Wir erinnern uns: Als Schüler schien der Quell „hochkreativer“ Entschuldigungen unerschöpflich. Für Verspätungen waren öffentliche Verkehrsmittel der Sündenbock. Fehltage wurden auf spontane Kopfschmerzen und/oder Erkältungen zurückgeführt, die Leib und Leben bedrohten. Oder es gab bereits das dritte Kaninchen in Folge die Löffel ab. Überspannte man den Bogen, drohte die Attestpflicht. Und Ärzte waren weitgehend immun gegen vermeintlich oscarreife Erzählungen.
Ein Faible für Märchen haben manche von ihnen bisweilen aber, wenn es um ausreisepflichtige Asylbewerber geht. Asylbewerber, bei denen die Abschiebung ausgesetzt wird, gelten als „Geduldete“. Regelmäßig verhindern ärztliche Atteste deren Abschiebung.
Unser Abgeordneter Dr. Martin Vincentz wollte es genauer wissen und hat die Landesregierung nach Zahlen gefragt. Wenn Sie denken, dass die Antworten kein gutes Licht auf den Rechtsstaat werfen, liegen Sie goldrichtig! 52.918 Asylbewerber wurden bis April 2018 in NRW mit dem Status „Geduldete“ geführt, müssten Deutschland eigentlich verlassen. Von diesen wiederum konnten 1.714 ihre Abschiebung durch ärztliche Atteste verhindern. Auf Grundlage WELCHER Krankheitsbilder kann oder will die Landesregierung nicht offenbaren, sondern verfällt in ihren typischen „Wischiwaschi-Sprech“.
Da waren unsere Ausflüchte als Teenies irgendwie pfiffiger, nicht?
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)