Langszeitarbeitslose kennen sie: Ein-Euro-Jobs, die Empfänger von Hartz-IV an den Arbeitsmarkt heranführen sollen.
Tatsächlich kommen für die Maßnahme auch viele schutzberechtigte Flüchtlinge in Frage. Doch wo Otto-Normal-Bezieher kaum eine Chance hat, solchen Maßnahmen aus dem Weg zu gehen, sieht das bei den Zuwanderern ganz anders aus.
„Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“, sprich Ein-Euro-Jobs, dürfen maximal 24 Monate dauern, müssen im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sein. Und auf wen zielen sie ab?
Auf jeden, der Grundsicherung nach dem 2. Sozialgesetzbuch erhält und erwerbsfähig ist. Zumutbare Arbeitsgelegenheiten müssen solche Hartz-IV-Empfänger annehmen, sonst gibt es Sanktionen. Dasselbe gilt auch für Flüchtlinge mit anerkanntem Schutzstatus – wenn auch anscheinend nur in der Theorie.
Zum Stand April 2019 nahmen nämlich aus acht erfassten Asylherkunftsländern nur 1.563 in Frage kommende Zuwanderer an so einer Arbeitsgelegenheit teil. Zum Vergleich:
In NRW leben mehr als 207.000 Migranten mit Schutzstatus aus den erfassten Ländern. Von denen waren zum Juli 2019 insgesamt 106.092 arbeitssuchend gemeldet.
Das heißt, nur 1,47 Prozent der Arbeitssuchenden befanden sich in einer Maßnahme. Das ergab eine Anfrage der migrationspolitischen Sprecherin der Landtagfraktion, Gabriele Walger-Demolsky. Dabei lässt die Antwort der Landesregierung wichtige Fragen noch offen.
So liefert sie nur Arbeitsmarktdaten zu Zuwanderern aus Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Wie sich Migranten aus anderen Herkunftsländern, etwa Marokko, auf dem Markt der Arbeitsmaßnahmen schlagen, weiß sie nach eigener Auskunft selbst nicht. So schreibt sie:
„Die amtliche Statistik enthält keine detaillierten Angaben zur Heranziehung von anerkannten Flüchtlingen (…) zu Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.“ Das ist schon ein starkes Stück!
Flüchtlinge wurden uns schließlich jahrelang als heilsbringende Lösung für den Fachkräftemangel verkauft. Da die allermeisten jedoch unqualifiziert sind – was die AfD von Anfang an betont hat – könnte man sie wenigstens zu gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten verpflichten. Das wäre zwar förderlich für die Integration. Im Interesse der schwarzgelben Landesregierung liegt es aber offenbar nicht.
➡️Zur AfD-Anfrage und Antwort der Landesregierung: https://bit.ly/2mGLIsZ