Zwei Automatensprengungen in einer Nacht – Eskaliert die Situation? – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1750

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Zwei Automatensprengungen in einer Nacht Eskaliert die Situation? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 13. April 2023, Drucksache 18/3979, auf unsere Kleine Anfrage vom 10. März 2023, Drucksache 18/3487, wurde unsere gestellte Frage 1

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1

unter anderem wie folgt beantwortet:

„Zu dem Vorfall am 07.02.2023 in Rheurdt hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve dem Ministerium der Justiz unter dem 16.03.2023 berichtet, im Zusammenhang mit der Geldautomatensprengung am 07.02.2023 in Rheurdt sei ein Ermittlungsverfahren gegen bislang unbekannte Täter wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Bandendiebstahl, Urkundenfälschung und Sachbeschädigung (§§ 242, 243, 244a, 267, 303, 308, 52 StGB) eingeleitet worden.

[…1

Zeugen sahen anschließend mindestens zwei Männer, die sich in einer unbekannten Sprache unterhielten und mit einem Personenkraftwagen der Marke Audi vom Tatort flüchteten. An dem Audi waren Nummernschilder angebracht, die zuvor in Schwalmtal von einem Personenkraftwagen entwendet wurden.

Der mit den entwendeten Nummernschildern versehene Audi überquerte anschließend die Staatsgrenze in die Niederlande.

[…1

Die Geldautomatensprengung in Lünen ist Gegenstand eines hier gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahrens. Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen begaben sich drei bislang nicht identifizierte Täter am 07.02.2023 gegen 03:38 Uhr in einem schwarzen PKW Mercedes zur Filiale der Volksbank in Lünen (Horstmar). Während einer der Täter in dem Fahrzeug verblieb, verschafften sich die beiden anderen maskierten Täter Zutritt zu den Geschäftsräumen. Im Gebäudeinnern brachten sie den Geldautomaten zur Explosion, verpackten das derart zugänglich gemachte Bargeld in zwei Taschen und flüchteten in dem bereit stehenden PKW Mercedes vom Tatort. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls gemäß § 244a StGB und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 StGB dauern an.“2

Auf meine Frage 2

„Gibt es Hinweise darauf, dass die geflohenen mutmaßlichen Täter der sogenannten „Audi-Bande“ bzw. der marokkanischen Mafia angehören, die für zahlreiche Geldautomatensprengungen verantwortlich sind, respektive dass die mutmaßlichen Täter tatsächlich aus den Niederlanden eingereist sind?“3

antwortete die Landesregierung:

„Die Leitenden Oberstaatsanwälte in Kleve und Dortmund haben die Frage verneint.“4

Frage 3

„Wie hoch ist der finanzielle Schaden durch die oben genannten Taten? (Also die Beute selbst sowie der Schaden am Gebäude.)“5

wurde wie folgt beantwortet:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve hat zu dem Vorfall in Rheurdt berichtet, die Beute betrage 42.500 Euro und der Sachschaden am Geldautomaten, am Gebäude sowie an umliegend geparkten Fahrzeugen werde auf etwa 250.000 Euro geschätzt.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat zu dem Vorfall in Lünen berichtet, der Beuteschaden betrage 86.000 Euro. Der Gebäudeschaden belaufe sich auf etwa 300.000 Euro.“6

Darüber hinaus erhielt ich auf meine Frage 4

„Welche Hinweise gibt es, die darauf hindeuten, dass beide Sprengungen von denselben Tätern durchgeführt worden sind?“7

folgende Antwort:

„Die Leitenden Oberstaatsanwälte in Kleve und Dortmund haben berichtet, dass es solche Hinweise derzeit nicht gebe.“8

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen den Ermittlern über die Einreise in die Niederlande vor, beziehungsweise, dass trotz unbekannter und nicht identifizierter Täter bekannt ist, dass die mutmaßlichen Tatverdächtigen mit dem Personenkraftwagen der Marke Audi die Staatsgrenze in die Niederlande überquert haben?
  2. Welche Formen der Zusammenarbeit gab und gibt es zwischen den niederländischen und deutschen Behörden zur Aufklärung der Fälle?
  3. Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei in Nordrhein-Westfalen begangenen Automatensprengungen seit 2020 bis heute?
  4. Warum sehen die leitenden Oberstaatsanwälte in Kleve und Dortmund keinen Bezug zur sogenannten „Audi-Bande“ beziehungsweise Mocro-Mafia, obwohl das Fluchtfahrzeug der Marke Audi entspricht und in die Niederlande gefahren sein soll?
  5. Wer kommt für den durch die Sprengungen und den Diebstahl in Höhe von insgesamt 292.500 Euro sowie die 386.000 Euro entstandenen Schäden auf?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Antwort der Landesregierung, v. 13.04.2023, Drs. 18/3979 S. 1.

2 Ebenda, S. 1 – 2.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.

6 Ebenda, S. 3.

7 Ebenda.

8 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1750 mit Schreiben vom 30. Mai 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Welche Erkenntnisse liegen den Ermittlern über die Einreise in die Niederlande vor, beziehungsweise, dass trotz unbekannter und nicht identifizierter Täter bekannt ist, dass die mutmaßlichen Tatverdächtigen mit dem Personenkraftwagen der Marke Audi die Staatsgrenze in die Niederlande überquert haben?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve hat dem Ministerium der Justiz unter dem 03.05.2023 im Wesentlichen berichtet, die Erkenntnis, dass der Personenkraftwagen die Staatsgrenze überquert habe, beruhe auf einem Informationsaustausch zwischen den deutschen und nie­derländischen Polizeibehörden auf Grundlage der dortigen allgemeinen Kennzeichenerfas­sung einreisender Fahrzeuge.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 02.05.2023 berichtet, er sehe seine Zuständigkeit durch die Frage nicht berührt. Seiner Be­hörde lägen keine Anhaltspunkte für eine Ausreise der Täter der Geldautomatensprengung in Lünen in die Niederlande vor.

  1. Welche Formen der Zusammenarbeit gab und gibt es zwischen den niederländi­schen und deutschen Behörden zur Aufklärung der Fälle?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei in Nordrhein-Westfalen begangenen Auto­matensprengungen seit 2020 bis heute?

Im Zeitraum 01.01.2020 bis 09.05.2023 wurden in NRW insgesamt 565 Sprengungen von Geldautomaten registriert. Davon wurden insgesamt 116 Fälle aufgeklärt, sodass die Aufklä­rungsquote bei 20,53% liegt.

  1. Warum sehen die leitenden Oberstaatsanwälte in Kleve und Dortmund keinen Be­zug zur sogenannten „Audi-Bande“ beziehungsweise Mocro-Mafia, obwohl das Fluchtfahrzeug der Marke Audi entspricht und in die Niederlande gefahren sein soll?

Zur Beantwortung der Frage 4 hat mir das Ministerium der Justiz mitgeteilt, dass die Vermu­tung, die Nutzung eines Fahrzeugs der Marke Audi zur Ausreise in die Niederlande durch die Täter der Geldautomatensprengung in Rheurdt lasse auf deren Zugehörigkeit zu einer kon­kreten kriminellen Vereinigung schließen, nach der Bewertung des Leitenden Oberstaatsan­walts in Kleve und des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf einer strafprozessualen An-fangsverdachtsprüfung nicht standhält.

Auf die Berichterstattung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Dortmund, wie sie zur Beant­wortung von Frage 1 und der Kleinen Anfrage 1512 (Landtagsdrucksache 18/3979) mitgeteilt worden ist, wird Bezug genommen. Demnach findet die Annahme, die Täter der Geldautoma-tensprengung in Lünen seien in einem Fahrzeug der Marke Audi in die Niederlande geflohen, in den Ermittlungsergebnissen keine Grundlage.

  1. Wer kommt für den durch die Sprengungen und den Diebstahl in Höhe von insge­samt 292.500 Euro sowie die 386.000 Euro entstandenen Schäden auf?

Die Erteilung von Auskünften zu Fragen der Schadensregulierung obliegt allein den Besitzern bzw. Betreibern von Geldautomaten sowie den Vermieterinnen und Vermietern von Stellflä­chen für Geldautomaten.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner