Jochen Ritter (CDU) gibt nach Lüge Unterlassungserklärung ab

Am 03.02.2018 veröffentlichte die WAZ unter dem Titel „Die wollten den Wahlgang sabotieren“ ein Interview mit dem Landtagsabgeordneten Jochen Ritter von der CDU. Im Gegensatz zu den üblichen eher diffusen und daher perfiderweise nur schwierig zu widerlegenden Diffamierungen verstieg sich Ritter zu einer ebenso platten wie offenkundigen Lüge: „Sie [die Mitglieder der AfD-Fraktion] wollten die Wahl beeinflussen, indem sie Bleistifte, mit denen die Wahlscheine auszufüllen sind, abgebrochen haben. […] Die wollten den Wahlgang sabotieren.“

Die journalistische Sorgfalt der WAZ, die sich nicht die Mühe machte, Ritters kühne Behauptung einer zumindest ansätzigen Überprüfung zu unterziehen, möchten wir an dieser Stelle nicht weiter thematisieren. Zumindest ist der Artikel seit einigen Tagen spurlos aus dem www verschwunden, was allerdings wohl eher damit zu tun hat, dass unsere Anwälte tätig wurden und nicht nur Herrn Ritter freundliche Briefe schickten.

Jener musste sich zudem belehren lassen, dass man gar nicht lügen darf. Wörtlich schrieb ihm unser Anwaltsbüro: „Die Aufstellung und Verbreitung unwahrer Tatsachen ist rechtswidrig. Falsche Tatsachenbehauptungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesgerichtshofs kein schützenswertes Gut und vom Schutzbereich der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG von vornherein nicht umfasst.“

Das konnte Jochen Ritter, MdL, wohl nicht wissen, sonst hätte er’s ja nicht getan. Und damit er es nicht gleich wieder vergisst, musste er eine rechtsverbindlich unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die kostet ein paar tausend Euro, hoffentlich hält ihre charakterbildende Wirkung möglichst lange.

„Der Umstand, dass Ritters Parteifreund Stephan Holthoff-Pförtner, seines Zeichens CDU-Minister in NRW, Gesellschafter und Sprecher der Funke-Familien-Gesellschaft ist (zu der auch die WAZ gehört), hat bestimmt nichts mit dieser „Berichterstattung“ zu tun“, ist sich unser medienpolitischer Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sven W. Tritschler fast sicher. „In jedem Fall deckt sie sich mit den schlechten Umgangsformen, die die Altfraktionen und manche ihrer Hofberichterstatter üblicherweise gegenüber der AfD an den Tag legen.“

Und auch der Fraktionsvorsitzende Markus Wagner gibt sich vorsichtig optimistisch: „Die AfD-Fraktion jedenfalls hofft zuversichtlich, dass die anwaltlich ergriffenen Maßnahmen ihre pädagogische und resozialisierende Wirkung nicht verfehlen.“

Weitere Presse­mitteilungen

Presse­akkreditierung

Eine Akkreditierung als Pressevertreter erfolgt ausschließlich zum Zweck der politischen Berichterstattung. Als Grundlage sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Gültiger Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
  • Vorlage von themenbezogenen Namensartikeln
  • Vorlage eines Impressums einer themenbezogenen Zeitschrift, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist
  • Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion

 

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Zur Akkreditierung verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular oder senden eine E-Mail an Pressesprecher@AfD-Fraktion.NRW.

Pressesprecher

Kris Schnappertz

Pressesprecher

Kontakt zum Presseteam

Kontaktgrund
Hinweis: Wir verarbeiten Ihre in dem Online-Formular abgefragten Daten (z.B. Name, Mail-Adresse) ausschließlich dafür, um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwendung neben der von Ihnen ausdrücklich abgefragten findet nicht statt.