Zwei Automatensprengungen in einer Nacht – Eskaliert die Situation?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1512

des Abgeordneten Markus Wagner vom 13.03.2023

Zwei Automatensprengungen in einer Nacht Eskaliert die Situation?

Nordrhein-Westfalen hat bereits seit vielen Jahren eine enorm hohe Anzahl von Geldautomatensprengungen zu beklagen. Diesmal wurden direkt zwei Geldautomaten in der Nacht des 7. Februar 2023 gesprengt.1

Die erste Sprengung erfolgte in Lünen-Horstmar um 03:35 Uhr. Hier traf es den Geldautomaten einer Volksbank. Die zweite Sprengung ereignete sich in einer Filiale der Sparkasse in Rheurdt um 04:10 Uhr. In beiden Fällen flüchteten die Täter jeweils in dunklen Audis. An beiden Sprengorten wurde die Bankfiliale durch die Detonation komplett verwüstet und Trümmerteile flogen durch die Luft. Über die Höhe der erbeuteten Geldsumme machte die Polizei keine Angaben.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Gibt es Hinweise darauf, dass die geflohenen mutmaßlichen Täter der sogenannten „Audi-Bande“ bzw. der marokkanischen Mafia angehören, die für zahlreiche Geldautomatensprengungen verantwortlich sind, respektive dass die mutmaßlichen Täter tatsächlich aus den Niederlanden eingereist sind?
  3. Wie hoch ist der finanzielle Schaden durch die oben genannten Taten? (Also die Beute selbst sowie der Schaden am Gebäude.)
  4. Welche Hinweise gibt es, die darauf hindeuten, dass beide Sprengungen von denselben Tätern durchgeführt worden sind?
  5. Welche Sicherungsmaßnahmen gab es durch die betroffenen Banken für die Geldautomaten?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https:// www .bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/rheurdt-luenen-zwei-automaten-sprengungen-in-einer-nacht-82819088.bild.html?.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1512 mit Schreiben vom 13. April 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Zur Beantwortung der Frage 1 hat mir das Ministerium der Justiz folgenden Beitrag übersandt:

„Zu dem Vorfall am 07.02.2023 in Rheurdt hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve dem Ministerium der Justiz unter dem 16.03.2023 berichtet, im Zusammenhang mit der Geldautomatensprengung am 07.02.2023 in Rheurdt ein Ermittlungsverfahren gegen bislang unbekannte Täter wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Bandendiebstahl, Urkundenfälschung und Sachbeschädigung (§§ 242, 243, 244a, 267, 303, 308, 52 StGB) eingeleitet worden.

Der Tathergang stelle sich im Wesentlichen wie folgt dar:

„Am 07.02.2023 gegen 4.10 Uhr begaben sich unbekannte Täter in das Foyer der im Hause Rathausstraße 4 in Rheurdt befindlichen Filiale der Sparkasse Krefeld, sprengten einen dort befindlichen Geldautomaten und entwendeten das darin befindliche Bargeld in Höhe von 42.500,00 €. Die Detonation wurde von mehreren Anwohnern wahrgenommen.

Zeugen sahen anschließend mindestens zwei Männer, die sich in einer unbekannten Sprache unterhielten und mit einem Personenkraftwagen der Marke Audi vom Tatort flüchteten. An dem Audi waren Nummernschilder angebracht, die zuvor in Schwalmtal von einem Personenkraft­wagen entwendet wurden.

Der mit den entwendeten Nummernschildern versehene Audi überquerte anschließend die Staatsgrenze in die Niederlande.

Die Ermittlungen gegen die bislang unbekannten Täter dauern an.“

Zu dem Vorfall am 07.02.2023 in Lünen hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund dem Ministerium der Justiz unter dem 16.03.2023 Folgendes berichtet:

„Die Geldautomatensprengung in Lünen ist Gegenstand eines hier gegen Unbekannt geführ­ten Ermittlungsverfahrens. Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen begaben sich drei bislang nicht identifizierte Täter am 07.02.2023 gegen 03:38 Uhr in einem schwarzen PKW Mercedes zur Filiale der Volksbank in Lünen (Horstmar). Während einer der Täter in dem Fahrzeug verblieb, verschafften sich die beiden anderen maskierten Täter Zutritt zu den Ge­schäftsräumen. Im Gebäudeinnern brachten sie den Geldautomaten zur Explosion, verpack­ten das derart zugänglich gemachte Bargeld in zwei Taschen und flüchteten in dem bereit stehenden PKW Mercedes vom Tatort. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls gemäß § 244a StGB und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion ge­mäß § 308 StGB dauern an.““

  1. Gibt es Hinweise darauf, dass die geflohenen mutmaßlichen Täter der sogenann­ten „Audi-Bande“ bzw. der marokkanischen Mafia angehören, die für zahlreiche Geldautomatensprengungen verantwortlich sind, respektive dass die mutmaßli­chen Täter tatsächlich aus den Niederlanden eingereist sind?

Zur Beantwortung der Frage 2 hat mir das Ministerium der Justiz folgenden Beitrag übersandt: „Die Leitenden Oberstaatsanwälte in Kleve und Dortmund haben die Frage verneint.“

  1. Wie hoch ist der finanzielle Schaden durch die oben genannten Taten? (Also die Beute selbst sowie der Schaden am Gebäude.)

Zur Beantwortung der Frage 3 hat mir das Ministerium der Justiz folgenden Beitrag übersandt:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve hat zu dem Vorfall in Rheurdt berichtet, die Beute betrage 42.500 Euro und der Sachschaden am Geldautomaten, am Gebäude sowie an umlie­gend geparkten Fahrzeugen werde auf etwa 250.000 Euro geschätzt.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat zu dem Vorfall in Lünen berichtet, der Beute­schaden betrage 86.000 Euro. Der Gebäudeschaden belaufe sich auf etwa 300.000 Euro.“

  1. Welche Hinweise gibt es, die darauf hindeuten, dass beide Sprengungen von den­selben Tätern durchgeführt worden sind?

Zur Beantwortung der Frage 4 hat mir das Ministerium der Justiz folgen den Beitrag übersandt:

„Die Leitenden Oberstaatsanwälte in Kleve und Dortmund haben berichtet, dass es solche Hinweise derzeit nicht gebe.“

  1. Welche Sicherungsmaßnahmen gab es durch die betroffenen Banken für die Geld­automaten?

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat für die Betreiberinnen und Betreiber von Geldautomaten sowie die Vermieterinnen und Vermieter von Stellflächen vertrauliche Hand­lungsempfehlungen erstellt und aktualisiert diese fortlaufend. Die Umsetzung der Handlungs­empfehlungen liegt allein in der Verantwortlichkeit der Kreditinstitute. Die Erteilung von Aus­künften über Sicherungsmaßnahmen für Geldautomaten obliegt allein den Besitzern bzw. Be­treibern.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner