Helmut Seifen: Kommt die Impfpflicht durch die Hintertür?

Im heutigen Interview mit der Rheinischen Post unterstrich Schulministerin Gebauer ihre Position zur Impfpflicht im Schulbetrieb und sagte: „Nein, es wird definitiv keine Impfpflicht für Lehrer und auch nicht für Schülerinnen und Schüler geben.“

Seit dem 20. August 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der sogenannten 3G-Regel (Geimpft, Genesen und Getestet) an eine 7-Tages-Inzidenz von 35 oder mehr. Für den schulpolitischen Sprecher der AfD-Fraktion, Helmut Seifen, sind die verschärften Einschränkungen gegen Ungeimpfte vor dem Hintergrund eines zunehmend entspannten Infektionsgeschehen ein Warnschuss:

„Wir leben in einer Zeit, in der die Bürger seit fast eineinhalb Jahren nicht mehr im vollen Besitz all ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte sind. Nun hat die Landesregierung sogar Sitzungen kommunaler Gremien unter dem Etikett „Coronaschutz“ an Bedingungen geknüpft, die u.a. mit Schikanen gegen ungeimpfte Kommunalpolitiker wichtige demokratische Prozesse behindern und zeigen, dass die Verantwortlichen definitiv keine Hemmungen vor weitgehenden Grundrechtseingriffen haben.“

Helmut Seifen führt abschließend aus: „Die allgemeine Impflicht und auch die explizite Impflicht für Staatsbedienstete und Kinder ist längst Thema in der Politik. Derzeit erleben wir eine faktische Impfpflicht ohne formalen Charakter, aber mit deutlichen Repressalien. Genau aus diesem Grund bin ich sehr gespannt, ob sich Frau Gebauer bei der nächsten Kultusministerkonferenz an ihr heutiges Versprechen, wonach sie die Impflicht zumindest für Lehrer und Schüler ablehnt, erinnern kann. Für mich ist es doch wahrscheinlicher, dass Frau Gebauer – wie in Vergangenheit – einen konformistischen Weg gehen wird.“

Weitere Presse­mitteilungen

Presse­akkreditierung

Eine Akkreditierung als Pressevertreter erfolgt ausschließlich zum Zweck der politischen Berichterstattung. Als Grundlage sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Gültiger Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
  • Vorlage von themenbezogenen Namensartikeln
  • Vorlage eines Impressums einer themenbezogenen Zeitschrift, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist
  • Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion

 

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Zur Akkreditierung verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular oder senden eine E-Mail an Pressesprecher@AfD-Fraktion.NRW.

Pressesprecher

Kris Schnappertz

Pressesprecher

Kontakt zum Presseteam

Kontaktgrund
Hinweis: Wir verarbeiten Ihre in dem Online-Formular abgefragten Daten (z.B. Name, Mail-Adresse) ausschließlich dafür, um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwendung neben der von Ihnen ausdrücklich abgefragten findet nicht statt.