Ab 2019 wird im Rahmen des sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ vom Bund an alle Bundesländer Geld gezahlt, um die Qualität in der Kinderbetreuung zu erhöhen. Dieses Geld soll etwa dazu genutzt werden, in den Kitas besseres Essen anzubieten oder auch Räume zu gestalten. Dabei dürfen die Länder selbst entscheiden, für welchen Zweck das Geld jeweils ausgegeben wird.
Grund genug für unsere familienpolitische Sprecherin Iris Dworeck-Danielowski, einmal bei der Landesregierung nachzuhaken, wie sie die Mittel prioritär verwenden möchte und nach welchen Kriterien diese Gelder verteilt werden sollen.
Nun hat die Landesregierung geantwortet. Der Inhalt dieser „Antwort“ ist jedoch schnell zusammengefasst: Man hat sich mit diesen Fragen offenbar noch nicht konrekt beschäftigt. Dieses Desinteresse seitens der Landesregierung lässt (wieder einmal) tief blicken. Und so bleibt es völlig ungewiss, wo und vor allem: wie sinnvoll aus dem Füllhorn des Bundes – also des Steuerzahlers – verteilt wird. Hauptsache, es ist genügend da zum Verteilen!
Hierzu Iris Dworeck-Danielowski: „Ständig machen wir uns zu Recht Sorgen über die Ernährung von Kindern, ihrer seelischen Gesundheit, etc. – aber wenn es konkret wird, gibt es keinen Gestaltungswillen.“
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)