Die vorsorgliche Isolation im Zuge von Corona trifft gerade ältere Menschen besonders hart. Sind sie doch wie keine andere Gruppe ohnehin am meisten von Einsamkeit betroffen. Umso wichtiger ist es, dass eine solche Isolationsanordnung auch eine entsprechende gesetzliche Grundlage hat.
Dies sieht auch das Verwaltungsgericht in Minden so und hat daher einem Eilantrag einer Pflegeheimbewohnerin gegen eine solche Isolationsanordnung stattgegeben (AZ 7 L 729/20).
Dazu Markus Wagner, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion NRW:
„Man kann nur hoffen, dass das Mindener Urteil richtungsweisend wird und dabei hilft, so mancher unverhältnismäßigen Härte im Namen von Corona ein schnelles Ende zu bereiten. Die AfD-Fraktion jedenfalls wird sich auch weiterhin konsequent für Vernunft und Augenmaß im Umgang mit den Corona-Schutzmaßnahmen einsetzen!“