Während des islamischen Opferfestes wird tausenden Tieren bei lebendigem Leib die Kehle durchgeschnitten. Diese Praxis ist in Deutschland zu Recht verboten, trotzdem ist es Muslimen (Geistlichen und Laien) erlaubt, „Opfertiere“, die zuvor elektronisch betäubt wurden, zu schächten, wenn sie dafür zuvor einen Sachkundenachweis beantragt haben.
Unser tierschutzpolitischer Sprecher Dr. Christian Blex wollte von der Landesregierung wissen, wie viele Menschen in Nordrhein-Westfalen, die nicht als Schlachter oder Metzger arbeiten, einen solchen Sachkundenachweis besitzen und wie sich ihre Zahl in den letzten Jahren entwickelt hat.
Die Antwort der Landesregierung überrascht nicht – wie so oft können konkrete Fragen nicht entsprechend beantwortet werden, weil spezifische Daten nicht erhoben werden. Insbesondere die Frage, wie viele Privatpersonen sich unter den Antragstellern eines Sachkundenachweises befinden, kann nicht beantwortet werden, weil die berufliche Tätigkeit der Antragsteller nicht erfasst wird.
Dazu Dr. Christian Blex: „Wenn sich die Landesregierung damit schmückt, dass in NRW nicht betäubungslos geschächtet wird, muss daran erinnert werden, dass dafür mit einer elektrischen Kurzzeitbetäubung dieselbe, nicht weniger grausame Praxis, erlaubt ist. Besonders, wenn dies auch Laien ermöglicht wird, die einen Wochenend-Lehrgang absolviert haben, muss man sich fragen, wie ernst es der Landesregierung mit tiergerechter Schlachtung wirklich ist.“
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)