Antibiotika-Resistenzen sind eine sehr ernst zu nehmende Bedrohung der Gesundheit der Menschen auch in NRW. Mittels strengerer Dokumentationspflichten, die eine umfassende Überwachung und Kontrolle ermöglichen, wird daher seit 2014 versucht, eine flächendeckende Reduzierung der Behandlungshäufigkeit mit Antibiotika in Tierhaltungsbetrieben zu erreichen.
Wie hoch also ist der Gesamtverbrauch an Antibiotika in der Tierhaltung, welche Maßnahmen werden bei Überschreitung eingeleitet, wieviele Resistenztests wurden durchgeführt und mit welchem Ergebnis? Das wollten wir nun von der Landesregierung wissen.
Doch die hat – wen wundert’s überhaupt noch? – wieder einmal keine brauchbaren Erkenntnisse, wie sie in ihrer Antwort einräumt. Das 2014 inkraft getretene Gesetz wurde mit großem Tamtam verabschiedet, die Wirkung: Null. Ganz prima.
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)