Der Staat als Beute – Beteiligungen des Landes NRW

Wer weiß, dass das Land NRW an der „Expo Fortschrittsmotor Klimaschutz GmbH“, am „FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH“ oder an den Stiftungen „Künstlerdorf Schöppingen“ oder „Zentrum für Türkeistudien“ beteiligt ist? Wer kennt die Fälle des über die NRW-Bank landeseigenen Lottobetreibers Westspiel aus dem aktuellen Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler mit einer Weihnachtsfeier für 77.000,00 € oder „Dienstreisen“ für 20 Personen in einem Jahr für über 40.000,00 €?

Dies sind, etwa neben Messen und Flughäfen, nur wenige Beispiele für die kaum noch zu überblickenden Beteiligungen des Landes. Laut letztem Jahresbericht des Landesrechnungshofes betrug der Nominalwert der Landesbeteiligungen im Jahr 2014 über 17,5 Mrd. €.

In der Landeshaushaltsordnung wird unter § 65 die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen geregelt. Danach sollen Beteiligungen nur dann eingegangen werden, wenn „ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt“. Dieser Vorgabe entsprechen aber nur die wenigsten Beteiligungen des Landes.

Wir haben es hier mit einem grundsätzlichen Problem zu tun. Das verflochtene Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft führt immer wieder zu gefälligen Gesetzesinitiativen und Subventionen, denen Filz und Korruption anhaftet. Unternehmerischer Wettbewerb wird zu Lasten der Steuerzahler und privater Unternehmen eingeschränkt. Der große Ordnungsökonom Ludwig von Mises erklärte in seinem Klassiker „Die Bürokratie“ bereits 1944, wie staatliche Einmischung dazu führe, verschwenderisch, ineffizient, langsam und anfällig für Korruption und Vetternwirtschaft zu sein. „Die Kontrolle des Unternehmenserfolgs ist mangelhaft“, resümiert Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, mit Blick auf öffentliche Beteiligungen jüngst in der Wirtschaftswoche vom 11. August 2017 zum Thema. Der Wirtschaftswissenschaftler Justus Haucap von der Universität Düsseldorf unterstreicht im selben Artikel: „Staatliches Eigentum ist nur selten ordnungspolitisch gut zu begründen.“

In ihrem Landtagswahlprogramm fordert die AfD NRW deshalb einen wirksamen Maßnahmenkatalog. Zum einen, um ineffizientes staatliches Handeln zu Lasten der freien Wirtschaft zurückzudrängen, zum anderen, um die Finanzlage des Landes durch Beteiligungsverkäufe zu verbessern. Dazu zählt auch die Überprüfung aller Arbeitsabläufe von Landesbehörden und Beteiligungsgesellschaften „mit dem Ziel einer Reduzierung“. Denn hier hat sich im Laufe der Zeit ein Sumpf an Günstlingswirtschaft gebildet, der mit dem eigentlichen Anspruch nichts mehr zu tun hat.

Glücklicherweise hat die neue Landesregierung auch in diesem Punkt fleißig bei der AfD abgeschrieben. Im Koalitionsvertrag verspricht man, „alle großen Landesbetriebe einer Organisationsanalyse“ zu unterziehen. Man wolle das „Beteiligungsportfolio des Landes auf Privatisierungsmöglichkeiten“ prüfen, da das „Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt“ gelte. Warum dies nicht schon nachdrücklich in der Zeit der Opposition von CDU und FDP gefordert wurde, bleibt deren Geheimnis. Die AfD-Fraktion wird die angekündigte Prüfung jedenfalls kritisch begleiten und parlamentarische Initiativen ergreifen.

Weitere Presse­mitteilungen

Presse­akkreditierung

Eine Akkreditierung als Pressevertreter erfolgt ausschließlich zum Zweck der politischen Berichterstattung. Als Grundlage sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Gültiger Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
  • Vorlage von themenbezogenen Namensartikeln
  • Vorlage eines Impressums einer themenbezogenen Zeitschrift, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist
  • Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion

 

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Zur Akkreditierung verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular oder senden eine E-Mail an Pressesprecher@AfD-Fraktion.NRW.

Pressesprecher

Kris Schnappertz

Pressesprecher

Kontakt zum Presseteam

Kontaktgrund
Hinweis: Wir verarbeiten Ihre in dem Online-Formular abgefragten Daten (z.B. Name, Mail-Adresse) ausschließlich dafür, um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwendung neben der von Ihnen ausdrücklich abgefragten findet nicht statt.