Dr. Martin Vincentz: Medizinische Notfallhilfe darf niemals an Kosten für den Rettungswagen scheitern

Weil Kreise und Krankenkassen in NRW sich nicht auf die Kostenerstattung für Einsatzfahrten mit Rettungswagen einigen können, müssen Patienten im Ennepe-Ruhr-Kreis sowie voraussichtlich auch im Oberbergischen Kreis selbst für diese Kosten aufkommen. In den Medien wird über eine Summe von 452 Euro je Fahrt berichtet. Dazu Dr. Martin Vincentz, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW:

„Die medizinische Notfallversorgung ist Kernbestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn zum Beispiel der Verdacht auf einen Schlaganfall oder Herzinfarkt besteht, führt kein Weg an Notruf und Rettungswagen vorbei. Medizinische Hilfe darf niemals aus Sorge um die Bezahlung des Krankentransports scheitern.

Eine grundlegende Reform zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist unausweichlich, aber keinesfalls auf Kosten der medizinischen Notfallversorgung oder des grundlegenden Leistungskatalogs für Versicherte. So ist die Finanzierung von sogenannten Leerfahrten durch Krankenkassen umgehend durch eine entsprechende Gesetzgebung auf Bundesebene zu regeln.

Als AfD-Fraktion haben wir darüber hinaus bereits umfassende Vorschläge für eine nachhaltige Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Dazu zählt insbesondere die Streichung von versicherungsfremden Leistungen, die Finanzierung der medizinischen Versorgung von Bürgergeldempfängern aus dem laufenden Haushalt sowie eine Kostenentlastung des Gesundheitssystems durch illegale Einwanderung.“

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