Migrantenbonus an Schulen: Die Idiokratisierung des Bildungswesens?

Im Herbst 2015 wurde ein Dokument des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst publik. Dieses legt den Schulen nahe, Schüler mit Migrationshintergrund bei Prüfungen in besonderer Weise zu bevorteilen. Also ein Migrantenbonus. Kennen wir ja bereits aus der Justiz.

Dass die zu integrierenden Schüler auf das Leben in einer Leistungsgesellschaft vorbereitet werden sollen, indem man ihnen keine Leistung abverlangt, ist eine Logik, die sich uns nicht erschließt. Unser bildungspolitischer Sprecher Helmut Seifen wollte von der Landesregierung daher wissen: Gibt es für NRW ähnliche Bestrebungen? Wie bewertet die Landesregierung verschiedene Prüfungskriterien für unterschiedliche Schülergruppen?

Antwort: Konkrete Pläne, ein derartiges Modell in NRW umzusetzen, hat die Landesregierung aktuell nicht. Allerdings auch keine Meinung zum Thema. Eine dezidierte Ablehnung ist somit nicht erkennbar. Wir werden das also weiterhin ganz genau zu beobachten haben!

___________________________________________
Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)

Weitere Presse­mitteilungen

Presse­akkreditierung

Eine Akkreditierung als Pressevertreter erfolgt ausschließlich zum Zweck der politischen Berichterstattung. Als Grundlage sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Gültiger Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
  • Vorlage von themenbezogenen Namensartikeln
  • Vorlage eines Impressums einer themenbezogenen Zeitschrift, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist
  • Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion

 

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Zur Akkreditierung verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular oder senden eine E-Mail an Pressesprecher@AfD-Fraktion.NRW.

Pressesprecher

Kris Schnappertz

Pressesprecher

Kontakt zum Presseteam

Kontaktgrund
Hinweis: Wir verarbeiten Ihre in dem Online-Formular abgefragten Daten (z.B. Name, Mail-Adresse) ausschließlich dafür, um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwendung neben der von Ihnen ausdrücklich abgefragten findet nicht statt.