Grüne Wahlrechtsreform nach AfD-Vorgabe

Es ist mittlerweile häufig praktizierte (Un-!) Sitte, Erkenntnisse, die der gesunde Menschenverstand ohne große Anstrengung selbst herausfindet, mit teuren Gutachten zu ermitteln und den Bürgern als bahnbrechende Lösungen zu verkaufen. Das passiert nicht nur im Bund und in den Kommunen ständig, sondern ebenso auch im Landtag. Ganz aktuell haben aufwändige Berechnungen des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes herausgefunden, was die AfD bereits 2017 unter Zuhilfenahme des guten alten Dreisatzes beschrieben hat: Der Landtag könnte in der nächsten Legislatur größer werden. Und zwar um 26 bis 116 zusätzliche Mandate zum derzeitigen Landtag, genaueres weiß man nicht, auch nicht mit Dreisatz.

Die Grünen, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatten, kommen darob auf die Idee, die Anzahl der Wahlkreise zu reduzieren, wodurch sich eine anteilige Verringerung der Abgeordneten ergeben würde. Diese – zugegebenermaßen grandiose – Idee hatten sie früher allerdings abgelehnt: Keine der anderen im Landtag vertretenen Fraktionen konnte sich 2017 für den entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion erwärmen; er wurde fast schon empört abgewiesen.

Wer nun glaubt, der grüne Sinneswandel habe etwas mit einem geistig-politischen Reifeprozess zu tun, sollte seinen Blick auf einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vom 10.06.2020 werfen, der erneut eine Wahlrechtsreform mit größeren und damit weniger Wahlkreisen vorschlug. Auch dieser Vorstoß der AfD-Fraktion wurden von den anderen Fraktionen, inklusive der Grünen, abgelehnt.

Andreas Keith, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion NRW, sieht dennoch die positiven Aspekte:

„Es ist ja gar nicht so, dass die Grünen einen sinnvollen Vorschlag nicht erkennen könnten – sie brauchen dafür nur etwas länger.“

Fraktionschef Markus Wagner gibt ebenfalls einen optimistischen Ausblick:

„Nun besteht auch die Hoffnung, dass sich die Fraktionen der ‚Heiligen Vierfaltigkeit‘ doch noch besinnen. Uns geht es um eine sinnvolle Maßnahme – wie die zustande kommt, ist dabei zweitrangig.“

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