Ist die Härtefallkommission noch zeitgemäß?

Seit 2005 existiert in NRW als freiwillige Einrichtung eine Härtefallkommission (HFK), durch deren Anrufung vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer die Gelegenheit haben, doch noch einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Die Zusammensetzung der HFK selbst besteht u.a. aus Vertretern der Kirchen, dem Flüchtlingsrat NRW und Pro Asyl.

Unsere integrationspolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gabriele Walger-Demolsky hat daher einmal kritisch bei der Landesregierung nachgefragt, wie diese die HFK bezüglich Ausgewogenheit und Neutralität beurteilt und vor allem, in wie vielen Fällen seit 2005 nach Einmischung durch die HFK ein Bleiberecht ausgesprochen wurde.

Die Antwort der Landesregierung ist wieder einmal haarsträubend. Sie selbst erachtet die HFK „mit Vertretern aus verschiedenen Bereichen“ als „ausländerrechtlich kompetent besetzt“ und führt -wen wundert das noch- natürlich keine eigene Statistik über die Fälle, in denen nach Anrufung der HFK ein Bleiberecht durch die jeweilige Ausländerbehörde ausgesprochen wurde.

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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)

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