Uber X gilt als günstige Alternative zum Taxi. Besonders interessant ist das Angebot, weil Fahrten flächendeckend zum Festpreis angeboten werden. Wenig überraschend dürfte Uber X deshalb mutmaßlich auch der Kölner Taxigenossenschaft ein Dorn im Auge sein. Vor dem Kölner Landgericht setzte sie sich nun in einem Verfahren gegen den Fahrdienstvermittler durch. Demnach wird das Produkt in seiner jetzigen Form untersagt.
Hintergrund der Klage war, dass Bestellungen angeblich nicht über den Betriebssitz des Unternehmens eingehen und an Fahrer weitervermittelt werden. Vielmehr erfolge eine direkte Bestellung vom Kunden zum Fahrer.
Dazu Klaus Esser, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW:
„Zwar kann Uber gegen das Urteil des Kölner Landgerichts noch Berufung einlegen, doch ein Verbot liegt nun auf dem Tisch. Uber X hat den verkrusteten Taximarkt deutlich belebt, wovon insbesondere Menschen ohne eigenes Auto in ländlichen Regionen unseres Bundeslandes profitieren. Dieses Urteil ist ein massiver verkehrspolitischer Rückschritt. Wir müssen endlich für verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen und Wettbewerb sorgen, damit günstige, abrufbare Mobilität flächendeckend verfügbar ist.“
 
				