Bundesverwaltungsgericht vertagt Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten

Seit Jahren werden auf europäischer Ebene völlig willkürliche Stickoxid-Grenzwerte festgelegt, die so niedrig angesetzt sind, dass sie kaum einzuhalten sind und konsequenterweise von vielen Städten auch nicht eingehalten werden. Um nun drohenden Bußgeldforderungen entgegen zu wirken, hat man Diesel-Fahrverbote als angeblich probates Mittel erkoren, deren generelle Rechtmäßigkeit das BVG feststellen sollte.

Diese Entscheidung hat das Gericht auf den 27.02. vertagt – überhaupt nicht verhandelt aber werden die eigentlich wichtigen Fragen. „Warum exakt 40 µg/m³ und nicht zum Beispiel 950 µg/m³, die für erwachsene Menschen am Arbeitsplatz offenbar überhaupt kein Problem darstellen?“ – „Wie ist die Emissionsentwicklung der vergangegen Jahre?“ – „In welchem Maße sind Diesel-PKW überhaupt an der Belastung beteiligt?“ – „Wie sollen mögliche Verbote durchgesetzt werden?“ – „Wie ökologisch effizient verhalten sich Autofahrer in der Praxis, wenn sie sich vor einem Verbotsschild sehen?“ – „Gäbe es nicht deutlich effektivere Methoden zur Erreichung der Grenzwerte als ausgerechnet ein Diesel-Fahrverbot?“

Gerade letzteres wird überhaupt nicht erst debattiert. Hier reicht wahlweise ein Anscheinsbeweis, so fadenscheinig er auch sein mag, oder die bloße Behauptung der einen oder anderen (interessierten!) Seite.

Markus Wagner, Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion NRW, sieht noch weitere gravierende Probleme: „Nordrhein-Westfalen droht ein unübersichtlicher Schilderwald mit örtlichen Besonderheiten und unzähligen Ausnahmetatbeständen insbesondere für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen“, zeichnet er ein wenig erfreuliches Bild und geht noch weiter: „Es droht ein wirtschaftliches Chaos, wenn Geschäfte nicht mehr beliefert werden können, wenn Handwerker nicht mehr zu ihren Kunden kommen oder wenn Pendler zum Umsteigen gezwungen werden.“

Hätten die Regierenden, denen dieses Szenario seit acht Jahren bekannt ist, nicht längst etwas unternehmen müssen? „Das hätten sie müssen, in der Tat“, bekräftigt Wagner. „Doch nun ist der Schaden unabwendbar. Der allgemein volkswirtschaftliche und natürlich der ganz individuelle, unter anderem durch Wertverluste oder schlimmstenfalls Unbrauchbarkeit der Dieselfahrzeuge. Wir werden sämtliche uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um zu verhindern, dass die Zeche wieder einmal von den ohnehin nicht Überprivilegierten gezahlt werden muss. Nicht schon wieder!“

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