Kinder-  und Jugendschutz: Ja! Overblocking: Nein!

Im Umfeld der im März 2021 vom Bundestag verabschiedeten und am 1. Mai 2021 in Kraft getretenen Novelle des Kinder- und Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie der überarbeiteten EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) wird zur Zeit auch auf Länderebene an einer Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) gearbeitet. Dazu gibt es auch ein Diskussionspapier der Bundesländer, in dem u.a. der Vorschlag gemacht wird, bereits auf Betriebssystemebene eine Altersverifikation vorzuschreiben. Abgesehen davon, dass solche Sperrungen von interessierten Nutzern erfahrungsgemäß umgangen werden, würde damit das Potential geschaffen, die Integrität des Rechts auf Datensicherheit zu zersetzen.

„Ich sehe hier die Gefahr, dass unter dem Vorwand des Jugendschutzes – den ich grundsätzlich absolut befürworte! – eine Zensur missliebiger Inhalte eingeführt werden soll,“ sagt Sven W. Tritschler, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, und ist damit nicht nur im Einklang mit vielen maßgebenden Experten, sondern sogar mit dem Bundesfamilienministerium.

Vorsorglich wird die AfD-Fraktion daher heute einen entsprechenden Antrag im Plenum einbringen (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-15451.pdf). Tritschler, der auch medienpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, stellt klar:

„Digitaler Kinder- und Jugendmedienschutz muss stets mit Maß und Mitte vorgenommen werden. Overblocking ist da wenig zielführend und zeigt viele schädliche Nebenwirkungen. Wir dürfen nicht zulassen, dass hierzulande Strukturen wie das in der Volksrepublik China durchgeführte Projekt ‚Goldener Schild‘ etabliert werden!“

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