Bewachen Mitglieder von Terrororganisationen NRW-Flughäfen?

Der mutmaßliche al-Qaida-Leibwächter Sami A. soll im Rahmen seiner Tätigkeit bei einem privaten Sicherheitsunternehmen u.a. Flughäfen in NRW bewacht haben. Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der zuständigen Bezirksregierung, die Sami A. vermutlich erhalten hat.

Diesen unbegreiflichen Vorgang nahm unser Abgeordneter Herbert Strotebeck zum Anlass die Landesregierung zu fragen, für welche NRW-Flughäfen der mutmaßliche al-Qaida-Sicherheitsmitarbeiter Sami A. einen Flughafenausweis hatte, wie der Urteilstext seiner Zuverlässigkeitsüberprüfung seitens der zuständigen Bezirksregierung lautete und wie viele islamistische Gefährder bzw. Terroristen sonst noch für Sicherheit an NRW-Flughäfen sorgen.

Mit mehreren Verweisen auf das Verfahren zur Zuverlässigkeitsprüfung und Zuständigkeiten umschreibt die Landesregierung, dass ihr zu diesem Sachverhalt keine Daten vorliegen.

Hierzu Herbert Strotebeck: „Es ist erstaunlich, dass die Bezirksregierung Düsseldorf im vergangenen Jahr nur 1,75 Prozent der Anträge auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zur Erlangung eines Flughafenausweises negativ beschieden hat und die Gründe für die Ablehnungen nicht statistisch erfasst. Nicht erstaunlich, sondern erschreckend ist es, dass die Landesregierung auf die Frage, ob Sami A. nach seiner Rückkehr wieder an einem NRW-Flughafen arbeiten könnte, nicht mit einem klaren ‚Nein‘ antwortet.“

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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)

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