Ab 15. März soll sie gelten: Die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Bereits jetzt sind allein in der ambulanten Pflege in NRW über 5.000 nicht immunisierte Beschäftigte gemeldet. Und das, obwohl erst 75 % der Betriebe entsprechende Angaben gemacht haben. Dies ergab eine Anfrage der AfD-Fraktion (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16398.pdf).
„Wenn die Impfpflicht sowohl zu Kündigungen von Seiten der Arbeitgeber, aber auch der Pflegekräfte führt, ist eine deutliche Verschärfung des bereits bestehenden Pflegenotstands absehbar. Und der Gesundheitsminister verweist angesichts der möglichen Versorgungslücke lediglich auf die ‚Ermessensspielräume‘ der Gesundheitsämter beim Aussprechen von Tätigkeits- und Betretungsverboten. Das erscheint hinsichtlich der erwartbaren Folgen für die verbleibenden Beschäftigten und die Patienten allerdings recht hilflos“, bedauert Dr. Martin Vincentz, stellvertretender Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion.
Auch bezüglich der Frage, wie die drohende Unterversorgung zu kompensieren sei, fühlt sich die Landesregierung offenbar nicht zuständig. Die Verantwortung, so Minister Laumann, läge bei den Pflegeeinrichtungen. Diese hätten „sicherzustellen, dass die Gesamtzahl der Beschäftigten und ihre Qualifikation ausreichen, um den Pflege- beziehungsweise Betreuungsbedarf zu erfüllen.“
Ernüchtert stellt Vincentz fest:
„Es scheint, als hätte niemand die möglichen Folgen dieser Impfpflicht bedacht. Eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik, gerade mit Blick auf die seit Monaten beschworene Versorgungssicherheit und drohende Überlastung der Pflegekräfte, stellen wir uns jedenfalls ganz anders vor.“