Mit dem heutigen Tag tritt die Impf-Auskunftspflicht in Kraft. Dr. Martin Vincentz, stellvertretender Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, steht dieser Maßnahme äußerst kritisch gegenüber:
„Ich möchte mich in diesen Fragen ausdrücklich der aktuellen Studienlage, wie sie u.a. in den Ausführungen von Frau Professorin Woopen und Prof. Streeck aus der gestrigen Sitzung des Corona-Begleitgremiums des Landtags NRW beschrieben wurde und für die auch ich seit Monaten werbe, anschließen.
Ein nicht-geimpfter Angestellter ist nach diesen Erkenntnissen genauso ansteckend wie ein geimpfter Angestellter. Daraus folgt, dass durch eine Impfung keine Änderung der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers abgeleitet werden kann. Allerdings wird der Freischein gegeben, sensible medizinische Daten arbeitgeberseitig abzugreifen – dem kann man nicht zustimmen!“
Zur Frage einer generellen Impfpflicht äußert sich Dr. Vincentz ebenfalls sehr klar:
„Eine generelle Impfpflicht lehnen wir ab vor dem Hintergrund, dass bei fehlender steriler Immunität keine Herdenimmunität möglich ist. Da eine Covid-Impfung keinen zuverlässigen Schutz der Mitmenschen darstellt, bleibt sie eine rein persönliche Entscheidung. Es gibt medizinisch keinen Grund, dies zu ändern – juristisch und menschlich wäre es sowieso hoch bedenklich!“