Deutsche Sozialhilfe auch für Nichtaufenthaltsberechtigte

Auch Ausländer ohne Bleiberecht haben Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland, hierbei ist es irrrelevant, ob sie wegen eines Arbeitsplatzes oder allein mit der Absicht Sozialleistungen zu beziehen nach Deutschland eingereist sind.

Vor diesem Hintergrund wollte unser Abgeordneter Dr. Martin Vincentz von der Landesregierung wissen, wie häufig ein Antrag auf Leistung der Sozialhilfe von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht gestellt und anschließend gewährt wird.

Die erschreckende Antwort erscheint einem leider allzu vertraut, wieder einmal „liegen [der Landesregierung] hierzu keine Erkenntnisse vor, da keine Statistiken hierüber geführt werden.“

Hierzu Dr. Martin Vincentz: „Die Erkenntnisse und genauen Zahlen liegen der Landesregierung sehr wohl vor, es ist lediglich nicht beabsichtigt daraus Statistiken zu erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – das ist der eigentliche Skandal.“

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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)

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