist unbekannt. Es ist die Rede von einem geringen Anteil (formaler) berufsbildender und hochschulischer Abschlüsse und der Erfordernis umfangreicher fachlicher und sprachlicher (Nach-) Qualifizierungen. Gemäß BAMF-SOEP-Befragung von über 4.600 Geflüchteten im Jahr 2016 haben 2 von 3 Personen max. Mittelschulen besucht. Es bestehen zudem berechtigte Zweifel bezüglich der Frage der Vergleichbarkeit mit der deutschen Schulbildung. Es heißt, dass sich „die qualitativen Ansprüche beim Erlernen und Ausüben von Berufen innerhalb der Herkunftsländer und gemessen an den in Deutschland üblichen Maßstäben teilweise deutlich voneinander unterscheiden.“

Bei den Syrern wird bedingt durch den Bürgerkrieg eine „verlorene Generation“ von Kindern und Jugendlichen befürchtet, die ihren Schulbesuch abgebrochen oder nie eine Schule besucht haben. Das sind denkbar schlechte Voraussetzungen für eine geregelte Zuwanderung durch Syrer. Noch wesentlich schlechter sieht die Situation in Afghanistan aus mit einer Analphabetenquote von 62 % und einer Beteiligung an staatlicher beruflicher Bildung von nur 1,3 % eines Altersjahrgangs. Auch in Eritrea und Somalia ist die Situation nicht besser. Die Studie kommt u.a. zu folgendem Fazit: „In allen Ländern wird auf qualitative Mängel bei der formalen Berufsausbildung verwiesen. Diese beziehen sich vor allem auf eine unzureichende Lehrerausbildung sowie einen Mangel an Lehrmaterialien und Ausstattung in den Schulen. Damit zusammenhängend findet die Berufsausbildung auf einem anderen technologischen Standard statt als in Deutschland. […] In allen arabisch bzw. muslimisch geprägten Ländern spielt die Lehre des Islam im gesamten Bildungssystem eine große Rolle. Dies spiegelt sich teilweise auch in den berufsschulischen Lehrplänen wider.“ Religiöse Lehren sind im Berufsalltag allerdings in den meisten Berufen eher unbedeutend. Die Anzahl der Fachkräfte, Spezialisten und Experten, die sofort in eine entsprechende Tätigkeit einsteigen könnten ist sehr überschaubar. Es würde also das Gegenteil einer qualifizierten und gesteuerten Zuwanderung eintreten.

Qualifizierte Zuwanderung hat nichts zu tun mit Alphabetisieren, Beschulen, Ausbilden und einer Vermittlung in einen Helferjob. Hier zeigt sich, wie wichtig die Trennung von Zuwanderung und Asyl ist. Eine Vermischung benachteiligt und überfordert eindeutig das aufnehmende Land.

Die Hauptherkunftsländer der „Flüchtlinge“ gehören zu den Regionen mit relativ geringem Bildungsniveau. Das heißt natürlich nicht, dass auch jeder Mensch aus dieser Region nur eine geringe Bildung erhalten hat. Die Anzahl von Hochgebildeten ist jedoch deutlich geringer als in Ländern mit hohem Bildungsniveau. Für die Anzahl von wenig Gebildeten gilt dies im umgekehrten Sinne. Die allgemeinen Zukunftsaussichten auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind deshalb für Menschen aus diesen Regionen im Durchschnitt eher negativ zu bewerten. Spezialisten und Experten, die weltweit gesucht werden, bringen die benötigten Qualifikationen bereits mit und haben im Idealfall bereits ein Jobangebot. Diese grundsätzliche legale Möglichkeit der Arbeitsmigration besteht via Blauer Karte EU18 bereits für Jedermann heute. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist nachzuweisen. Außerdem muss eine Mindestgehaltsgrenze von 52.000 Euro (2018) brutto eingehalten werden. Für Mangelberufe gilt eine Gehaltsuntergrenze von 40.650 Euro. Die Blaue Karte EU bietet Privilegien wie ein frühzeitiges dauerhaftes Bleiberecht.

II. Erfolgreiche Zuwanderungspolitik am Beispiel Kanada

Für die Zuwanderung benötigen wir klare Regeln, die Anwendung von geltendem Recht und Gesetz sowie eine eindeutige Differenzierung von Zuwanderung zum dauerhaften Verbleib in unserem Land und temporärem Schutz für Schutzbedürftige.

Als Vorbild für eine qualifizierte Zuwanderungspolitik lässt sich das kanadische Punktesystem19 anführen. Die geringsten Hürden für eine Zuwanderung gibt es dabei im „Federal Skilled Worker Program“.20 Von 100 möglichen Punkten müssen als Grundvoraussetzung 67 erreicht werden. Die Aufteilung erfolgt grob wie folgt:

  • Landessprache (in Kanada: Englisch oder Französisch): max. 24 Punkte (unterteilt nach Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben)
  • Sprache: max. 4 Punkte
  • Bildung: max. 25 Punkte
  • Arbeitserfahrung: max. 15 Punkte
  • Alter: max. 12 Punkte
  • Vorhandenes Jobangebot in Kanada: max. 10 Punkte
  • Anpassungsfähigkeit (z.B. durch Verwandtschaft in Kanada): max. 10 Punkte

Deutlich wird, dass von den min. 1,5 Mio. „Flüchtlingen“, die seit 2015 ins Land gelassen wurden, eine überwältigende Mehrheit an diesem Auswahlverfahren eindeutig scheitern würde. Durch die hohen Qualifikationskriterien in Kanada wird eine unqualifizierte Zuwanderung, wie in Deutschland, wo sich Migranten mithilfe des Asylrechts eine Bleibeperspektive erkämpfen wollen und können, quasi indirekt sofort unterbunden.

III. Entwurf des neuen Fachkräftezuwanderungsgesetzes der Bundesregierung

Am 02.10.2018 hat das Bundeskabinett das Eckpunktepapier zur Fachkräftezuwanderung21 vorgelegt, welches durch einen Referentenentwurf konkretisiert wurde.

Der Referentenentwurf zeigt das vorgebliche Ziel, der Erschließung inländischer und innereuropäischer Potenziale zur Sicherung des Fachkräftebedarfs von Seiten der Wirtschaft Vorrang zu geben, auf. Zuwanderung aus Drittstaaten soll nur gezielt und gesteuert erfolgen unter Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung von Asyl und Erwerbsmigration. Es sollen nur die Fachkräfte nach Deutschland kommen, die Deutschland benötigt. Als Fachkraft gelten dabei Personen mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung.

Von dieser begrüßenswerten Ausgangsforderung wird abgewichen durch den grundsätzlichen Verzicht auf eine Vorrangprüfung für Fachkräfte. Eines der Hauptkriterien für eine außereuropäische Zuwanderung von Fachkräften, auf Grundlage eines Punktesystems analog zum oben beschriebenen kanadischen Modell, sollte aber gerade die durchschnittliche Vakanzzeit von Stellen für bestimmte Berufsgruppen sein.

Die Sicherungsmechanismen dagegen, dass nach einem Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung, nach vergeblicher Arbeitsplatzsuche bzw. Suche nach einem Studien- oder Ausbildungsplatz oder nach Qualifikationsmaßnahmen ein Asylantrag gestellt wird, sind zu schwach ausgeprägt. Die Stellung eines Asylantrags während eines Aufenthalts oder im Anschluss an einen Aufenthalt zur Suche eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes (§ 17 und 20 AufenthG) führt zwar zu einer Bearbeitung des Asylantrags im beschleunigten Verfahren. Notwendig wäre allerdings eine Änderung im AsylG, wonach Asylanträge von solchen Kandidaten als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden müssen, um auch einen „Spurwechsel“ in umgekehrter Richtung zu verhindern.

Kritisch zu sehen sind die Neuregelungen zur Ausbildungsduldung (§ 60b, AufenthG), verbunden mit der Möglichkeit einer Duldung bereits auf Basis einer Helferausbildung (welche selbst nach Ablehnung des Asylantrags fortgesetzt werden kann) sowie die Neuregelungen zur Beschäftigungsduldung (§ 60c, AufenthG), die sich an ausreisepflichtige Ausländer richten. Wird bei einer Ausbildungsduldung das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendigt oder abgebrochen, wird dem Ausländer einmalig eine Duldung für sechs Monate zum Zweck der Suche nach einer weiteren Ausbildungsstelle zur Aufnahme einer Berufsausbildung erteilt. Spätestens an dieser Stelle wird von den anfangs genannten Grundsätzen, der Trennung von Asyl und qualifizierter Zuwanderung, komplett abgewichen durch einen „Spurwechsel“. In den Erläuterungen findet sich die perspektivische Zielsetzung dieses „Spurwechsels“. Danach dient die Ausbildungsduldung als Grundlage für den Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis. Die Beschäftigungsduldung soll in Form eines Hereinwachsens in einen Aufenthaltstitel nach § 25b AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) einen verlässlichen Status vermitteln.

Was komplett im Referentenentwurf zum Fachkräftezuwanderungsgesetz fehlt, ist ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild mit Sonderregelungen für Experten und Spezialisten. Eine gezielte Auswahl potentieller Zuwanderer ist für das aufnehmende Land unerlässlich. Nicht berücksichtigt werden zudem die ohnehin vorhandenen Probleme im Rahmen der EU-Freizügigkeit. So hat sich die Zahl der Regelleistungsberechtigten aus Rumänien von Dezember 2010 bis Oktober 2017 von 10.194 auf 65.692 Personen erhöht. Bei Personen aus Bulgarien hat sich in dieser Zeit die Zahl von 6.928 auf 84.334 Personen erhöht.22

IV. Fazit.

Für Helfertätigkeiten gibt es bereits heute ausreichend hiesige Bewerber. Ein zusätzlicher Bedarf besteht hier nicht. Dafür besteht in verschiedenen Branchen ein teilweise großer Bedarf an zusätzlichen Fachkräften, u.a. bei den MINT-Berufen. Ende 2018 fehlten in Deutschland 315.000 MINT-Arbeitskräfte23, darunter 151.600 Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung – nach deutschem Standard, aber auch 104.400 Experten und 58.800 Spezialisten. Diese wie auch andere Fachkräfte sind, wie im Eckpunktepapier der Bundesregierung richtig analysiert, zuerst aus dem hiesigen Bestand an Arbeitskräften zu generieren. Hierfür sind Weiterbildungsangebote zu verbessern. Zudem gibt es, bedingt durch die hohe Jugendarbeitslosigkeit, ein großes diesbezügliches Angebot im EU-Raum. Diese Personen können bereits heute per EU-Freizügigkeitsregelung nach Deutschland kommen.

Nach einem Auswahlverfahren analog zum kanadischen Modell sollte die Zuwanderung als Fachkraft auch Drittstaatlern offenstehen. Für die dringend gesuchten und gebrauchten Spezialisten und Experten gibt es die Blaue Karte EU. Diese bietet Drittstaatlern eine Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in Deutschland. Um Experten und Spezialisten gibt es einen globalen Wettkampf. Hier ist es eher die Frage, ob die Bedingungen in Deutschland für diese gesuchten Fachleute ausreichend attraktiv sind, wenn es um die Wahl zwischen Deutschland, Kanada, Australien, der USA oder auch der Schweiz geht.

Die seit 2015 eingereisten „Flüchtlinge“ sind nicht dazu geeignet, den Bedarf an Fachkräften, Experten und Spezialisten zu decken. An einem Auswahlverfahren, analog zum kanadischen Modell, würde dieser Personenkreis, bedingt durch fehlende Voraussetzungen, mehrheitlich deutlich scheitern. Im Januar 2016 sagte die Bundeskanzlerin noch, dass, wenn wieder Frieden in Syrien ist, für die Syrer die Rückkehr in ihre Heimat anstehe.24 Aus Reihen der Parteien CDU, FDP, SPD und Grüne bestehen heutzutage vermehrte Ambitionen, die Rückkehr, auch nach Wegfall des Fluchtgrundes, mit allen Mitteln zu verzögern und letztendlich zu verhindern. Das betrifft u.a. auch die bisher oftmals ausbleibende bzw. eher unverbindliche Überprüfung des Asylgrundes nach 3 Jahren nach einer ohnehin nicht immer hinreichenden Überprüfung und Würdigung der Angaben zu Identität, Staatsangehörigkeit sowie zum Fluchtgeschehen während des Migrationsgeschehens in den Jahren 2015 und 2016. Die Auswirkungen in der Praxis durch die aktuelle Neuregelung bleiben abzuwarten.25 Das deutsche Asylrecht, das eigentlich als temporärer Schutz auf Zeit angelegt ist, wird so ad absurdum geführt. Selbst bei Geduldeten, also ausreisepflichtigen Personen, ist diese Tendenz erkennbar. Eine saubere Trennung von qualifizierter Zuwanderung und temporärem Schutz wird sabotiert, beispielsweise durch einen „Spurwechsel“ oder teilweise abenteuerlichen Möglichkeiten, den Aufenthalt zu verlängern im Rahmen der 3+2 Regelung. Eine kostspielige Ausbildung Unqualifizierter ist kein adäquater Ersatz für eine qualifizierte Zuwanderung. Das Ziel muss die Rückkehr in die Heimat bleiben. Aufenthaltsverfestigende Maßnahmen darf es deshalb bei Asylberechtigten tendenziell nur geben, wenn eine Rückkehr definitiv dauerhaft ausgeschlossen ist.

Deutschland sollte seine Rolle in der Welt anerkennen und dementsprechend ähnliche oder höhere Ansprüche an Zuwanderer stellen, wie dies z.B. in Kanada der Fall ist. Die aktuelle Vermischung von Asyl und Zuwanderung ist zu beenden. Die illegale Einwanderung von in der Regel Unqualifizierten soll nachträglich legalisiert werden, um diese dem Bürger dann als Zuwanderung zu verkaufen. Die Mindestanforderungen in Kanada beweisen, dass dieser Weg der Falsche ist, der unserem Land wirtschaftlich nicht nutzen, aber dafür finanziell enorm schaden wird. Beim geschilderten Punktesystem würde die fehlende Eignung der Personen aus den Hauptherkunftsländern der „Flüchtlinge“ evident werden. Betrachtet man nur die Bereiche Sprache und Bildung, wäre ein Scheitern in Kanada schon durch diese Kriterien in den meisten Fällen sichtbar. Es ist nicht die Aufgabe der aufnehmenden Gesellschaft, „Flüchtlinge“, Gästen auf Zeit also, ohne jegliche Eignung zu alphabetisieren, zu beschulen, auszubilden und, mit geringer Chance, in einen Helferjob zu vermitteln. Nicht zu vergessen sind hier die Kosten der Integration, der Versorgung und der Unterbringung.

Der SPD-Politiker Thilo Sarrazin hat das Problem wie folgt zusammengefasst:

„Einwanderung hilft nur dann, wenn die Einwanderer in der Summe einen wirtschaftlichen Nettobeitrag leisten, der über ihre Kosten und ihren Selbstverbrauch hinausgeht. Das ist nur bei gut qualifizierten Einwanderern der Fall, die sich kulturell gut einfügen, eine hohe Erwerbsquote haben und den Sozialstaat wenig in Anspruch nehmen. Jede andere Art von Einwanderung fügt der bereits ansässigen Bevölkerung wirtschaftlichen Schaden zu. Sind die Einwanderer kulturell fremd und schwierig zu integrieren, treten gesellschaftliche Schäden auf.26

V. Der Landtag stellt fest:

1. Die seit 2015 ins Land gelassenen „Flüchtlinge“ erfüllen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, größtenteils nicht die notwendigen Anforderungen, die an qualifizierte Zuwanderer gestellt werden müssen.

2. Von Ausnahmen abgesehen, werden diese Menschen nur in wenigen Fällen und nur mit großem Aufwand den Status „Fachkraft“ erreichen.

3. Die Mehrheit dieser Personen würde bei einem dauerhaften Aufenthalt keinen Arbeitsplatz finden und das Sozialsystem belasten und nicht entlasten.

4. Die notwendige Zuwanderung von Fachkräften, Spezialisten und Experten wird nicht aus diesem Personenkreis heraus erfolgen können.

5. Schutz auf Zeit und qualifizierte Zuwanderung sind strikt voneinander zu trennen. Eine nachträgliche Legalisierung der illegalen Einreise lehnen wir ab.

6. Asylberechtigte sind beim Wegfall der Fluchtgründe zurückzuführen.

7. Geduldete Personen sind umgehend zurückzuführen. Auf Landes- und Bundesebene ist auf die Beseitigung von Abschiebehindernissen aktiv hinzuwirken.

8. Die Neuregelungen zur Ausbildungsduldung (§ 60b, AufenthG) und zur Beschäftigungsduldung (§ 60c, AufenthG) sind ersatzlos zu streichen.

9. Einem „umgekehrten Spurwechsel“ – z.B. von einer erfolglosen Suche nach einem Arbeitsplatz hin zu einem Asylantrag – ist durch Änderungen im AsylG entgegenzuwirken.

10. Für die Gewinnung von außereuropäischen Fachkräften, Spezialisten und Experten benötigen wir ein Zuwanderungsgesetz in Anlehnung an das kanadische Punktemodell. Berücksichtigung finden muss hierbei im Besonderen die durchschnittliche Vakanzzeit von Stellen für bestimmte Berufsgruppen.

11. Für Spezialisten, Experten und Fachkräfte in Berufen mit besonderem Bedarf kann es besondere Regelungen geben, wie z.B. die höhere Gewichtung der beruflichen Qualifikation und des bestehenden Jobangebotes. Das bewährte System der Blauen Karte EU ist in das neue Zuwanderungsgesetz zu integrieren.

12. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um der Abwanderung qualifizierter hiesiger Arbeitskräfte aus Deutschland entgegenzuwirken.

13. Über Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu bestimmen, ist herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität; das muss auch für Deutschland gelten.

14. Das hohe Niveau der deutschen Sozialleistungen zieht sowohl aus anderen EU-Staaten als auch aus Drittstaaten zahlreiche Armutszuwanderer an. Hierbei werden die Freizügigkeit in der EU bzw. das Asylrecht missbraucht, um sich Zugang zum Sozialsystem zu verschaffen. Dieser Missbrauch ersetzt eine qualifizierte Zuwanderung nicht und dem ist folglich ein Riegel vorzuschieben.

VI. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. im Rahmen der angekündigten und von den Fraktionen der CDU und der FDP geforderten27 Bundesratsinitiative für eine Einwanderungsgesetzbuch und beim von Integrationsminister Stamp mehrfach angeregten Migrationsgipfel sowie bei der zukünftigen NRW-Flüchtlingspolitik die genannten Feststellungen zu berücksichtigen.

2. die Zahl der Rückführungen von nur geduldeten Personen deutlich zu erhöhen.

3. Personen, bei denen eine mögliche baldige Rückkehr zu erwarten ist, z.B. bei den Syrern, diese auf die Zeit in der Heimat durch geeignete Maßnahmen vorzubereiten. (z.B. durch ein Fit4Return-Programm)

4. in Zukunft bei Personen mit geringer Bleibeperspektive bzw. bei einem voraussichtlichen baldigen Ende des Schutzgrundes keine falschen Hoffnungen und Illusionen auf einen dauerhaften Aufenthalt zu erwecken.

Gabriele Walger-Demolsky
Andreas Keith

und Fraktion

1 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/entwurf-des-einwanderungsgesetzes-entwurf-des-einwanderungsgesetzes-steht-berlin-will-fachkraefte-anziehen/23629954.html

2 https://www.mkffi.nrw/wir-wollen-eine-verbindlichere-integrationspolitik

3 https://www.liberale.de/content/stamp-macht-bei-einwanderungsgesetz-tempo

4 https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-morgenecho-interview/audio-stamp-will-einwanderungsgesetzbuch-100.html?fbclid=IwAR3AA6hLgxd3CK6FIrB5JLctKyGdXVsxvX9lPxRiUh75AX69sz_0iCtc5Pk

5 https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/Generische-Publikationen/Auswirkungen-der-Migration-auf-den-Arbeitsmarkt.pdf S.14

6 https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.fluechtlinge-in-arbeit-verlaessliche-zahlen-gibt-es-nicht.0c6b818d-8943-4989-987d-25a7a92b6b51.html?fbclid=IwAR39ZZPPbK2csGw905uqP-_VG9z8KrDNmQGc0l7nsjeRaOYnv2Fp4eRl3xo

7 Vergl. APuZ, Zeitschrift der Bundeszentrale für politische Bildung, Ausgabe 27-29/2017

8 https://www.welt.de/politik/deutschland/article181769296/Einwanderungsgesetz-vermischt-Asyl-und-Asylmigration.html?fbclid=IwAR1sLLYBVvhTgPte7We8OYcsQVEIQwjLhq99-tKn2P3C0NXO29OZPhU7pSQ

9 http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/alphabetisierung-fluechtlinge-brauchen-lehrer-15188147.html

10 https://www.zeit.de/2015/47/integration-fluechtlinge-schule-bildung-herausforderung

11 https://www.welt.de/wirtschaft/article147608982/Sieben-von-zehn-Fluechtlingen-brechen-Ausbildung-ab.html

12 http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/handwerkskammer-in-bayern-70-prozent-der-fluechtlinge-brechen-ausbildung-ab-13857887.html?fbclid=IwAR34QyYyqcfRCRsqryOJhPhXM6P6SaApyr6U_neLT81108bgRBkUC77h1aA

13 https://www.oecd.org/berlin/themen/pisa-studie/PISA_2015_Zusammenfassung.pdf

14 https://www.waxmann.com/fileadmin/media/zusatztexte/3566Volltext.pdf

15 https://www.bmbf.de/de/timss-trends-in-international-mathematics-and-science-study-922.html

16 https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2017/IGLU_2016_Pressemappe.pdf

17 https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2017/IW-Report_2017_37_Bildungssysteme_in_den_Herkunftslaendern_Gefluechteter.pdf?fbclid=IwAR0VzNhp4bnp2b nuIstToXZuWlIDWTH4-Rzy-zxQhtENj1ENugw1iAhJRDw

18 https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/02a-blue-card-eu/606572

19 https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/immigrate-canada/express-entry/eligibility/federal-skilled-workers/six-selection-factors-federal-skilled-workers.html

20 https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/immigrate-canada/express-entry/eligibility/federal-skilled-workers.html

21 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-zur-fachkraefteeinwanderung-aus-drittstaaten.pdf?__blob=publicationFile&v=2

22 Vergl. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/1273

23 siehe MINT-Frühjahresreport 2018

24 http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise-merkel-die-meisten-werden-zurueckkehren-muessen-14043375.html

25 Vergleiche: Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes, Bundesdrucksache 19/4456

26 Thilo Sarrazin, Feindliche Übernahme,S.391

27 Vergleiche: Entschließungsantrag vom 25.04.2018 (Drucksache 17/2471), Punkt 12