„Echter Polizeiwagen oder „Bobby-Car“?

Die vor wenigen Jahren in NRW angeschafften 3er BMW-Streifenwagen haben ein „Gewichtsproblem“: die Ausrüstungsgegenstände sowie eventuell zusätzlich mitfahrende Personen wie z.B. Festgenommene führen sehr schnell zu einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts der Fahrzeuge.

Daher wollte unser rechtspolitischer Sprecher Thomas Röckemann von der Landesregierung wissen, wie das Gewicht von Besatzung, etwaigen Mitfahrern wie Festgenommenen und Ausrüstung unter Berücksichtigung des zulässigen Gesamtgewichts der Fahrzeuge kalkuliert wird und ob die Beamten mit Ordnungswidrigkeiten und/oder Disziplinarverfahren im Falle der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts des Einsatzfahrzeuges zu rechnen haben.

Die Antwort der Landesregierung fällt sehr knapp aus. Zur Personenbeförderung kalkuliert die Landesregierung insgesamt 360 KG ein und geht einfach davon aus, dass diese auch nie überschritten wird. Die Beantwortung der Frage, ob Pflichtverstöße bei der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs dann zu Pflichtverstößen seitens der Beamten führt, sei im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch die Polizeibehörde zu prüfen.

 

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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)

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