Unter dem Titel „Rettet die Handschrift – eine Offensive für die menschliche Kommunikation!“ brachte die AfD-Landtagsfraktion im Oktober vergangenen Jahres einen parlamentarischen Antrag ein und forderte die Landesregierung auf, an Grundschulen ab der 1. Klasse die verbundene Handschrift festzusetzen – eine Maßnahme, die unter Bildungsexperten lange Zeit für Diskussionen gesorgt hat und häufig auch vor allem bildungsideologisch geführt wurde. Von den anderen Fraktionen wurde die AfD-Forderung in gewohnt polemischer Weise diskreditiert und letztlich abgelehnt.
Doch nun hat die Kultusministerkonferenz vergangene Woche u.a. den Beschluss gefasst, dass Schulkinder die verbundene Handschrift künftig wieder erlernen sollen.
Der schul- und bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Helmut Seifen, hat für die Verzögerung nicht viel Verständnis:
„Es ist nicht das erste Mal, dass Initiativen der AfD vor allem im Bildungsbereich abgelehnt und dann nach einer Karenzzeit doch umgesetzt werden. Zuletzt betraf es in NRW die Thematik Englischunterricht an Grundschulen. Die Bigotterie der politisch Etablierten wird durch dieses Verhalten zwar immer wieder unter Beweis gestellt, für mich zählt jedoch vor allem das Wohl der Kinder – und diese Änderung wird ihnen gut tun!“
Die Bedeutung der Maßnahme erklärt Seifen so: „Die Verschlechterung der Handschrift und Vernachlässigung des manuellen Schreibens stehen in unmittelbarer Korrelation zu anderen schulischen Leistungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung von Schule ist die ausgeprägte Handschrift somit eine wichtige Voraussetzung für schulischen Erfolg.“