AfD: Karlsruher Urteil zum Rundfunkbeitrag enttäuschend

Vertreter der AfD zeigen sich enttäuscht über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die Nichterhöhung des Beitrags aufgrund der Nichtzustimmung des Landes Sachsen-Anhalt unzulässig war. Demnach wird der Beitrag auf 18,36 Euro steigen.

Joachim Paul, Mitglied des Bundesvorstands und medienpolitischer Sprecher der AfD in Rheinland-Pfalz, erklärt hierzu: „Wir bedauern dieses Urteil sehr. Heute ist eine Chance zum Einstieg in den Ausstieg aus dem wuchernden öffentlich-rechtlichen Rundfunk vertan worden. Das heißt aber nicht, dass die Anstalten jetzt sakrosankt sind. Vielmehr muss ihre Reform grundlegender und entschlossener erfolgen und darf sich nicht auf kleine Einsparungen beschränken.“

Sven W. Tritschler, medienpolitischer Sprecher und Fraktionsvize der AfD im NRW-Landtag, ergänzt: „Das ist unerfreulich, klar. Eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung möchte keinen oder deutlich weniger Beitrag bezahlen, dafür gehen Leute sogar ins Gefängnis. Wir haben mit unserem „GRUNDFUNK“-Konzept eine Alternative zum Status quo vorgelegt, die schlank, bürgernah und gebührenfrei ist und konsequenter als ein leichtes Drehen an der Beitragsschraube. Das werden wir weiter forcieren, und wir wissen dabei eine Mehrheit der Deutschen an unserer Seite.“

Schließlich meint Paul: „Wir sind wohl das einzige Land der Welt, in dem der – vermeintlich staatsferne – Rundfunk bei staatlichen Gerichten einklagen kann, dass der Staat bei seinen Bürgern mehr Geld für ihn eintreibt. Das ist kaum zu rechtfertigen, und wer so ein System betreibt, sollte nicht über Ungarn und Polen herziehen.“

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