Im Jahr 2017 kam es zu einem drastischen Anstieg von Klagen gegen abgelehnte Asylanträge. Oftmals ermutigen Vertreter der „Asylindustrie“ Asylbewerber zu diesen Klagen. Durch die hierbei anfallenden Dolmetscherdienstleistungen und Prozesskostenhilfen entstehen hohe Kosten für den Steuerzahler.
Diese finanzielle Ausbeutung des Rechtsstaates durch die „Asylindustrie“ nahm unser rechtspolitischer Sprecher Thomas Röckemann zum Anlass, die Landesregierung nach einer genauen Aufschlüsselung der anfallenden Prozesskostenhilfe und von Steuergeldern gezahlten Anwaltskosten zu fragen.
Die von der Landesregierung genannten Zahlen machen deutlich, dass sich die jährliche Prozesskostenhilfe von Asylbewerbern in den letzten drei Jahren versiebenfacht hat. So beliefen sich diese Kosten im Jahr 2015 auf 0,3 Mio. € und in den ersten acht Monaten 2018 bereits auf fast 2 Mio. €.
Hierzu Thomas Röckemann: „Nach Deutschland gelangen eben nicht die Ärmsten der Armen. Die Schlepperbanden werden von den Asylbewerbern fürstlich bezahlt. Die wissen in aller Regel, dass sie keinen Anspruch auf Asyl haben. Deshalb sollten sie die Kosten für die Rechtsstreitigkeiten auch selber tragen oder sich diese durch die ‚Asylindustrie‘, Kirchen oder Flüchtlingshelfervereinigungen bezahlen lassen.“
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)