Kinderkopftuchverbot an Schulen

Zur Entfaltung der freien Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbestimmung junger Mädchen fordert die AfD-Landtagsfraktion im nordrhein-westfälischen Landtag ein Verbot des Kopftuches für alle muslimischen Mädchen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs.

Der in der Plenardebatte am Donnerstag, den 19. September 2019, eingebrachte Antrag der AfD-Landtagsfraktion wurde von den regierungstragenden Fraktionen inhaltlich abgelehnt. Die im Antrag formulierten Forderungen zielten auf ein Verbot des Kopftuches für alle Mädchen bis zum 14. Lebensjahr im schulischen Bereich ab. Dieses Verbot unterbinde die „körperliche und psychische Disziplinierung“ junger Mädchen. Darüber hinaus sei es integrationsfördernd und diene dem Kindeswohl.

Eine unglaubliche Verdrehung des Tatsächlichen sieht AfD-Fraktionsvize Helmut Seifen in dieser Einschätzung: „Die Duldung des Kopftuchs bei Mädchen unter 14 Jahren ist in höchstem Maße integrationshemmend und schadet insbesondere dem Kindeswohl, nicht zuletzt auch im Hinblick auf Selbstbestimmung“, so der bildungspolitische Sprecher der Fraktion. „Hinweise auf eine mögliche Verfassungsfeindlichkeit sind unlauter und in keinster Weise zutreffend.“

Diese Einschätzung bestätigte sich auch in der Debatte, wo das kürzlich veröffentlichte Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Martin Nettesheim thematisiert wurde, das dem Verbot eine klare Verfassungskonformität bescheinigt.

Zudem fordert die AfD die Landesregierung auf, eine Initiative gemeinsam mit den Islamverbänden in Form einer Aufklärungsaktion zu starten. Damit unterstützte Seifen auch eine Aussage des Ministerpräsidenten Armin Laschet, der Monate zuvor eine ähnliche Forderung aufgestellt hatte.

Unbeantwortet blieb die Frage, warum die durch die NRW-Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU) angestoßene Debatte für ein Kinderkopftuchverbot in Kitas und Schulen aus den eigenen Reihen der CDU und FDP keine Unterstützung fand. Sichtlich enttäuscht zeigte sich Seifen über die „völlig unverständliche mangelnde Kooperationsbereitschaft der Regierungsfraktionen bei diesem so wichtigen Thema.“

Weitere Presse­mitteilungen

Presse­akkreditierung

Eine Akkreditierung als Pressevertreter erfolgt ausschließlich zum Zweck der politischen Berichterstattung. Als Grundlage sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Gültiger Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
  • Vorlage von themenbezogenen Namensartikeln
  • Vorlage eines Impressums einer themenbezogenen Zeitschrift, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist
  • Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion

 

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Zur Akkreditierung verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular oder senden eine E-Mail an Pressesprecher@AfD-Fraktion.NRW.

Pressesprecher

Kris Schnappertz

Pressesprecher

Kontakt zum Presseteam

Kontaktgrund
Hinweis: Wir verarbeiten Ihre in dem Online-Formular abgefragten Daten (z.B. Name, Mail-Adresse) ausschließlich dafür, um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwendung neben der von Ihnen ausdrücklich abgefragten findet nicht statt.