Seit Jahren werden die Parlamente durch das Ungleichgewicht zwischen den Wahlkreismandaten und den Reservelistenmandaten – das mit einer entsprechende Anzahl von Überhang- und Ausgleichsmandaten ausgeglichen werden muss – zunehmend aufgebläht. Aktuell droht der Bundestag auf bald 1.000 Abgeordnete, der NRW-Landtag auf möglicherweise über 300 Mitglieder anzuschwellen. Die AfD-Fraktion hatte bereits im November 2017 einen Antrag zur „Verkleinerung des Landtags“ eingebracht, der allerdings von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden war. Nun legt sie mit einem Entwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes nach. (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-9801.pdf)
Ihr haushalts- und finanzpolitischer Sprecher Herbert Strotebeck zum Hintergrund der AfD-Initiative:
„Jedes weitere Mandat führt zu finanziellen Mehrbelastungen durch zusätzliche Abgeordnetenentschädigungen, Versorgungsleistungen, Mitarbeiterpauschalen, Büroräume und Sachmittel. Zudem ist eine kostspielige bauliche Erweiterung des Landtages geplant, welche durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung so nicht mehr benötigt würde. Einen erkennbaren Mehrwert bietet ein immer weiter vergrößertes Parlament hingegen nicht.“
Der AfD-Gesetzentwurf sieht eine Verringerung der Abgeordnetenzahl des Landtages von grundsätzlich 181 auf 129 vor. Strotebeck erklärt:
„Der Mechanismus zur Verkleinerung der Anzahl der Abgeordneten liegt in der Reduzierung der Wahlkreise: Wenn wir als Grundlage die 64 Bundestags-Wahlkreise nehmen, können bereits ab der kommenden Wahlperiode 64 Mandate direkt und 65 über die Reservelisten der Parteien vergeben werden. Die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf ist der Landtag dem Bürger einfach schuldig!“