Viele Menschen leben am Existenzminimum, fallen aber aufgrund ihres Einkommens womöglich nicht in die Grundsicherung. Betroffene können in diesen Fällen unter Umständen von Wohngeldzahlungen profitieren. Bereits 2023 trat die sogenannte Wohngeld-Plus-Reform in Kraft, mittlerweile greift diese auch bei Heizkosten und sogenannten Klimaschutzmaßnahmen.
Die Wohngeldausgaben in NRW haben sich, wie dem Haushaltsentwurf für 2026 zu entnehmen ist, dynamisch entwickelt: von rund 707 Millionen Euro NRW-Anteil im Jahr 2025 auf rund 725 Millionen Euro im Jahr 2026. Im Jahr 2022 waren es noch rund 217,7 Millionen Euro. Die Wohngeldkosten werden je zur Hälfte vom Bund und vom Land getragen.
Dazu Carlo Clemens, wohnungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die logistische Arbeit der Prüfung von Anträgen und der Vergabe entsprechender Gelder liegt bei den Kommunen. Über Anträge auf Wohngeld entscheidet die jeweilige Wohngeldbehörde vor Ort. Durch die Ausweitung des Empfängerkreises im Zuge der Wohngeld-Plus-Reform ist der Aufwand in den Kommunen eklatant gestiegen. Das Land gibt allerdings nur einen kleinen Zuschuss für die IT-technische Administration des Wohngelds in Höhe von 7,083 Millionen Euro.
Für uns als AfD-Fraktion ist klar, dass Städte und Gemeinden nicht auf diesen Kosten sitzenbleiben dürfen. Kurzfristiges Ziel ist, unmittelbar für das kommende Haushaltsjahr zusätzliche Mittel bereitzustellen, um den kommunalen Mehraufwand bei der Umsetzung der Wohngeld-Plus-Reform schnellstmöglich personell und finanziell zu decken sowie parallel weitere Finanzmittel freizugeben, um das IT.NRW-Wohngeldverfahren technisch zu stabilisieren. Weitere Maßnahmen müssen darauf abzielen, eine aufkommensneutrale Bewältigung der Aufgaben durch die Kommunen zu ermöglichen.“