Mit der Initiative für ein neues Hochschulgesetz von Frau Pfeiffer-Poensgen könnte nun das Thema „Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen“ endlich einmal grundsätzlich geregelt werden. So sieht der Vorschlag nämlich die Abschaffung des Verbots der Anwesenheitspflicht vor, was eindeutig auch im Sinne der AfD ist. Können sich die Studenten nun aber sicher sein, dass ihre Kommilitonen die gemeinsamen Seminare ab jetzt zahlreich besuchen und damit die angestrebte Dynamik des hochschulischen Unterrichts gegeben ist? Leider nicht ganz. Denn auch die Entscheidung zur Anwesenheitspflicht soll nach dem Willen der Wissenschaftsministerin der Hochschulautonomie unterliegen – und damit von jeder Universität separat geregelt werden.
Auch wenn Eigenverantwortlichkeit in Forschung und Lehre grundsätzlich zu begrüßen ist, so wäre es doch wünschenswert, wenn die Landesregierung dahin wirken würde, dass hier nicht wieder ein bunter Flickenteppich entsteht, sondern dass die Verlässlichkeit der hochschulischen Ausbildung auch in diesem Punkt überall auf die gleiche Weise gewährleistet ist. Das Instrument hierzu ist mehr als simpel: Die Vergabe der Credit-Points muss an eine kontinuierliche Leistung während der gesamten Dauer einer Seminarveranstaltung gekoppelt sein, die ihrerseits selbstverständlich eine regelmäßige Anwesenheit der Studenten voraussetzt. Nur dann sind Abschlüsse vergleichbar und nur dann kann die Qualität des Studiums aufrecht erhalten werten. Anwesenheit ja, aber dann auch richtig.