Dr. Martin Vincentz: Das Ende der epidemischen Lage ist vor allem das Ende undemokratischer Sonderrechte der Bundesregierung

Am 25. November soll die „epidemische Lage“ bundesweit auslaufen. Die mit ihr verbundenen Sonderrechte der Bundesregierung
sind ab diesem Tag wieder auf das Maß gestutzt, das unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung vorsieht. Für Dr. Martin Vincentz, gesundheitspolitischer Sprecher der nordrhein-westfälischen AfD-Fraktion, ist dieser Schritt schon längst überfällig:

„Aus medizinischer Sicht ist die Aufhebung der epidemischen Lage lediglich konsequent. Denn allen mit ihr verbundenen Maßnahmen lag ursprünglich die Befürchtung zugrunde, dass es zu einer Überlastung der Krankenhäuser kommen könnte und Menschen unbehandelt bleiben müssten. Dies allerdings war zu keinem Zeitpunkt der Fall und steht nun angesichts der Impfquote und vor allem der Infektionszahlen auch nicht mehr zu befürchten.“

Vincentz sieht die Maßstäbe für vernünftiges gesundheitspolitisches Handeln im Laufe der Pandemie ohnehin vollkommen verrutscht:

„Irgendwann ging es nur noch darum, jeden einzelnen Corona-Toten zu verhindern. Menschen durften an allem sterben, selbst an den Maßnahmen – nur eben nicht am Virus. Damit haben die Regierenden ihre Kompetenzen überschritten: Politik muss Rahmenbedingungen schaffen, in denen der Einzelne sich selbst schützen kann. Sie darf aber nicht aus Angst vor möglichen Toten den Menschen das Leben verbieten. Die Verantwortung für seine Gesundheit muss am Ende jeder Einzelne selbst tragen.“

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