Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Beschwerde der Stadt Troisdorf gegen den Beschluss der Vorinstanz kostenpflichtig zurückgewiesen. Danach muss der mit der AfD-Landtagsfraktion NRW bereits geschlossene Mietvertrag für eine Info-Veranstaltung in der Stadthalle Troisdorf eingehalten werden.
Es war von Anfang an ein unrühmliches Verfahren, eines Rechtsstaates nicht würdig und ein impertinenter Versuch des Machtmissbrauchs einer Stadtverwaltung. Wir freuen uns entsprechend, dass auch das OVG NRW vollumfänglich unseren Argumenten gefolgt ist und insbesondere bestätigt hat, dass es uns als Landtagsfraktion frei zusteht, unsere Termine zu bestimmen.
Besonders auf die ziemlich lahme Scheinbegründung der zuständigen Troisdorfer Behörde mit Hinweis auf mögliche Gefahren durch Gegendemonstrationen fand das OVG deutlich Worte: „Es ist Aufgabe der (Polizei- und Ordnungs-)Behörden, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und eingetretene Störungen zu beseitigen. Die mit einer Veranstaltung verbundenen Risiken liegen im Bereich dessen, was in einer auf Demokratie und Meinungsfreiheit beruhenden Rechtsordnung als Begleiterscheinung öffentlicher politischer Auseinandersetzungen prinzipiell in Kauf genommen werden muss.“ Diese Sätze sollten so manchem Meinungsunterdrücker hierzulande einmal ins Stammbuch geschrieben werden.
Das meint auch der Fraktionsvorsitzende Markus Wagner: „Es ist für mich ein durchaus ermutigendes Zeichen für unseren mittlerweile etwas wackelig gewordenen Rechtsstaat, dass der Willkür einzelner Stadtverwaltungen nun gleich mehrinstanzlich ein Riegel vorgeschoben wurde“, zeigt sich Wagner zufrieden mit der verwaltungsrichterlichen Entscheidung. „Dies sollte auch anderen parteipolitisch agierenden Behörden Mahnung sein, sich wieder primär an Recht und Gesetz zu halten!“
Theoretisch kann die Stadt jetzt noch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Wir bewerten das aber als unwahrscheinlich und auch als wenig erfolgsversprechend.