Helmut Seifen: Verbundene Handschrift an Grundschulen war überfällig!

Unter dem Titel „Rettet die Handschrift – eine Offensive für die menschliche Kommunikation!“ brachte die AfD-Landtagsfraktion im Oktober vergangenen Jahres einen parlamentarischen Antrag ein und forderte die Landesregierung auf, an Grundschulen ab der 1. Klasse die verbundene Handschrift festzusetzen – eine Maßnahme, die unter Bildungsexperten lange Zeit für Diskussionen gesorgt hat und häufig auch vor allem bildungsideologisch geführt wurde. Von den anderen Fraktionen wurde die AfD-Forderung in gewohnt polemischer Weise diskreditiert und letztlich abgelehnt.

Doch nun hat die Kultusministerkonferenz vergangene Woche u.a. den Beschluss gefasst, dass Schulkinder die verbundene Handschrift künftig wieder erlernen sollen.

Der schul- und bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Helmut Seifen, hat für die Verzögerung nicht viel Verständnis:

„Es ist nicht das erste Mal, dass Initiativen der AfD vor allem im Bildungsbereich abgelehnt und dann nach einer Karenzzeit doch umgesetzt werden. Zuletzt betraf es in NRW die Thematik Englischunterricht an Grundschulen. Die Bigotterie der politisch Etablierten wird durch dieses Verhalten zwar immer wieder unter Beweis gestellt, für mich zählt jedoch vor allem das Wohl der Kinder – und diese Änderung wird ihnen gut tun!“

Die Bedeutung der Maßnahme erklärt Seifen so: „Die Verschlechterung der Handschrift und Vernachlässigung des manuellen Schreibens stehen in unmittelbarer Korrelation zu anderen schulischen Leistungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung von Schule ist die ausgeprägte Handschrift somit eine wichtige Voraussetzung für schulischen Erfolg.“

Weitere Presse­mitteilungen

Presse­akkreditierung

Eine Akkreditierung als Pressevertreter erfolgt ausschließlich zum Zweck der politischen Berichterstattung. Als Grundlage sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Gültiger Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
  • Vorlage von themenbezogenen Namensartikeln
  • Vorlage eines Impressums einer themenbezogenen Zeitschrift, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist
  • Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion

 

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Zur Akkreditierung verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular oder senden eine E-Mail an Pressesprecher@AfD-Fraktion.NRW.

Pressesprecher

Kris Schnappertz

Pressesprecher

Kontakt zum Presseteam

Kontaktgrund
Hinweis: Wir verarbeiten Ihre in dem Online-Formular abgefragten Daten (z.B. Name, Mail-Adresse) ausschließlich dafür, um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwendung neben der von Ihnen ausdrücklich abgefragten findet nicht statt.